Mittwoch, 10. August 2016

Losverfahren zur Vergabe von Spielstättenkonzessionen vor Gericht


Leßmann klagt wegen Holzminden
Losverfahren vor Gericht

Am 9. August ist die erste Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Vergabe der Konzessionen für Spielhallen durch ein Losverfahren eingereicht worden. Kläger Klaus D. Leßmann spricht in der August-Ausgabe von games & business über den Kampf um seine "Spielinsel" in Holzminden.

Das niedersächsische Losverfahren bei der Vergabe von Spielstättenkonzessionen schlägt seit Monaten hohe Wellen. In Hannover wurde jetzt dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Kläger ist Klaus D. Leßmann (links), der eine Verlosung in Holzminden verloren hat. Sein rechtlicher Vertreter ist Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des Automaten-Verbandes Niedersachsen. Nach Angaben des Verbandes ist das die erste Klage, die vor dem Verwaltungsgericht Hannover in dieser Sache eingereicht worden ist. Rechtsanwalt Heinze rechnet für Niedersachsen allerdings mit einer ganzen Klagewelle: "Meiner Wahrnehmung nach folgen die meisten Betreiber der Spielhallen in Hannover meiner Auffassung, dass es sich um ein abenteuerliches Verfahren handelt."

Kläger Klaus D. Leßmann berichtet schon in der kommenden August-Ausgabe von games & business über den Kampf um seine "Spielinsel" in Holzminden: "32 Jahre Firmengeschichte lasse ich mir genauso wenig einfach wegnehmen wie ich nicht zulasse, dass meine Mitarbeiter mal eben per Losentscheid ihren Arbeitsplatz verlieren." Mit dem Rechtsstaat habe das alles nichts mehr zu tun, so seine Meinung. Leßmann plädiert dafür, dass die Qualität eines Spielbetriebes ausschlaggebend sein muss für die Erteilung einer Konzession. Er wirft der niedersächsischen Landesregierung vor, sich davor gedrückt zu haben, klare Qualitätskriterien zu entwickeln. Das Losverfahren sei der bequeme Weg. Der gehe aber gar nicht: "Wir sind ja nicht im Mittelalter."

Ausführlicher Bericht und das Interview mit Klaus D. Leßmann in der August-Ausgabe von games & business.

Quelle

Spielhallen per Los
Ob die Betreiber einer Spielhalle ihren Laden dicht machen müssen oder nicht, soll - so ironisch es auch klingt - das Los entscheiden. Zumindest in Hannover und anderen Gemeinden in Niedersachen.

Sender:      ZDF
Dauer:       00:01:58
Größe [MB]:  34 
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Es darf darauf hingewiesen werden, dass das Recht der Spielhallen wie das Recht der Besteuerung auch unter das Unionsrecht fallen, da diese die unionsrechtlichen Grundfreiheiten einschränken.

So müssen u.a. die Vorgaben aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Fortuna u.a. (C-213/11) , Pfleger (C-390/12)  und Berlington (C-98/14) europaweit befolgt werden. Da das Regelungsgefüge des SspielhG und die  Ausführungsgesetze der Länder auch in die Berufsausübungs- und die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 AEUV eingreift müssen die Urteile (Costa (C-72/10 und C 77/10), Grupo Itevelesa SL u.a. (C-168/14), Sokoll-Seebacher, Naderhirn (C-634/15) von jedem zuständigen Organ der Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden. (C-581/14) weiterlesen