Pressemitteilung: EU-Vorstoß schmälert die Überlebenschancen des Glücksspielstaatsvertrags
In den vergangenen Jahren hat die Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und zahlreiche Beschwerden gegen verschiedene Mitgliedsstaaten erhalten. Auf der Grundlage neuer Informationen und der Rechtsprechung des EuGH will sie nun systematisch die laufenden Verfahren vorantreiben und die eingegangenen Beschwerden prüfen. Dabei geht es vor allem um die Kohärenz der Regulierungen sowie die Transparenz und Nichtdiskriminierung der Lizenzierungssysteme und die Verhältnismäßigkeit der Lizenzierungsbedingungen.
„Es spricht gegen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Deutschland, dass bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten mehrere private Anbieter bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt haben“, so Creutzmann. Das Verbot von Poker- und Kasinospielen im Internet sei inkonsequent.
Die Begrenzung auf 20 Lizenzen für Sportwetten ist nach Auffassung des liberalen EU-Abgeordneten nicht zu rechtfertigen, vor allem wenn man bedenkt, dass knapp 100 geeignete Bewerbungen eingegangen sind. Die größte Inkohärenz besteht darin, dass Schleswig-Holstein unter seiner neuen Regierung dem Staatsvertrag beitreten wird, obwohl unter seinem bisherigen, liberaleren Glücksspielrecht bereits zwölf Sportwettlizenzen an private Anbieter vergeben wurden, die bis 2018 gültig sind. Quelle: Pressemeldung
Schleswig-Holstein: Glücksspielwesen
Die EU-Kommission will strenger gegen
Mitgliedsstaaten vorgehen, deren Glücksspielgesetzgebung nicht im
Einklang mit europäischem Recht steht. Nach Ansicht von Jürgen
CREUTZMANN, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP im Europäischen
Parlament, steht damit der von den deutschen Bundesländern initiierte
Glücksspieländerungsstaatsvertrag mehr denn je auf wackligen Beinen. Creutzmann, auch Berichterstatter zur parlamentarischen Entschließung über Online-Glücksspiel im Binnenmarkt, begrüßt die Ankündigung aus Brüssel: „Die EU-Kommission handelt richtig, nun die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, deren Glücksspielmonopole offensichtlich gegen die Grundfreiheiten im Binnenmarkt verstoßen.“ |
In den vergangenen Jahren hat die Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und zahlreiche Beschwerden gegen verschiedene Mitgliedsstaaten erhalten. Auf der Grundlage neuer Informationen und der Rechtsprechung des EuGH will sie nun systematisch die laufenden Verfahren vorantreiben und die eingegangenen Beschwerden prüfen. Dabei geht es vor allem um die Kohärenz der Regulierungen sowie die Transparenz und Nichtdiskriminierung der Lizenzierungssysteme und die Verhältnismäßigkeit der Lizenzierungsbedingungen.
„Es spricht gegen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Deutschland, dass bereits wenige Monate nach seinem Inkrafttreten mehrere private Anbieter bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt haben“, so Creutzmann. Das Verbot von Poker- und Kasinospielen im Internet sei inkonsequent.
Die Begrenzung auf 20 Lizenzen für Sportwetten ist nach Auffassung des liberalen EU-Abgeordneten nicht zu rechtfertigen, vor allem wenn man bedenkt, dass knapp 100 geeignete Bewerbungen eingegangen sind. Die größte Inkohärenz besteht darin, dass Schleswig-Holstein unter seiner neuen Regierung dem Staatsvertrag beitreten wird, obwohl unter seinem bisherigen, liberaleren Glücksspielrecht bereits zwölf Sportwettlizenzen an private Anbieter vergeben wurden, die bis 2018 gültig sind. Quelle: Pressemeldung
Schleswig-Holstein: Glücksspielwesen
Quelle: http://www.baberlin.de
Der Innen- und Rechtsausschuss im
Schleswig-Holsteinischen Landtag hatte, nach Ergänzung der Tagesordnung,
am Mittwoch, den 24. Oktober 2012, 14:30 Uhr, im Sitzungszimmer 142 des
Landtages unter Tagesordnungspunkt 6. wie geplant erörtert:
a) Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland (Erster Glückspielände-rungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/79
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und SSW Drucksache 18/104 (überwiesen am 24. August 2012 an den Innen- und Rechtsausschuss und den Finanzausschuss)
hierzu: Umdrucke 18/69, 18/75, 18/91, 18/105, 18/142, 18/144, 18/145, 18/168, 18/169, 18/176, 18/177, 18/178, 18/179, 18/180, 18/182, 18/183, 18/184, 18/185, 18/186, 18/187, 18/188, 18/189, 18/190, 18/191, 18/192, 18/193, 18/194, 18/195, 18/196, 18/197, 18/199, 18/200, 18/201, 18/202, 18/203, 18/204, 18/205, 18/206, 18/207, 18/208, 18/209, 18/210, 18/214, 18/215, 18/216, 18/217, 18/223, 18/224, 18/228, 18/241.
Zudem wurde der Kreis der Anzuhörenden für die mündliche Anhörung am 31. Oktober 2012 festgelegt.
a) Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland (Erster Glückspielände-rungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/79
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und SSW Drucksache 18/104 (überwiesen am 24. August 2012 an den Innen- und Rechtsausschuss und den Finanzausschuss)
hierzu: Umdrucke 18/69, 18/75, 18/91, 18/105, 18/142, 18/144, 18/145, 18/168, 18/169, 18/176, 18/177, 18/178, 18/179, 18/180, 18/182, 18/183, 18/184, 18/185, 18/186, 18/187, 18/188, 18/189, 18/190, 18/191, 18/192, 18/193, 18/194, 18/195, 18/196, 18/197, 18/199, 18/200, 18/201, 18/202, 18/203, 18/204, 18/205, 18/206, 18/207, 18/208, 18/209, 18/210, 18/214, 18/215, 18/216, 18/217, 18/223, 18/224, 18/228, 18/241.
Zudem wurde der Kreis der Anzuhörenden für die mündliche Anhörung am 31. Oktober 2012 festgelegt.
Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.
Interessant ist, dass im Rahmen der schriftlichen Stellungnahme zu den genannten Vorhaben die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände, bestehend aus Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag sowie Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, mit Stellungnahme vom 23.10.2012 das Folgende zu Bedenken gegeben hat:
Quelle: Schleswig Holsteinischer Landtag, Umdruck 18/281; Kurzbericht über die Sitzung des Innen-und Rechtsausschusses vom 25.10.2012
Interessant ist, dass im Rahmen der schriftlichen Stellungnahme zu den genannten Vorhaben die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände, bestehend aus Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag sowie Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, mit Stellungnahme vom 23.10.2012 das Folgende zu Bedenken gegeben hat:
"Die Entscheidung zu einem Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zum Glücksspielstaatsvertrag ist aus unserer Sicht eine rein politische Entscheidung des Gesetzgebers, die sich einer rechtlichen Bewertung durch die Kommunen entzieht.
Allerdings ist hervorzuheben, dass ernst zu nehmende Bedenken bestehen, ob die Regelung des Glücksspiels durch den Staatsvertrag tatsächlich europarechtskonform ist.
Sollte das nicht der Fall sein, wäre ein Beitritt Schleswig-Holsteins zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden, der aus unserer Sicht zu unterlassen ist. Deshalb wäre zu prüfen, ob ein Beitritt bis zu einer rechtlichen Klärung aufzuschieben ist."
Quelle: Schleswig Holsteinischer Landtag, Umdruck 18/281; Kurzbericht über die Sitzung des Innen-und Rechtsausschusses vom 25.10.2012