Freitag, 15. Januar 2016

Betrugs-Prozess: Schottdorf wieder freigesprochen - Gericht kritisiert System

Vorgaben zur Rechtsauslegung:

Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2394/08) hat am 16.9.2010 deutlich gemacht, dass ein Schaden klar nachgewiesen sein muss. Ein vermuteter Schaden genügt für eine Verurteilung nicht.

Der Bundesgerichtshof (3 StR 115/11) entschied am 08.06.2011: "Von einfach gelagerten und eindeutigen Fallgestaltungen abgesehen bedeutet dies, dass der Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen ist" weiterlesen

Nun gab es die nächste Schlappe: Schottdorf wurde zum zweiten Mal freigesprochen.

Die Richter entschieden am Mittwoch, dass es keine Hinweise gibt, dass der 75-Jährige Laborleistungen in zweistelliger Millionenhöhe zu teuer abgerechnet hat.

Sie bemängelte auch, dass die Polizisten, die bei einer Razzia zu den einzelnen Labors anrückten, kaum mit den „hochkomplexen“ Vorschriften vertraut waren.
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update:
Die Staatsanwaltschaft Augsburg legt Revision gegen den Freispruch für den Laborarzt Bernd Schottdorf und seine Ex-Frau ein.
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch für den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf und dessen Ex-Frau nicht. Gegen das Urteil sei am Dienstag Revision eingelegt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
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Abrechnungsbetrug  (s.u.)
Wegschauen mit System?

Es geht um tausende Ärzte, die Abrechnungsbetrug begangen haben sollen – mit Hilfe von Laborbetreibern wie dem Augsburger Unternehmer Bernd Schottdorf.
Ein Untersuchungsausschuss im Landtag versucht gerade den laschen Umgang der Justiz, mit falsch abrechnenden Ärzten aufzuklären. Die Rechtslage sei unklar, hieß es lange als Begründung. Das hat sich geändert – doch die Ärzte kümmert das wenig. Sie betrügen weiter, wie exklusive Recherchen von Kontrovers zeigen.
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Das Falschabrechnen bei Speziallaborleistungen geht weiter, obwohl der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass es sich dabei um Betrug handelt. (s.u.)

Recherchen des BR-Politikmagazins Kontrovers belegen außerdem, dass das betrügerische Abrechnungssystem Steuerzahler und Versicherer schädigt. Letzteres ist nach Informationen von Handelsblatt und BR dem Justizministerium seit Jahren bekannt.

Die Oppositionsvertreter im Landtagsuntersuchungsausschuss fühlen sich von der Regierung falsch informiert.

Eigentlich hat Justitia verbundene Augen, damit sie ohne Ansehen der Person Recht sprechen kann. Im Fall des Augsburger Laborunternehmers Schottdorf, dessen Abrechnungssystem tausenden Ärzten Betrug ermöglicht haben soll, steht die Augenbinde nach Meinung Vieler aber eher für "Nicht-Richtig-Hinschauen".

So wartet Bayerns Justiz ab. Und lässt trotz Urteils des Landgerichts Hunderte ermittelte Verdachtsfälle verjähren.
Die Krankenversicherer dagegen werden aktiv, fordern vom einem in München verurteilten Arzt Geld zurück - ohne Wissen des Justizministeriums, wie dessen Spitzenbeamter im Landtag behauptet:
"Ob sie Leistungen zurückgefordert haben und insoweit erfolgreich waren, ist uns jedenfalls nicht bekannt."
Helmut Seitz, Justizministerium, 2014
Dem Handelsblatt und Kontrovers liegt ein interner Bericht vor, der das Gegenteil belegt. Bayerns Justizspitzen wussten von Anfang an, dass Krankenversicherer für falsch abgerechnete Laborleistungen vom verurteilten Arzt Wiedergutmachung fordern.
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Freispruch für Schottdorf im „Konzernverfahren“

In der Urteilsbegründung kritisierte Richterin Susanne Riedel- Mitterwieser die Arbeit der Staatsanwaltschaft massiv. Sie ließ aber auch kein gutes Haar an den juristischen Abteilungen der betroffenen kassenärztlichen Vereinigungen. Selbst diese seien nicht in der Lage gewesen, die undurchsichtigen und komplizierten Regelungen, die hier einschlägig waren, vollends zu durchschauen.  Der Vorwurf richtet sich also auch gegen die Gesundheitspolitik, die mit ihrer Gesetzgebung zum einen für Rechtsunsicherheit sorgt und es zum anderen „gewieften Experten“ von Schottdorfs möglich macht, mit der Gesundheit von Menschen auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und –zahlern viel Geld verdienen zu können.

Vakuum Merk: Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß

Aufgrund der Prominenz der Person Bernd Schottdorf und dem Ausgangspunkt des Verfahrens, die Vorteilsannahme durch einen Augsburger Staatsanwalt, wurde grundsätzlich die Presseabteilung und der Amtschef informiert. In vielen Fällen auch das Ministerbüro. Wusste die ehemalige Justizministerin Beate Merk also über die Vorgänge Bescheid? Seitz glaubt nicht. Der Grund dafür ist bedenklich: Frau Merk bestand offenbar darauf, dass sie möglichst wenig über Einzelfälle informiert wird, damit sie nicht in den Verdacht der Einflussnahme geraten und für Entscheidungen verantwortlich gemacht werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Büros fungierten als eine Art Schleuse, die sie vor der Last der Verantwortung schützen sollte. Wie in den früheren Skandalfällen Mollath und Gurlitt hatte sie möglicherweise auch im Fall Schottdorf aufgrund befohlenen Nichtwissens wunschgemäß keine Ahnung.
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Betrugs-Prozess: Freispruch für Laborarzt Schottdorf

Die neunte Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat am 23. Prozesstag ihr Urteil verkündet.

Betrug nicht nachgewiesen

Dabei habe die vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser zu verstehen gegeben, dass es ein bewusstes und gewolltes Betrügen der Krankenkassen nicht gegeben habe. Daher habe die Staatskasse die Kosten des aufwendigen Verfahrens zu tragen, die Schottdorf-Firma Syscomp habe keine Geldbuße zu zahlen.
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Freispruch für Schottdorf
Niederlage für die Staatsanwaltschaft

Im Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Augsburger Landgericht den Laborarzt Bernd Schottdorf und seine Ex-Frau Gabriele heute freigesprochen. Die Wirtschaftskammer folgte damit völlig den Anträgen der Verteidigung.

Die Richterin vor dem Augsburger Landgericht begründete ihre Entscheidung damit, dass die Wirtschaftskammer nicht nur Belastendes sondern auch Entlastendes zusammentragen und bewerten müsse.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien zu verkürzt und nur eine selektive Würdigung des überaus komplizierten Sachverhalts gewesen.

Die Verteidigung Bernd Schottdorfs, die auf Freispruch plädiert hatte, erklärte hingegen, dass es
keine Tat,
kein Motiv und
keinen Schaden gegeben habe.
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Betrugsprozess: Freispruch für Dr. Schottdorf und seine Ex-Frau

Seit Jahrzehnten wird der Augsburger Laborarzt immer wieder wegen Betrugs angeklagt. Doch auch dieses Mal sieht das Gericht die Vorwürfe nicht bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Schottdorfs vorgeworfen, mit der Gründung von scheinselbstständigen Außenlabors eine gesetzliche Regelung umgangen und damit fast 13 Millionen Euro zu viel kassiert zu haben. Staatsanwältin Simone Bader war der Ansicht, dass die Außenlabors nicht frei arbeiten konnten, sondern von der Augsburger Schottdorf-Firma Syscomp gesteuert wurden....
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Schottdorf: Labor-Unternehmer freigesprochen
Das Urteil ist vor allem eine deutliche Klatsche für die Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser nutzt ihre zweistündige Urteilsbegründung für so manchen deftigen Seitenhieb gegen die Anklagebehörde - und obendrein für scharfe Kritik an den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Richterin spricht der Staatsanwaltschaft eine seriöse Arbeit ab
Der Tatbestand des Betrugs sei nicht nachweisbar.

So hatten die Augsburger Staatsanwälte im  Jahr 2009 noch mit Schottdorfs damaligem Verteidiger, dem CSU-Politiker Peter Gauweiler, über eine Einstellung der noch frischen Ermittlungen verhandelt. Die Schottdorfs willigten schließlich ein, drei Millionen Euro Geldbuße zu zahlen - im Gegenzug wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen......
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Untersuchungsausschuss Fall Schottdorf
Nemetz verteidigt Verzicht auf weitere Ermittlungen

Der Ex-Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft Reinhard Nemetz hat die Einstellung der Ermittlungen gegen Laborunternehmer Schottdorf als alternativlos verteidigt. Der Tatbestand des Betrugs sei nicht erfüllt gewesen.
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s.a.:
SZ: Bayerische Justiz - Der gute Ruf ist weg
Ungeklärt ist bislang aber die Rechtsfrage, ob Schottdorfs Verstöße gegen die Gebührenordnung Betrug - und damit strafbar - waren.
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Eingriff in die Pressefreiheit ?
Staatsgewalt gegen Lokalreporter

Ermittlungen nach Berichterstattung
Passauer Journalist im Visier der Fahnder
Hubert Denk hat nicht gestohlen, niemanden verletzt, geschweige denn gemordet - der Passauer Journalist hat nur über eine umstrittene Parteispende berichtet.
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SZ: Landesamt für Finanzen hat Warnungen des LKA ignoriert
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In der Urteilsbegründung kritisierte Richterin Susanne Riedel- Mitterwieser die Arbeit der Staatsanwaltschaft massiv.
Sie ließ aber auch kein gutes Haar an den juristischen Abteilungen der betroffenen kassenärztlichen Vereinigungen. Selbst diese seien nicht in der Lage gewesen, die undurchsichtigen und komplizierten Regelungen, die hier einschlägig waren, vollends zu durchschauen. 
Der Vorwurf richtet sich also auch gegen die Gesundheitspolitik, die mit ihrer Gesetzgebung zum einen für Rechtsunsicherheit sorgt und es zum anderen „gewieften Experten“ von Schottdorfs möglich macht, mit der Gesundheit von Menschen auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und –zahlern viel Geld verdienen zu können.
Quelle


Wie recht Sie hat, zeigt auch dieser Film:

Patientenabzocke - Wohin geht das Geld im Gesundheitssystem?
Mi, 20. Jan 16 · 22:10-22:55 · WDR
So, 24. Jan 16 · 13:15-14:00 · tagesschau24
Mi, 27. Jan 16 · 11:00-11:45 · EinsPlus

Manuela Posewski musste nach einer Krebserkrankung fast zwei Jahre für eine Reha kämpfen.
Fast hätte die alleinerziehende Mutter aufgegeben, sie hatte einfach keine Kraft mehr.
Dokumentation aus der Reihe "die story"
Ein Film von Christina Zühlke
Sind wir im deutschen Gesundheitssystem rundum versorgt? Oder ist das eine Illusion? Ärzte und Krankenpfle-ger klagen seit Jahren über Überlastung - es fehlt also an Personal, an GELD fürs Personal.
Andererseits berichten Ärzte, dass Operationen stattfinden, die eigentlich unnötig sind.
Aber das Krankenhaus bekommt dann mehr Geld.
Eine junge Ärztin sagt: "Ich bin manchmal nicht sicher, ob ich den Menschen helfe oder nicht mehr schade!" In Arztpraxen werden Patienten regelmäßig aufgefordert, mit einer Individuellen Gesundheits-Leistung, kurz IGEL, doch ein bisschen mehr für ihre Gesundheit zu tun. Sinnvoller Zusatz oder Geldmacherei?
Der Sprecher des demokratischen Ärztebundes sagt: "Igel-Leistungen wurden erfunden, um den Ärzten zusätzli-che Einnahmen zu ermöglichen."
Eine Krankenkasse fordert regelmäßig von den Krankenhäusern Geld zurück, weil sehr viele Rechnungen "feh-lerhaft" sind.
Das sei sicher keine Absicht, sagen die Mitarbeiter. Dagegen sagt ein Kriminologe: "Deutsche Krankenhäuser mit ihrem Abrechnungen sind ein kriminalitätsförderndes Umfeld!"
Die Recherchen von Autorin Christina Zühlke beginnen damit, dass sie selbst eine seltsame Rechnung aus dem Krankenhaus bekommt und versucht, diese Rechnung zu kontrollieren.
Daran scheint aber niemand ein Interesse zu haben, nicht mal die Krankenkasse. Die Autorin redet mit ehemali-gen Chefärzten, die vom unauffälligen Druck der Verwaltung erzählen.
Sie trifft eine alleinerziehende Mutter, die zweieinhalb Jahre dafür kämpfen musste, dass sie nach einer Krebser-krankung in Kur fahren durfte. Und sie trifft einen Wissenschaftler, der sagt: Arme Menschen sind in Deutsch-land die Verlierer des Gesundheitssystems. Sie sterben im Durchschnitt zehn Jahre früher.
Mediathek


Prof. Thomas Fischer
Fischer im Recht / Bestechung : Nieder mit der Ärzte-Korruption!
(Auszug)
Heilberufe und ihre Zulieferer haben im Kampf um ihre eigene Existenz manches Kavaliersdelikt ersonnen. Das Bundeskabinett hat beschlossen: Ab jetzt wird durchgegriffen.

Mit dreihunderttausend Millionen Euro jährlich kann man ja schon was anfangen.  

Das vorrangige Ziel eines solchen Systems kann unmöglich "Gesundheit" oder Versorgung sein. Es muss vielmehr ohne Zweifel der Gewinn sein. Ihre Gesundheit ist dabei allenfalls ein erfreuliches Nebenprodukt: wünschenswert, aber nicht entscheidend.

Mag auch die Stimme des Regierungssprechers beben vor Begeisterung, so müsste er doch eigentlich 30 Jahre Versäumnis entschuldigen oder auch nur zu begründen versuchen. Des Ärztekammerpräsidenten-Stimme dagegen warnt schon wieder vor "Überziehen" und vor "Störung des Vertrauensverhältnisses". Als ob die Strafbarkeit von Amtsträgerbestechung zum Verlust des Vertrauens in die Verwaltung führte!

15 Milliarden Euro jährlicher Schaden durch Korruption im Gesundheitswesen:
Wir hätten vom Gesetzgeber gern gewusst, wo dieser Gewinn der letzten zwanzig Jahre verblieben ist. Und wie viel davon ab demnächst aufgedeckt und eingezogen werden wird.
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Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen
Bei der hier in Rede stehenden privatärztlichen Liquidation wird dem Patienten eine gemäß § 12 GOÄ zu spezifizierende Rechnung übersandt, in der – neben dem Steigerungsfaktor, § 12 Abs. 2 Nr. 2 GOÄ – die erbrachte Leistung mit einer kurzen Bezeichnung anzugeben ist. Hierüber täuscht der Angeklagte ausdrücklich, wenn er – wie etwa im Fall nicht erbrachter Laborleistungen der Klasse M I oder im Fall der Abrechnung von Osteopathie- und Akupunkturleistungen durch tatsächliche nicht durchgeführte ärztliche Leistungen – in Rechnung gestellte Leistungen tatsächlich nicht erbracht hat. Gleiches gilt, soweit der Angeklagte zu der gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 GOÄ erforderlichen Begründung eines erhöhten Steigerungsfaktors eine in Wahrheit nie durchgeführte eigene Befundung angeben lässt.