Dienstag, 25. März 2014

Bundessteuerberaterkammer legt Hinweise zur Umsatzsteuer an den Gesetzgeber sowie an die Finanzverwaltung vor

Pressemitteilung
004/2014
Pressedienst

BStBK legt Hinweise zur Umsatzsteuer an den Gesetzgeber sowie an die Finanzverwaltung vor

Berlin, 24.03.2014

Mit ihren jeweils 6 Hinweisen an den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung legt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine fundierte Analyse der aktuellen Praxisprobleme in der Umsatzsteuer vor.

Obwohl die Umsatzsteuer zu den aufkommensstärksten Steuern in Deutschland zählt und sich die Praxisprobleme hier in den letzten Jahren angehäuft haben, enthält der Koalitionsvertrag keine Pläne zur Reform der Umsatzsteuer. Dabei könnten durch einzelne gezielte Maßnahmen erhebliche Erleichterungen für Unternehmen geschaffen werden. Unter anderem schlägt die BStBK bspw. vor, Existenzgründer nur vierteljährlich mit der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen zu belasten. Auch die zuletzt vor ca. 10 Jahren angepassten Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung bedürfen nach Ansicht der Kammer einer Anpassung an das aktuelle Preisniveau. Die praktischen Probleme beim Vorsteuervergütungsverfahren könnten laut BStBK durch eine Ankopplung an das ELSTER-Verfahren behoben werden. Mit der Umsetzung der BStBK-Hinweise würden Unternehmen, Steuerberater und Finanzbehörden merkbar entlastet.

Die Hinweise sind abrufbar in der Rubrik Steuerrecht und Rechnungslegung unter:
http://www.bstbk.de/de/presse/publikationen/


Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 91.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.
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Die Bundessteuerberaterkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Bundessteuerberaterkammer parteipolitisch neutral. Da sie zugleich die Interessen aller deutschen Steuerberater vertritt, haben ihre Stellungnahmen besonderes Gewicht.
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Weitere Informationen:

Mehrwertsteuer - Huschens erläutert anhängige Verfahren vor dem EuGH
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PDF-Dokument Aktuelle Praxisprobleme in der Umsatzsteuer Hinweise an das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder (PDF, 106 KB)

PDF-Dokument Aktuelle Praxisprobleme in der Umsatzsteuer – Hinweise an den Gesetzgeber (PDF, 137 KB)

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Bundesfinanzministerium - Umsatzsteuer-Anwendungserlass
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