Freitag, 12. Oktober 2012

Spielhallengesetz gegen Wildwuchs

Glücksspiele: Grün-Rot pocht stärker auf Jugendschutz

Das Gesetz soll den Glücksspielstaatsvertrag konkretisieren und spätestens Anfang 2013 gelten.
Das Gesetz soll eine Videoüberwachung der Spielhallennutzer rechtlich absichern und die Werbung der Spielhallen regulieren  Quelle

Spielhallen sollen dann untereinander und zu Jugendeinrichtungen einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. Zudem müssen sie von 0 Uhr bis 6 Uhr schließen.
Die Zahl der Lotto-Annahmestellen wird auf 3300 begrenzt.  Quelle

Gesetzentwurf eines Landesglücksspielgesetzes auf den Weg gebracht

Am 11.10.2012 hat die Landesregierung in Baden-Württemberg  ihren Gesetzentwurf für ein Landesglücksspielgesetz (LGlüG) in den Landtag eingebracht.  Dieser regelt gemäß Parlamentsdokumentationssystem folgende Bereiche:

„Aufnahme der Vorschriften des Spielbankengesetzes, des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zu den Spielhallen; Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung in Spielbanken; Verpflichtung der Anbieter zur Vorlage eines Sozialkonzepts, Festlegung eines Mindestabstands und Verbots von Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen, Einbeziehung in das Spielersperrsystem (zur Spielsuchtbekämpfung); Änderung der Gaststättenverordnung und der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung; Außerkrafttreten des Spielbankengesetzes, des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.“

Der Entwurf der Landesregierung wurde bereits am 23.07.2012 vorgelegt. Nunmehr erfolgte auch die Einbringung in das parlamentarische Verfahren, Drs. 15/2431.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat anlässlich der Einbringung  darauf hingewiesen, dass Glücksspiel kein Produkt wie jedes andere sei und deshalb nicht bedenkenlos den freien Kräften des Marktes überlassen werden könne. Das Gesetz soll den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag konkretisieren und spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Spielhallen sollen dann untereinander und zu Jugendeinrichtungen einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. Zudem müssen sie von 0 bis 6 Uhr schließen. Mit dem Gesetz will die Landesregierung auch den ca. 500 illegalen Sportwettbüros den Boden entziehen. Zudem soll es Einlasskontrollen in Spielhallen geben, bei denen die Daten der Spieler mit einer Sperrdatei abgeglichen werden. Die Zahl der Lotto-Annahmestellen wird auf 3300 begrenzt.
Quelle: Parlamentsdokumentation des Landtags von B.-W.; Südwest Presse vom 12.10.2012

Es ist schon erstaunlich, wie gering der Kenntnisstand unserer Volksvertreter über die EU-Rechtsprechung ist. Costa-Urteil: Europäischer Gerichtshof verschärft Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen.  Kommissionsschreiben: Es ist derzeit noch nicht ersichtlich, dass das staatliche Monopol im Bereich der Sportwetten und Lotterien in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit höherrangigem Recht vereinbar wäre. weiterlesen

Eine Beschränkung der Erwerbsfreiheit sei nur zulässig, wenn es dafür gute Gründe gebe - etwa Kriminalitätsvorbeugung und Verbraucherschutz. Weder den Bescheiden des Landes noch den Gesetzen könne aber entnommen werden, "dass und inwiefern die Kriminalität im Zusammenhang ... mit dem kleinen Glücksspiel überhaupt ein ernst zu nehmendes sozialpolitisches Problem" sei, heißt es in dem Schreiben, das dem Standard vorliegt. weiterlesen

D-Änderungen der Landesspielhallengesetze und des Glücksspielstaatsvertrages mit hoher Wahrscheinlichkeit grundgesetzwidrig und landesverfassungswidrig - auch Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und EU-Recht sehr fraglich  weiterlesen

Griechisches Wettmonopol nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts europarechtswidrig  weiterlesen

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zum österreichischen Glücksspielautomatenrecht  weiterlesen

EU-Verfahren gegen Österreich - es geht um 40 Milliarden Euro
weiterlesen

Der Mitgliedstaat muss seine Regulierungskonzepte mit seinen föderalstaatlichen Untergliederungen kohärent abstimmen. Nach Ziffer 54 des EuGH-Urteils Dickinger & Ömer (C-347/09) vom 15. September 2011 muss der Mitgliedstaat dann die Gesamtkohärenz, also die EU-rechtliche Geeignetheit und Erforderlichkeit bezogen auf den gesamten Mitgliedstaat, zur „Vergewisserung“ damit befasster nationaler Gerichte nachweisen!

Hessischer VGH: Kein ausreichendes Suchtpotenzial

Die Öffnungszeiten-Regelung für Spielstätten in Frankfurt ist außer Kraft gesetzt. Die von der Stadt Frankfurt beschlossene Regelung, dass Spielstätten acht Stunden am Tag schließen müssen, sei nicht mit dem "Grundrecht auf Berufsfreiheit der Spielhallenbesitzer" vereinbar, das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. weiterlesen


Glücksspiel oder Geldwäsche? Spielhallen unter Verdacht | quer | BR | ARD (youtube)
Keine Geldwäsche in Spielhallen – Automatenwirtschaft wehrt sich gegen Vorwürfe 
weiterlesen
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes 
weiterlesen

Im Netz "bis zur Verwahrlosung": 560.000 Deutsche internetsüchtig?

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Dyckmans ist sich sicher: Mehr als eine halbe Million Deutsche kommen vom Internet nicht mehr los. Die Zahl ist identisch mit der einer Studie von vor einem Jahr. Seit Jahren diskutieren Experten darüber, ob die Internetabhängigkeit nicht eine Form der Depression ist. Dyckmans will das Verhalten als eigene Krankheit klassifizieren lassen.
Insgesamt gelten in Deutschland rund 560.000 Menschen zwischen 14 und 64 Jahren als "internetsüchtig", wie aus einer bereits im August vorgelegten Studie der Universitäten Lübeck und Greifswald hervorgeht. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Hochschulen eine Studie zur Internetsucht vorgelegt. Darin war die gleiche Zahl angegeben.   Weiter zum vollständigen Artikel ...