Samstag, 17. Mai 2014

Baden-Würtemberg: Konzession für Spielbanken europaweit ausgeschrieben

Die Konzession für die drei baden-württembergischen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart ist erstmals europaweit ausgeschrieben worden.
Dies teilte das Innenministerium am Freitag in Stuttgart mit. Der Betrieb solle für die Dauer von 15 Jahren an einen einzigen Bieter gehen.

Spielbankerlaubnis in Baden-Württemberg europaweit ausgeschrieben


Das Innenministerium hat die Erlaubnis zum Betrieb der drei baden-württembergischen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart europaweit neu ausgeschrieben.

Die Laufzeit der bisherigen Spielbankerlaubnisse endet am 29. Dezember 2015. Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielbanken soll ab 30. Dezember 2015 für die Dauer von 15 Jahren an einen einzigen Erlaubnisnehmer erteilt werden. Damit werden erstmals in Baden-Württemberg die Erlaubnisse nicht getrennt für den jeweiligen Spielbankstandort ausgeschrieben.

Das Erlaubnisverfahren richtet sich nach dem Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg. Es orientiert sich am vergaberechtlichen Wettbewerbsverfahren. Grund hierfür ist der Charakter der Spielbankerlaubnis als Dienstleistungskonzession. Dabei sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz sowie das Diskriminierungsverbot zu beachten.

Mit der Zielsetzung, einen möglichst großen Interessentenkreis einzubeziehen, müssen Antragssteller zunächst ihr Interesse bekunden und dabei ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Hierfür wird den Interessenten Zeit bis 16. Juli 2014 eingeräumt. Alle Antragsteller, die fristgerecht ihre Unterlagen eingereicht haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden anschließend aufgefordert, ihren Antrag entsprechend den im Landesglücksspielgesetz gestellten Anforderungen zu vervollständigen. Im Anschluss daran erfolgt die Auswahlentscheidung durch das Innenministerium.

Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr getroffen werden können. Den Interessenten muss in der jeweiligen Stufe des Verfahrens ausreichend Zeit gegeben werden, um die geforderten Unterlagen und Nachweise beibringen zu können. „Wir werden das Verfahren mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt durchführen. Damit gewährleisten wir, dass der am besten geeignete Antragsteller die Erlaubnis erhält“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Quelle PM


Hintergrund

Die staatlich betriebenen Spielbanken sind ein völlig marodes Geschäftsmodell, das immer weiter in die Miesen rauscht, weil es der Konkurrenz im Internet längst nicht mehr gewachsen ist.
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Spielbanken fehlen Millionen - zwei sollen schließen
Das Ergebnis ist ernüchternd. Wieder einmal. Der Bruttospielertrag der staatlichen Spielbanken 2011 weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von knapp 3,2 Millionen Euro auf. Nicht miteinkalkuliert sind Personal- und Betriebskosten.
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Marode Spielbanken – Um Geld in die Kasse zu bringen, versteigert der Spielbankbetreiber Westspiel zwei Bilder von Andy Warhol ......
Auch die bayerischen Spielbanken werden seit Jahren subventioniert
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Verwaltungsgericht Karlsruhe
Baden-Baden: Spielbank Baden-Baden GmbH & Co KG unterliegt im Eilverfahren
Datum: 21.07.2003
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 21.07.2003
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2000 das alte Spielbankengesetz teilweise für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte, wurde im Oktober 2001 ein neues Spielbankengesetz erlassen und eine Übergangsregelung für das Recht zum Betrieb der Spielbanken Baden-Baden und Konstanz eingeführt.Nach der maßgeblichen Übergangsvorschrift soll der bisherige Rechtszustand bis zum Wirksamwerden der nach dem nunmehr in einem gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsverfahren erteilten Erlaubnisse aufrechterhalten bleiben. An dem Ausschreibungsverfahren für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank in Baden-Baden nahm neben der Antragstellerin als alleinige weitere Bewerberin die Spielbank Stuttgart GmbH & Co KG teil. Dieser wurde im Januar 2003 durch das Innenministerium Baden-Württemberg die beantragte Spielbankenerlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzugs erteilt. Gleichzeitig wurde der Antrag der Antragstellerin abgelehnt.

vgl. u.a. EuGH zum Vergaberecht
Urteil Rs. C-64/08 - Strafverfahren gg. Ernst Engelmann
Urteil Rs. C-72/10 - Costa u.a.

Mit der Costa - Entscheidung des EuGH wurden die Bedingungen zur Konzessionsvergabe weiter konkretisiert, die unzulässige Konzessionsvergabe gerügt und eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.

Zum staatlichen "Auftrag" führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 539/96 vom 19.07.2000 aus:
".......Denn der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit.........."

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 122/2000 vom 21. September 2000
Dazu Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -
Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig
Das BVerfG stellte am 19.07.2000 (Az.: 1 BvR 539/96) fest, dass das Betreiben einer öffentlichen Spielbank, solange diese Tätigkeit nicht gesetzlich verboten und privaten Unternehmen zugänglich ist, eine Ausübung eines Berufs im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG darstellt und Beschränkungen des Zugangs zu diesem Beruf zulässig sind, wenn mit ihnen wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist.

.. der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Aus diesem Grunde ist die Zahl zugelassener Spielbanken begrenzt. Den Besonderheiten des Spielbanken"marktes" würde nicht angemessen Rechnung getragen, wenn der Staat Eingriffe in das Recht der freien Wahl des Berufs des Spielbankunternehmers nur unter der Voraussetzung vornehmen dürfte, dass dies zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter und zur Abwehr ihnen drohender schwerer Gefahren notwendig ist. Die Eigentümlichkeiten der beruflichen Tätigkeit lassen es hierfür ausreichend, im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes allerdings auch notwendig erscheinen, Beschränkungen des Zugangs zum Beruf nur davon abhängig zu machen, dass mit der im Einzelfall
beabsichtigten Beschränkung wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden, dies unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 25/2006 vom 28. März 2006
Zum Urteil vom 28. März 2006 – 1 BvR 1054/01
Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung
nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 45/2007 vom 12. April 2007
Zum Beschluss vom 26. März 2007 – 1 BvR 2228/02

Bayerisches Spielbankenmonopol verfassungsgemäß


In seiner gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung wahrt das in Bayern errichtete staatliche Spielbankenmonopol auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es ist konsequent auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet. Das Spielbankengesetz begrenzt die Zahl möglicher Spielbanken und beschränkt sie auf bestimmte Orte.
Die Spielbanken werden nicht in auffallender oder im Alltag allgegenwärtiger Form beworben.


OLG München: Unzulässige Glücksspiel-Reklame für Spielbanken
Ist eine Spielbank-Werbung bewusst darauf ausgerichtet zur Teilnahme am Glücksspiel aufzufordern, verstößt diese Reklame gegen das Sachlichkeitsgebot von § 5 Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) und ist wettbewerbswidrig, so das OLG München (Urt. v. 30.04.2009 - Az.: 29 U 5351/08).

Eine Plakatwerbung für die Bayerischen Spielbanken lautete wie folgt:

"CASINO.RESTAURANT.BAR.BÜHNE"

und

"SPIELBANKEN BAYERN STAATLICH - BAYERISCH - AUFREGEND ANDERS".

Die Münchener Richter sahen in den Slogans eine unzulässige Werbung, denn diese enthielten einen verbotenen Aufforderungscharakter und würden nicht nur - wie vom GlüStV gefordert - sachlich informieren.

Auf dem betreffenden Plakat werde das Wort "CASINO" in der Aufzählung gleich an erster Stelle genannt. Damit rücke das künstlerische und gastronomische Programm in den Hintergrund. Im Blickfeld sei das Casino und damit die Teilnahme am Glücksspiel.

Darüber hinaus werde mit dem Slogan "SPIELBANKEN BAYERN STAATLICH - BAYERISCH - AUFRGEND ANDERS" nicht nur untergeordnet mit Emotionen geworben. Durch den emotionalen Charakter trete die sachliche Information zurück.        Quelle

-Spielsucht-


Zocker verklagt Freistaat Bayern
Vom Multimillionär zum Sozialfall


Ein ehemaliger Unternehmer verzockt in der staatlichen Spielbank Bad Kissingen sieben Millionen Euro. Jetzt verklagt er den Freistaat:
Die Casino-Mitarbeiter hätten seine Spielsucht erkennen und ihn schützen müssen.
Zum Schluss, als er fast pleite war, verkaufte der Mann sein letztes Haus in Nürnberg für knapp 450.000 Euro. Als er trotzdem schon bald darauf den letzten 50-Euro-Schein gesetzt hatte, bekam er Hausverbot im Casino. Die Anwältin hat den Freistaat nun in seinem Namen verklagt: Sie wirft den Verantwortlichen vor, gegen die im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebene Fürsorgepflicht verstoßen zu haben - denn alle hätten zweifelsfrei erkennen müssen, dass Oskar R. pathologisch spielsüchtig sei.
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Casino-Prozess endet mit außergerichtlicher Einigung
1,6 Millionen Euro sollte ihm das Casino St. Gallen „zurück geben“, weil man seine Spielsucht ausgenützt habe – ein Vorarlberger zog gegen das Casino vor Gericht. Jetzt, nach fast einem Jahr, gab es eine außergerichtliche Einigung.
“Ich war spielsüchtig und hätte gesperrt gehört. Stattdessen hat man meine Sucht ausgenutzt“, argumentierte der Vorarlberger im Zivilprozess. Die Spielbankbetreiber machten in den ersten drei Verhandlungen allerdings nicht den Eindruck, als wären sie bereit, irgendwelche Versäumnisse einzugestehen. Im Jänner einigte man sich noch auf ein Fortsetzen des Verfahrens.
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Casino erstattet Spielverlust von 50.000 Euro

Mann durch Geldgeschenke abhängig gemacht
Das Spielcenter erklärte sich demnach vor der 6. Zivilkammer zur Zahlung von 50.000 Euro an die Ehefrau bereit. Das Verfahren ist damit rechtskräftig beendet. Az. 6 O 623/11 (LG Bielefeld)
und I-11 W 138/12 (OLG Hamm)
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