Freitag, 2. August 2013

Generalbundesanwalt hilft Mollath

Eine Zusammenfassung von: Erwin Pelzig - Neues aus der Anstalt vom 25.06.2013  Video

Kommentar zur Bayerischen Justiz

Der Corpsgeist der Richter
Im Fall Mollath wurden viele Fehler begangen. Jüngst ist gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden worden. Dennoch ist er bald frei.

Das Regensburger Urteil ist mit seinen 115 Seiten ziemlich gründlich, an entscheidenden Stellen aber erstaunlich schludrig. So werden offensichtliche Sachverhaltsmanipulationen der ursprünglichen Richter als „Sorgfaltsmängel“ beschönigt. Dabei geht es etwa um die wichtige Frage, ob Mollath regelmäßig die Reifen seiner vermeintlichen Gegner auf besonders perfide Weise aufgeschlitzt hat. Das ursprüngliche Urteil behauptet dies, ohne dass es hierfür konkrete Belege gab.
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“In dubio pro reo”- im Zweifel für den Angeklagten, hier im Fall Mollath scheint die Devise ausgegeben zu sein- im Zweifel für die Richter.
Rechtsstaat nur Fiktion: Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis
Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern.
Wer als Bürger rechtswidrige Praktiken von Staatsjuristen rügte und am Ende nur wiederum rechtswidrige (ablehnende) Bescheide von dessen Justizkollegen in den Händen hält, könnte den Wisch mit dem gestelzten Juristengeschwafel zumindest besser deuten: Er ist, wie es so heißt, das Papier nicht wert …
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"Mittelbayerische Zeitung" (Regensburg) zum Fall Mollath

Wenn es eine gesicherte Tatsache im Fall des Psychiatrieinsassen Gustl Mollath gibt, dann diese: Sein Schicksal ist zu einer schweren Prüfung für den Rechtsstaat und die bayerische Justiz geworden.
Doch man entschied sich im Zweifel für den Richter - und gegen ein Wiederaufnahmeverfahren. Dabei hätte die Strafkammer auch sagen können: "Ja, es gab Fehler, und davon sogar viele, daher ist es Zeit, dass diese korrigiert werden. Im Gegensatz zu manchem Politiker sind wir in der Lage, Fehler einzuräumen." Doch längst sind auch Juristen in dieser öffentlichen Schlacht um die Deutungshoheit von Paragrafen und Beweisen nicht mehr vor Engstirnigkeit und Eitelkeiten gefeit. Eine Lesart hat sich dabei festgesetzt: "Kritik an Urteilen und Entscheidungen? Nein, da habe sich doch das Volk rauszuhalten. Wir sind doch ohnehin unfehlbar. Wofür haben wir denn die Instanzen. Warum sprechen wir dann überhaupt Urteile? Auch die Rechtskraft ist ein sehr hohes Gut!" Die Richter können auch sagen: Unabhängiger geht es doch nicht mehr. Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wurde von der Justizministerin angeordnet. Und doch wagte man es, einer scheinbar mehrheitlichen Meinung zu widersprechen. Zugespitzt lässt sich die Situation so beschreiben: Während Gustl Mollath sich als Justizopfer sieht, sehen sich die Richter als Opfer einer Pro-Mollath-Kampagne der Medien. Aber unbestreitbar steht fest: Es muss weiter aufgeklärt und aufgearbeitet werden.
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Im Mai 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht nahezu alle Regelungen der Sicherungsverwahrung für mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Mit der neuen Rechtsprechung gelten für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nun strengere Maßstäbe.
So muss nun die „Höchstgefährlichkeit„ der Verurteilten nachgewiesen werden. Die Gefahr, der Betroffene könne schwerste Gewalt- und Sexualstraftaten begehen, müsse aus dem Verhalten und der Biographie des Betroffenen resultieren. Außerdem muss dieser Gefahr eine psychische Störung zugrunde liegen. Dabei bemisst sich die Störung gemäß neuem Therapieunterbringungsgesetz, das seit 2011 in Kraft ist, vor allem nach der aktuellen Befindlichkeit und weniger nach der psychischen Verfassung zum Zeitpunkt der Anlasstat. Es müssen allerdings alle Faktoren zutreffen, um sich für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auszusprechen: eine psychische Störung und das Verhalten des Betroffenen, das eine höchste Gefahr erwarten lässt.

Generalbundesanwalt kritisiert OLG Bamberg
Bayerisches Justizdrama
Harald Range fordert eine neue Prüfung der Psychiatrie-Unterbringung von Gustl Mollath. Diese Stellungnahme könnte bald die Freiheit bringen.
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Überprüfung der Unterbringung erforderlich
Die Stellungnahme des Generalbundesanwalts liegt auch dem bayerischen Justizministerium vor.
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Das Gericht hatte im August 2011 die fortdauernde Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Die Bamberger Richter hätten "nicht hinreichend belegt und konkretisiert", weshalb von Mollath nach wie vor eine Gefahr ausgehen solle, heißt es in einer 25-seitigen Stellungnahme Ranges an das Bundesverfassungsgericht, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Das OLG habe ferner keine Belege dafür genannt, dass Mollath auch künftig "erhebliche Straftaten" begehen könnte. Die Tatsache, dass Mollath Therapien verweigere, sei als Begründung nicht ausreichend. "Schließlich fehlt es auch an Darlegungen, welche Art rechtswidrige Taten von dem Untergebrachten drohen, wie hoch das Maß der Gefährdung einzuschätzen ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt", schreibt Range. So enthalte er "keine Erwägungen dazu, ob der Schutz der Allgemeinheit durch weniger belastende Maßnahmen erreicht werden kann".
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Zudem genüge der OLG-Beschluss „nicht den Anforderungen für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit“.
Die Bamberger Richter hätten in ihrer Entscheidung „nicht hinreichend belegt und konkretisiert“, weshalb von Gustl Mollath nach wie vor eine Gefahr ausgehen solle, heißt es nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ in der 25 Seiten langen Stellungnahme des Generalbundesanwalts an das Bundesverfassungsgericht.
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Das OLG Bamberg weiß es und entscheidet wider besseren Wissens, wie aus dem Beschluss vom 06.04.2010, Az.: 3 Ss OWi 378/10 zu den Anforderungen an ein anthropologisches Identitätsgutachten hervorgeht.
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Es bräuchte nur eines Hinweises auf Art. 5 Abs. 1 EMRK um daran zu erinnern, dass der menschenrechtliche Sicherheitsbegriff zuvörderst den Schutz vor ungerechtfertigter Freiheitsentziehung und damit die Rechtsicherheit meint, "die jede Willkür ausschließen soll".
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BGH kippt Zwangsunterbringung   (Urteil)
Schwere Spielsucht rechtfertigt auch nach Straftaten nicht die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der BGH sieht darin einen "überaus gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen".
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Aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Sicherungsverwahrung  mehr

BMJ-Reformpapier zu Unterbringung in psychiatrischen AnstaltenLehren aus dem Fall Mollath oder Wahlkampfpropaganda?
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Anwälte demonstrieren für Mollath vor dem Regensburger Justizgebäude
Außergewöhnlicher Protest: Knapp 20 Anwälte haben am Freitag (02.08.13) in ihren schwarzen Roben vor dem Regensburger Justizgebäude für den in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath demonstriert.
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"Ene, mene, Staatsgewalt - Brixner in die Haftanstalt."
(Transparent auf der Kundgebung)
Ihnen gehe es jedoch nicht vor allem um Mollath, sagte Bockemühl. Ihre Kritik richte sich allgemein gegen das zu schnelle Einsperren von Menschen in psychiatrische Kliniken nach dem Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. Dafür sei nur ein Gutachten nötig. "Ein weiteres Gutachten wird nie einholt, selbst wenn es beantragt wird", sagte Bockemühl. Außerdem gebe es nach einer Einweisung nur alle fünf Jahre eine externe Expertise - dieser Zeitraum sei deutlich zu lang. "Der Paragraf wird zudem bei allem gleich angewendet - sei es nun eine Sachbeschädigung oder ein Mord."
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In Nürnberg fordern 500 Demonstranten die Rehabilitierung von Gustl Mollath.
"Seine Freiheit ist auch unsere Freiheit"

Die mehr als ein halbes Dutzend Redner auf der Nürnberger Kundgebung fächern die vielen Facetten des Falles auf. Es hagelt massive Kritik am Vorgehen von Psychiatrie, Justiz und Hypovereinsbank, an Bayerns Justizministerin Beate Merk und der CSU. Dazwischen verliest Organisator Stephany Botschaften von Dieter Hildebrandt und Gustl Mollaths Anwalt Gerhard Strate. "Seine Freiheit ist auch unsere Freiheit", hat Strate geschrieben.
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NEU - Mollath-Gutachter unter Plagiatsverdacht
Gutachter Klaus Leipziger sorgte dafür, dass Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Nun gerät der Psychiater selbst unter Verdacht. Seine Doktorarbeit soll ein Plagiat sein.
Hat Klaus Leipziger, Chefarzt der Forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth und zentraler Gutachter im Fall Gustl Mollath, bei der Erstellung seiner Dissertation abgeschrieben? Martin Heidingsfelder, Deutschlands bekanntester Plagiatsjäger, ist davon überzeugt und hat am heutigen Freitag die Universität Ulm über seine Recherchen informiert.
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Psychiatrie-Chef unter Plagiatsverdacht
Der Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder erhebt Vorwürfe gegen den durch den Fall Mollath bekannt gewordenen Chef der Bayreuther Psychiatrie, Klaus Leipziger. Er hat ihn bei der Universität Ulm wegen Plagiatsverdachts angezeigt.
Zur Person: Martin Heidingsfelder:
Martin Heidingsfelder ist Mitglied der Piratenpartei. Seit Anfang 2011 sucht er Plagiate in Dissertationen. Er betreibt die Plattform VroniPlag. Er hatte die Plagiate in der Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg entdeckt.
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Uni Ulm prüft Plagiats-Vorwurf
Das ist extrem", sagt der Nürnberger Plagiatssucher von vroniplag.de über die Dissertation des Mollath-Gutachters Dr. Klaus Leipziger. Der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth habe in seiner Promotionsarbeit ganze Textteile anderer Wissenschaftler "fast unverändert" übernommen und nicht als Zitate gekennzeichnet, kritisiert Heidingsfelder, der diesen "massiven Plagiatsfall" in den vergangenen Tagen der Universität Ulm anzeigte.
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Besuch in der Psychiatrie
Gustl Mollath: Zwischen Wahnsinn und Justizskandal

München - Ist er ein Justizopfer – oder gemeingefährlich? Gustl Mollath, 56, kämpft für seine Freilassung aus der Psychiatrie. Nun könnte der Fall neu aufgerollt werden. Eine Visite in der geschlossenen Anstalt.
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Psychiatrie: "Mancher Wahn hat einen wahren Kern"
"Schwierige Menschen nicht einfach hospitalisieren"
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Nach Art. 104 GG kann “nur“ der Richter über die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie entscheiden. Tatsächlich stellt der psychiatrische Gutachter die Weichen in die Psychiatrie.

Mollath:
Leider kann man nicht generell davon ausgehen, dass sich Ärzte niemals irren. Dazu verweise ich auf die Aussagen von Prof. Dr. Nedopil in der Süddeutschen Zeitung vom 12. August 1998.[4] SZ: Welche "Trefferquote" haben psychiatrische Gutachten? Prof. Nedopil: "Die Trefferquote liegt ungefähr bei 75 %: das heißt aber, dass die Unsicherheit bei der Prognose in aller Regel zu Ungunsten das Täters geht. Wenn der Gutachter unsicher ist, empfiehlt er lieber, dass der Verurteilte in einer Einrichtung bleibt."
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"Für jeden, der zu Unrecht rauskommt, bleiben etwa fünf zu Unrecht drin," bekannte in der Süddeutschen Zeitung der Münchner Psychiatrieprofessor Dr. Norbert Nedopil. In einem anderen Interview über Straftäter im Maßregelvollzug werden Nedopils Äußerungen treffend zusammengefasst: "Die Hälfte könnte entlassen werden, wenn man besser wüsste, welche die richtigen 50% sind."

Deutschlands bekanntester Gerichtsgutachter
Abteilung für Forensische Psychiatrie
Leiter: Prof. Dr. Norbert Nedopil
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
der Ludwig Maximilians Universität München
Klinikum Innenstadt der Universität München
Nußbaumstr. 7, D-80336 München
Tel.: 089 5160 2701 Fax: 089 5160 3398
  Quelle

Literatur von und über Norbert Nedopil im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Prognosen in der Forensischen Psychiatrie
- Ein Handbuch für die Praxis -
von N. Nedopil  unter Mitwirkung von Gregor Groß, Matthias Hollweg, Cornelis Stadtland, Susanne Stübner und Thomas Wolf - bei Pabst Science Publisher; 2005. Verlagsinfo:
Die Erkenntnis von John Monahan aus dem Jahr 1981 bleibt bestehen: Humanwissenschaftler können Risikofaktoren auflisten und Risikoeinschätzungen für bekannte Bedingungen und begrenzte Zeiträume erarbeiten, die von den Gerichten geforderte "unbegrenzte" Prognose kann aber mit Methoden der empirischen Wissenschaft nicht erstellt werden.

Aus den Daten folgt: so kann es nicht weitergehen: die traditionelle psychiatrische Rückfall-Prognose-Methode muss schnellstmöglich abgeschafft werden, denn über 80% falsch positive psychiatrische Rückfall-Prognosen sind eine unerträgliche Katastrophe für eine anspruchsmäßig wissenschaftlich fundierte Prognostik. Wenn die idiographische Prognostik zu komplex und zu schwierig ist, dann muss man sie aufgeben. Gesellschaft und Justiz sollten sich nicht länger hinter Sachunverständigen verstecken dürfen. Wenn sie konservative Sicherungsverwahrung oder Maßregelvollzug wollen, dann sollten sie das selbst verantworten (was sie natürlich nicht tun werden). Viel bequemer ist es natürlich, sich auf scheinwissenschaftliche falsch-positive PrognoselieferantInnen zu stützen

Falsch positive Rückfall-Prognosen. Eine falsch positive Prognose bedeutet, dass die psychiatrische Sachverständige sagt, der Proband wird einen Rückfall produzieren, aber der Proband produziert keinen. Im Vortrag am 26.6.6 vor dem rechtspsychologischen Kolloquium am Psychologischen Institut der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gab Professor Nedopil die genauen Zahlen der Falsch-Positiv-Prognosen an, die noch schrecklicher sind, als die im Buch mitgeteilten: Steadman & Cocozza (1974): 85,7%; Thornberry & Jacoby (1979): 85,5% und Rusche (2003): 84,8% (Hinweis). Es ehrt den Vortragenden, dass er seine persönliche falsch positiv Rate (4 von 5 Fällen) mit 80% im Rahmen der Literaturwerte mitteilte. Ungeachtet dessen sind diese Falsch-Positiv-Rückfall-Prognose-Raten eine Katastrophe für die Rückfall-Prognose-Psychiatrie und die Justiz, die darauf baut. Es gibt daher nur eine einzige und zwingende Folgerung aus diesen verheerenden Zahlen: die schnellstmögliche Abschaffung dieser Methode. Eine entsprechend kritische Berichterstattung hätte auch den Nürnberger Nachrichten gut angestanden: es ist einfach falsch, wenn am 29.6.6 dort mitgeteilt wird, dass man in der Literatur von 60% falsch Positiver ausgeht (was auch schon schlimm wäre, weil jeder Münzwurf treffsicherer wäre).
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Risikoprognose und Lockerungsentscheidungen im MRV  (pdf-download)

Kriminalprognostik:
Untersuchungen im Spannungsfeld zwischen .....
... immerhin 46 der gewalttätigen Rückfälle richtig vorausgesagt werden (Richtige Positive), eine Trefferquote von fast der Hälfte, die von keinem anderen Instrument übertroffen wurde.
"Mehr als die Hälfte (54%) der Täter mit einem Score über dem Schwellenwert" seien aber nicht mit neuen Gewalttaten rückfällig geworden...
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Die Vorhersage von Gewaltdelikten
Michaela Dreyer
Bezüglich des Baxstrom-Falles fanden – nach Steinböck (1997, S. 69) – Steadmanund Cocozza in einer Nachuntersuchung, daß nur 15 % der Entlassenen erneut deliktisch in Erscheinung getreten waren, von denen lediglich 14 Patienten [ca. 1,5 %;M.D.] erneut gegen Personen tätlich geworden waren (vgl. Steadman & Cocozza1974, zitiert nach Steinböck, 1997). D.h. sie traten deliktisch mit jenen Gewalttatenin Erscheinung, für die sie ehemals verurteilt worden waren. So betrachtet könnteman auch davon sprechen, daß in 97,5 % der Fälle Fehlprognosen abgegeben wurden.
Wichtig ist an dieser Stelle zu betonen, daß schwere Straftaten von psychisch Kranken nicht häufiger begangen werden als von Durchschnittsbürgern.
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Dunkle Flecken des Systems
Die Patienten sind völlig gesund und verhalten sich normal, aber in den Psychiatrien erkennt das keiner. Ihre Fragen werden oft ignoriert. Weil sie protokollieren, was mit ihnen geschieht, wird das vom Personal als "pathologisches Schreibverhalten" vermerkt. Es dauert drei Wochen, bis die Probanden gehen dürfen - nicht, weil sie als geheilt gelten, sondern weil ihre angebliche "Schizophrenie" nicht mehr akut ist.

Das berühmte Experiment des US-Psychologen David Rosenhan, bei dem sich Gesunde in Psychiatrien einweisen ließen, zeigte 1973 auf, wie schwer es sein kann, zu beweisen, dass man nicht verrückt ist.
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Kriminalprognostik
zwischen richtigen Basisraten und falschen Positiven

Helmut Pollähne

Kriminalpolitische Zeitgeister setzen im Rahmen strafgesetzgeberischer Hyperaktivitäten immer  häufiger  auf  das  Prinzip  ‚in  dubio  Prognose’ (vgl.  Hinrichs 2003a). Prognostischer Sachverstand und „Gutachterei„ (Oetting2003,  Tondorf2005, 10 ff.) soll  die  darauf  gegründeten  strafjustiziellen  Entscheidungen  wissenschaftlich  und prozedural legitimieren(vgl. Eisenberg 2005, 172, P.-A. Albrecht 2005, 21, 83, 260) – auch dem Betroffenen gegenüber, vor allem aber einer Allgemeinheit gegenüber, die geschützt werden will und soll.

Zugleich erfährt die Kriminalprognose-Forschung eine noch bis vor kurzem ungeahnte  Renaissance und  zeichnet  sich  durch  einen  pragmatischen  Anwendungs-  und Verwertungsbezug aus, der nicht nur das Vertrauen praktizierender Prognostiker in die  wissenschaftlich  fundierte  Machbarkeit  ihres  Vorhabens  (wieder)  herstellen soll sondern auch einen Prognostikmarkt hat entstehen lassen, auf dem sich immer mehr Anbieter tummeln, die der Politik, der Justiz, dem Vollzug, den Gutachtern und Therapeuten und letztlich der Allgemeinheit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeiten verkaufen wollen.

Vgl. dazu  Pfäfflin2003,  Suhling2003, Überblick bei  Egg2002; ein Münchner Rechtsanwalt wird in der SZ v. 4./5.6.2005 S. 10 mit den Worten zitiert, ihm graue vor einer „Gutachter-Industrie„, die mit „Textbausteinen„ darüber entscheide, ob und  wie lange ein Mensch hinter Anstaltsmauern gehalten werde.
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Zur Klarstellung: Ich distanziere mich von der Scientology-Kirche, finde aber die Zusammenstellung auf deren Webseite sehr interessant und lesenswert:
Gutachten ohne Güte "Viele Gutachten sind einfach Banane"
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