Zur heute (23. Oktober 2012) veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission zu einem europäischen Rahmen für das Online- Glücksspiel erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
„Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die Philosophie des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holsteins zur Grundlage ihrer weiteren Arbeit auf europäischer Ebene macht”
So heißt es in der heute vorgestellten Mitteilung der Kommission:
“Alle EU-Mitgliedstaaten sind sich über das Ziel, die Bürger zu schützen, einig, wenngleich sie zum Erreichen dieses Ziels unterschiedliche regulatorische und technische Konzepte anwenden. Angemessene Maßnahmen auf EU-Ebene sind erforderlich, 1) um Verbraucher von nicht regulierten und potenziell schädlichen Angeboten fernzuhalten, 2) zum Schutz von Minderjährigen vor dem Zugang zu Glücksspielangeboten, 3) zum Schutz anderer gefährdeter Gruppen und 4) um der Entwicklung von Störungen in Zusammenhang mit Glücksspielen vorzubeugen (1). Allen Bürgern sollte ein hohes Maß an einheitlichem Schutz im gesamten Binnenmarkt geboten werden.”
Die Kommission achtet uneingeschränkt das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, ihren Regulierungsrahmen für das Glücksspiel festzulegen, sieht jedoch erhebliche Vorteile in der Entwicklung einer Reihe zugelassener Spielmöglichkeiten, um die Verbraucher wirksam von der Nutzung anderer Glücksspielangebote abzuhalten. Die zugelassenen Anbieter müssen hinreichend attraktive Produkte anbieten können, da die Verbraucher sich in Ermangelung glaubwürdiger und nachhaltiger Angebote weiterhin nichtregulierten Glücksspiel-Websites zuwenden werden, mit den sich daraus ergebenden schädlichen Auswirkungen.
Deshalb fordert die Kommission die Mitgliedstaaten u.a. nachdrücklich dazu auf, Möglichkeiten zur Information der Verbraucher über verfügbare zugelassene Angebote zuprüfen, um die Nachfrage auf den legalen Markt zu lenken.‘
1) Z. B. problematisches Spielverhalten, pathologisches Spielverhalten und übermäßiges Spielen.
Weiter heißt es, dass die “nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht vereinbar sein” müssten. (…) Der EuGH habe zudem bekräftigt, dass es sich “bei der Bereitstellung und Nutzung grenzüberschreitender Glücksspielangebote um eine wirtschaftliche Tätigkeit handele, die in den Geltungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV falle. Laut Artikel 56 AEUV seien insbesondere Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten.”
„Alle genannten Ziele erfüllt das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz. Unser Gesetz wurde von der EU ohne Nachfragen notifiziert. Der von der neuen Landesregierung befürwortete Glücksspielstaatsvertrag nicht“, sagte Hans-Jörn Arp.
„Im Übrigen kann man die Nachfrage nur dann auf den legalen Markt lenken, wenn man einen legalen Markt hat“, ergänzte Wolfgang Kubicki. „Wer aber Online-Poker nicht zulassen will, schafft keinen legalen Markt. Wer die Anzahl der Lizenzen begrenzt, wird dem Anliegen der Europäischen Kommission nicht gerecht, attraktive Angebote zu entwickeln. Die Haltung der schleswig-holsteinischen Landesregierung ist daher geradezu kontraproduktiv.
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