Freitag, 14. Februar 2014
A: Glücksspiel-Monopol vor EuGH
Geklagt hatte ein Roulettespieler, der bei privaten Internetglücksspielanbietern eine Million Euro verlor. Er fordert das Geld zurück. Er beruft sich auf den Umstand, dass das Glücksspiel konzessionslos und daher verboten durchgeführt worden sei. Die beklagten Unternehmen wandten dagegen ein, dass das Glücksspielmonopol der EU-Dienstleistungsfreiheit widerspreche und daher unbeachtlich sei; Internetglücksspiel sei nicht verboten.
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OGH lässt Glücksspiel-Monopol prüfen
Offenbar wissen auch die Höchstrichter in Wien nicht, ob Österreichs Glücksspielgesetz europarechtskonform ist. Nach zahlreichen Verwaltungssenaten hält nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) die Überprüfung des heimischen Glücksspielmonopols für nötig. Er trug der Erstinstanz auf, im Sinne der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes zu entscheiden, teilte der OGH am Montag mit.
Das Erstgericht wies die Klage ab (das Monopol sei EU-widrig und unanwendbar), das Berufungsgericht gab ihr statt. Der OGH hob die Entscheidungen auf - und lässt den EuGH prüfen. (ung, DER STANDARD, 4.2.2014)
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Poker als Glücksspiel
FPÖ: Haider: Einstufung von Poker als Glücksspiel fördert Illegalität und drängt Sportevents ins Ausland
Diese Neuregelung schützt nicht vor Spielsucht und bringt nur Nachteile
"Das ist ja nichts anderes als dasselbe Konstrukt, das vom Verfassungsgerichtshof schon einmal gekippt wurde", kritisierte der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Roman Haider die in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses im Parlament vorgelegten Pläne der SPÖ-ÖVP-Bundesregierung, in Hinkunft drei Poker-Lizenzen zu vergeben. Die vom VfGH vor zwei Jahren gekippte Regelung habe hingegen nur eine Lizenz vorgesehen.
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Welser Vizebürgermeister in konzessionsloses Glücksspiel verwickelt
Nun wurde aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Justiz vom 16.1.2014 das jahrelange Strafverfahren eingestellt.
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