Montag, 28. März 2011

Glücksspiele betreiben ist nichts für Zocker

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert weiterhin das staatliche Monopol in Deutschland zu erhalten
28.03.2011 16:57

Keine Versteigerung von Spielbanklizenzen

"Als Abenteuerlich und Weltfremd" bezeichnet Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Forderung der FDP in Bayern, Spielbanklizenzen zu versteigern.
Dies ist nach Auffassung von ver.di rein rechtlich schon gar nicht zulässig.
Auch macht es keinen Sinn, es einem Spielbankbetreiber zu überlassen, wo er eine Spielbank aus wirtschaftlichen Gründen errichtet und das er dann auch noch selbst entscheidet, den Standort zu verlagern, wenn sein Geschäft nicht so läuft, wie er sich das vorstellt.
" Spielbanken zu betreiben ist kein "Zockergeschäft", aber auch Politiker sollten mit der Suchtgefahr und den Arbeitsplätzen der Spielbankbeschäftigten nicht leichtfertig umgehen", so Bernhard Stracke.

Spielbanken sind keine Wirtschaftsbetriebe, denn sie haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, d.h., der Betrieb von Spielbanken ist grundsätzlich eine unerwünschte Tätigkeit, die nur ausnahmsweise zur Kanalisierung des in der Bevölkerung vorhandenen Spieltriebs zulässig ist (vgl. BVerfGE) 28, 119 ff.) das illegale Glücksspiel einzudämmen und dem menschlichen Spieltrieb eine staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeit zu geben.

"Wir sprechen uns bei der Vergabe von Spielbanklizenzen weder für staatliche noch für private Betreiber aus", so Stracke, "beides hat Vor- und Nachteile".
Einem staatlichen Betreiber kommt jedoch beim Erhalt der Arbeitsplätze eine besondere Verantwortung zu, so der Gewerkschafter.

"Jede Kommerzialisierung auch von Teilbereichen des Glücksspiels führt zu einer massiven Ausweitung des Glücksspielangebotes, zu einem aggressiv ausgetragenen Wettbewerb unter den kommerziellen Anbietern und damit zu einer größeren Verbreitung der Spielsucht. Diese Auswirkungen müssen verhindert werden", so Bernhard Stracke.
Daher fordert ver.di die Ministerpräsidenten der Länder erneut auf, sich am 06.04.2011 klar zum Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland zu bekennen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, bernhard.stracke@verdi.de
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708