Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
NRW: Einsatzbesteuerung nicht zwingend
Der
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sieht die Umstellung der
Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz bei der Erhebung der
Vergnügungssteuer nicht mehr als zwingend an. Damit relativiert er seine
ursprünglichen Empfehlungen – nicht zuletzt ein Ergebnis der intensiven
Informationsarbeit des DAV.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte vor
einiger Zeit den Kommunen des Landes gegenüber die Empfehlung
ausgesprochen, bei der Vergnügungsbesteuerung von Geldspielgeräten zur
Einsatzbesteuerung überzugehen. Leider hatten viele Kommunen auf diese
Initiative direkt reagiert.
Nun liegt ein aktuelles Schreiben des
Städte- und Gemeindebundes NRW vom 19.März 2014 vor, das aufgrund des
Informationsaustauschs der Kollegen des Deutschen Automaten-Verbandes
e.V. (DAV) mit Repräsentanten des Städte- und Gemeindebundes NRW
verfasst worden ist. In diesem Schreiben werden zwei grundlegende
Aussagen des Städte- und Gemeindebundes NRW aus der Vergangenheit
relativiert:
• Die Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz wird nicht mehr als zwingend angesehen.
• Wird der Spieleinsatz als
Bemessungsgrundlage gewählt, dürfte ein Steuersatz zwischen 3 und 4
Prozent geeignet sein, das bisherige Vergnügungssteueraufkommen zu
realisieren.
Dieses Schreiben – hier zum Download hinterlegt
– sollte für Gespräche vor Ort genutzt werden, wenn eine Kommune
beabsichtigt, die Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz umzustellen.