Landesregierung legt Gesetzentwurf vor
Saarland strebt Änderung des Vergnügungssteuergesetzes an
Die Landesregierung des Saarlandes hat kürzlich einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes“ (Drs. 15/1113) in den Landtag eingebracht. Dieser soll dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.02.2014 (BvL 14/10) Rechnung tragen und die „Berechnung der Steuer nach dem Einspielergebnis auch für zurückliegende nicht bestandskräftige Fälle“ ermöglichen, heißt es im Entwurf.
Wie es im Rundschreiben Forum Aktuell vom 2.Dezember heißt, seien demnach betroffen ergangene oder noch nicht abschließend beschiedene Steuerbescheide im Zeitraum zwischen dem 1.1.2006 und dem 28.02.2013. Eine rückwirkende Steuererhöhung für den genannten Zeitraum soll laut Entwurf aber vermieden werden, da die „vom Grundsatz der Vergnügungssteuer als einer indirekten Steuer her vorgesehene Abwälzung auf den Spieler […] nicht mehr möglich ist“.
In einer Ersten Lesung im Landtag am 12.November wurde der Entwurf einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Gesetzesentwurf ist hier hinterlegt.
Quelle: games&business