Herbstkolloquium der AG Strafrecht
Video-Zusammenschnitt Herbstkolloquium 2014
Veröffentlicht am 30.11.2014
„Die Renaissance der streitigen Hauptverhandlung“ - so war das Thema des diesjährigen Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins überschrieben. Zwei Tage lang wurde ausgiebig diskutiert und gefachsimpelt – am Ende, nach dem offiziellen Kolloquium, gab es praktische Tipps im Forum: „Der Verteidiger im Netz der NSA – wie sicher sind Daten außerhalb der Kanzlei“ Mehr dazu in diesem Film.
Frühjahrstagung der AG Strafrecht in Karlsruhe
Video-Zusammenschnitt Frühjahrssymposium 2014
Veröffentlicht am 02.04.2014
Das diesjährige Strafverteidiger-Frühjahrssymposium in Karlsruhe fand bereits zum 15. Mal statt. Ziel des Symposiums war und ist es, einen offenen und kritischen Meinungsaustausch zwischen Revisionsrichtern, Bundesanwaltschaft und Strafverteidigern zu ermöglichen. Mehr dazu in diesem Film.
Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
8. Petersberger Tage 2015
"Fehlerquellen im Strafprozess - Ursachen und Lösungen"
24. und 25. April 2015
Freitag, 24. April 2015
Ab 9.00 Uhr
Begrüßungskaffee
9.30 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Werner Leitner, RA und FAStR, München
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses
10.00 Uhr
Veritas filia temporis? Über das Verhältnis von Wahrheit und Begründung
Veritas filia temporis? Über das Verhältnis von Wahrheit und Begründung
Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister a.D., München
11.30 Uhr
Fehlerquellen in der Sphäre von Staatsanwaltschaft und PolizeiChristof Püschel, RA und FAStR, Köln
12.30 Uhr MIttagspause
14.00 Uhr
Fehlerquellen in der Sphäre der ForensikProf. Dr. Ralph Neuhaus, RA und FAStR, Dortmund
Fehlerquellen in der Sphäre der ForensikProf. Dr. Ralph Neuhaus, RA und FAStR, Dortmund
15.00 Uhr
Fehlerquellen in der Sphäre des Angeklagten und seiner VerteidigungProf. Dr. Stephan Barton, Universität Bielefeld
16.00 Uhr Kaffeepause
Fehlerquellen in der Sphäre des Angeklagten und seiner VerteidigungProf. Dr. Stephan Barton, Universität Bielefeld
16.00 Uhr Kaffeepause
16.30 Uhr
Fehlerquellen bei der UrteilsfindungProf. Dr. Petra Velten, Johannes-Kepler-Universität Linz
Fehlerquellen bei der UrteilsfindungProf. Dr. Petra Velten, Johannes-Kepler-Universität Linz
19.00 UhrAbendveranstaltung im Hotel
Samstag, 25. April 2015
09.00 Uhr
Fehlervermeidung bei Staatsanwaltschaft und Polizei
Dr. h.c. Rüdiger Deckers, RA und FAStR, Düsseldorf
11.00 Uhr Kaffeepause
11.30 UhrWege zu einem fehlerfreien Urteil
Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
12.30 UhrPodiumsdiskussion
"Das Nadelöhr Wiederaufnahme - Bestandsschutz für Fehlurteile?"u.a. mit Dr. Manfred Dauster, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, München; Prof. Dr. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung, München; Prof. Dr. Petra Velten, Johannes-Kepler-Universität Linz (siehe oben)
Gegen 13.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Veranstaltung wird für einen Bericht auf Video aufgezeichnet. Den Bericht finden Sie anschließend unter www.davblog.de und www.ag-strafrecht.de.
Tagungsbeitrag
inkl. Kaffeepausen, Tagungsgetränke und Mittagessen am Freitag, 24. April 2015, zzgl. Getränke
FRÜHBUCHERRABATT - Bei Anmeldung und Bezahlung bis zum 28.02.2015:
€ 380,- für Mitglieder der AG Strafrecht und des FORUM Junge Anwaltschaft
€ 500,- für Nichtmitglieder
Bei Anmeldung und Bezahlung ab dem 01.03.20145
€ 450,- für Mitglieder der AG Strafrecht und des FORUM Junge Anwaltschaft
€ 550,- für Nichtmitglieder
Kostenbeitrag zur Abendveranstaltung:
€ 60,- pro Person einschl. Begrüßungsgetränk und Abendessen im Hotel zzgl. weiterer Getränke
Zimmerreservierung
Eine begrenzte Zimmeranzahl ist im Kempinksi Hotel Frankfurt Gravenbruch (0 69 / 38 988 730) als Abrufkontingent bis zum 26.02.2015 unter dem Stichwort "AG Strafrecht" reserviert.
Reservierungen nach diesem Zeitpunkt nur noch auf Anfrage.
Stornierungen
Bis zum 31.03.2015 ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bei Stornierungen ab dem 01.04.2015 sind EUR 100,- Verwaltungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen nach dem 20.04.2015 ist der volle Preis zu zahlen.