Dienstag, 9. November 2010

DFB.de hat mit Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes,

über die Auswirkungen für den Breiten- und Spitzensport gesprochen.

DFB.de: Herr Vesper, was genau hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden? Und warum ist diese Entscheidung für den Sport in Deutschland so wichtig?

Drei deutsche Gerichte haben den EuGH gefragt, ob das Wettmonopol in Deutschland mit dem Europarecht vereinbar ist. Er hat darauf im Kern zweierlei geantwortet: Ja, ein staatliches Monopol für Lotterien und Sportwetten ist in EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich zulässig. Und nein, so wie es in Deutschland konkret ausgestaltet ist, ist es europarechtswidrig. Der EuGH hat den Widerspruch festgestellt, dass Deutschland das Monopol für Lotterien und Sportwetten zwar mit dem Ziel der Spielsuchtbekämpfung begründet, zugleich aber die gefährlichsten Glücksspiele wie die Spielautomaten ausgeklammert, sogar weiter liberalisiert hat. Das sei inkonsequent und unglaubwürdig.

Dann wird das Ergebnis in der Praxis dazu führen, dass sich der Wettmarkt in Deutschland öffnet und Lotterien sowie Sportwetten künftig für alle Anbieter offen sind?

Das hängt davon ab, für welches Modell sich die Ministerpräsidenten der 16 Länder im neuen Glücksspielstaatsvertrag entscheiden. Der DOSB schlägt vor, das Monopol für Lotterien zu erhalten und zugleich auf dem Markt der Sportwetten ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Lizenzmodell einzuführen. Für dieses duale Modell gibt es gute Gründe. Europarechtskonform wäre es auch, das bestehende Monopol für beide Bereiche zu erhalten. Dann müsste es aber unter der Prämisse der Suchtbekämpfung viel rigider gefasst und vor allem auf alle Bereiche des Glücksspiels, auch auf die Casinos, ausgedehnt werden. Das hätte zwingend zur Folge, dass Lotto und Oddset noch weniger für sich werben dürften als jetzt schon und weiterhin keinen Internet-Zugang bekämen. Das allerdings würde den Breitensport in Deutschland empfindlich treffen. Quelle