Sonntag, 14. Dezember 2014

Spielsucht: Spielsüchtiger gewinnt Prozess gegen Novomatic-Tochter



Wiener bekommt mehr als 400.000 Euro zugesprochen


Richter Rainer Lipowec folgte in seiner Urteilsbegründung der Argumentation des Klägers.

Aus dem Sachverhalt ergebe sich die Geschäftsunfähigkeit des Klägers.

Die in diesem Zeitraum angefallenen Glücksspielverträge, abgeschlossen durch die Benützung der Automaten, seien daher unwirksam, der Spieler könne die von ihm geleisteten Einsätze zurückfordern, heißt es im schriftlichen Urteil. Verjährung könne deshalb ebenfalls nicht eintreten.

Novomatic will in Berufung gehen

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