Donnerstag, 10. März 2011

GlüStV - Neuordnung des deutschen Glücksspielwesens

Länder bei Sportwetten jetzt auf Kieler Linie
Berlin/Kiel – Jubelstimmung in Kiel: Seit 2009 will die schwarz-gelbe Koalition das staatliche Glücksspiel-Monopol kippen und private Anbieter zulassen.

Jetzt schwenkten die Ministerpräsidenten der 15 anderen Länder auf diese Linie ein. Der Markt für Sportwetten soll geöffnet werden.
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ROUNDUP: Länder wollen Sportwettenmarkt öffnen

Die Länder wollen den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen ...... Noch wird aber darum gerungen, wie weit eine Liberalisierung gehen soll. Quelle

Glückspielstaatsvertrag - "Herzlichen Glückwunsch, Herr Ministerpräsident!"
Zu den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuordnung des deutschen Glücksspielwesens erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp:

"In den Verhandlungen für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag konnte Schleswig-Holstein heute einen entscheidenden Durchbruch erzielen: Der Sportwettenmarkt wird kontrolliert geöffnet, das Sportwettenmonopol wird abgeschafft! Das ist ein Sieg der Vernunft über die Besitzstandswahrer und die Phalanx der politischen Taktierer."

"Damit hat sich der Ministerpräsident auf ganzer Linie durchgesetzt. Das Sportwettenmonopol war juristisch, fachlich und finanziell nicht zu halten. Wir haben seit Jahren dafür geworben. Umso mehr freuen wir uns jetzt, dass sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat", kommentiert von Boetticher.

Kubicki ergänzt: "Das zeigt, dass unser schleswig-holsteinisches Modell der richtige Weg ist. Und es zeigt auch, dass es richtig war, den Entwurf eines Glücksspielgesetzes einzubringen – dies hat die Verhandlungsposition des Ministerpräsidenten gestärkt und die Grundlage für diesen Durchbruch geschaffen."

Die Öffnung im Sportwettenbereich stelle zudem eine erhebliche Verbesserung der derzeitigen Situation dar. "Endlich können wir den riesigen Graumarkt weitestgehend legalisieren und damit kontrollieren. Wir erwarten Mehreinnahmen in Millionenhöhe für Schleswig-Holstein und die Schaffung mehrerer hundert Arbeitsplätze durch die Neuansiedlung und die Rückkehr von Unternehmen der Branche", so Arp.

Einig waren sich alle drei, dass ein Konzessionsmodell vernünftig ausgestaltet werden muss: "Wer A sagt, muss auch B sagen. Ein Konzessionsmodell mit weit reichenden Einschränkungen ist europarechtlich angreifbar und damit nicht zustimmungsfähig. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, wird von der EU notifiziert und kann zügig umgesetzt werden. Nichts spricht dagegen." Sie seien jedoch uversichtlich, dass dies die Ministerpräsidenten erkennen und den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
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ASCHENBERG-DUGNUS: Konzessionsmodell für Sportwettenmarkt begrüßenswert Pressemitteilung vom 10.03.2011 Pressefach: FDP-Bundestagsfraktion
BERLIN. Zur Ankündigung der Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck und Wolfgang Böhmer, den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen, erklärt die Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für Sucht- und Drogenpolitik Christine ASCHENBERG-DUGNUS:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Ankündigung der Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck und Wolfgang Böhmer, den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen. Denn bereits mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September 2010 wurde belegt, dass das deutsche Glücksspielmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung missglückt ist und dringender Änderungsbedarf besteht. Die Alleinherrschaft des Staats im Glücksspiel wird nunmehr ein Ende haben. Es ist Zeit für einen fairen Wettbewerb im Sportwettenmarkt und somit für bessere Maßnahmen zur Suchtprävention. Privatanbieter müssen die Möglichkeit erhalten, sich nach klaren Maßgaben der Suchtprävention am Glücksspielmarkt zu beteiligen.
Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag
Zwischen Monopol und Liberalisierung
Profisport hat potenzielle Werbepartner im Blick
Länder-Chefs in Berlin
Lotteriemonopol soll erhalten bleiben
Entscheidung nach den Landtagswahlen erwartet
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Zu beachten ist, dass die Vergabe von Konzessionen in einem zulässigen Verfahren zu erfolgen hat.
(vergl. C-64/08 - Engelmann; C-46/08 - Carmen Media Rn 87; C-203/08 - Sporting Exchange Rn. 50)

s.a. Pressemeldung des EuGH: Urteil in der Rechtssache C-64/08 - Strafverfahren gegen Ernst Engelmann - Die Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria stand nicht im Einklang mit dem Unionsrecht mehr

Die Casinos Austria haben es momentan nicht leicht: Die Auslandstochter Casinos Austria International (CAI), einst Cashcow des Konzerns, schreibt Verluste, im Inland dürften die Casinos durch die künftig erforderliche EU-weite Ausschreibung der Spielbanklizenzen bald Konkurrenz bekommen.

Hierauf hat RA. Arendts in seinem Beitrag (Sportwettenrecht aktuell Nr. 119) hingewiesen.


Weitere Informationen:
Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim
Stand der Diskussion zu Beginn des Glücksspielstaatsvertrags

Eine ökonomische Analyse Rebeggiani, Luca, Leibniz Universität Hannover: Im Auftrag der Lotterie-Initiative; Feb. 2011

Verfassungs- und europarechtliche Fragen des Lotteriemonopols - Rechtswissenschaftliches Gutachten, Jarass, Hans D. Universität Münster, April 2010

International vergleichende Analyse des Glücksspielwesens
Lausanne: Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung; Version vom: 31.07.2010

Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalten - Kommentierung des Vizepräsidenten des VEWU, Herrn Dieter Pawlik
International vergleichende Analyse des Glücksspielwesens vom 15. April 2009 des Schweizerisches Institut für Rechsvergleiche, Lausanne
Auswertung der beiden Versionen der International vergleichenden Analyse des Glückspielwesens

Ausführungsgesetz Bayern:
Art. 5 Staatliche Lotterieverwaltung
1) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist eine staatliche Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen
Quelle: Ausführungsgesetz Drucksache 15/8601

Gesetze und Urteile

Zur Anwendbarkeit des § 284 StGB seit Geltung des Glücksspielstaatsvertrages

Weitere Informationen

update 28.12.20011