Mittwoch, 18. Juni 2014

Mollath unterstützt Volksbegehren für unabhängige Justiz

Zum Ende der Veranstaltung warb FDP-Generalsekretär Daniel Föst für das Volksbegehren für eine unabhängige Justiz in Bayern:

„Anders als in den meisten Bundesländern werden Richter in Bayern allein durch die Regierung bestimmt“, so Föst.
„Das widerspricht der Gewaltenteilung und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz.“
Zudem  führe die in Bayern übliche Verquickung von Staatsanwalts- und Richterlaufbahnen zu einer ungesunden Nähe zwischen Gerichten und  Strafverfolgungsbehörden.
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CSU'schen Staatsmachtkomplex aufbrechen
"Dass der CSU-Politiker Gauweiler im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen seinen Parteifreund Schottdorf bei den Behörden interveniert, ist ein bemerkenswerter Vorgang, aber Teil des Systems CSU", kritisierte FDP-Generalsekretär Daniel Föst.
Die jahrzehntelange  Herrschaft der CSU in Bayern habe zu engen Verflechtungen zwischen Partei, Staat und Justiz geführt, "die zum Missbrauch geradezu einladen".
In Bayern würden die Grenzen zwischen den Gewalten immer wieder verschwimmen, sagte Föst. Es werde Zeit, den "CSU'schen Staatsmachtkomplex" Schritt um Schritt aufzubrechen.

Ein wichtiger Schritt dazu sei es, den Einfluss parteipolitisch dominierter Ministerien auf die Gerichte zurückdrängen: "Derzeit entscheidet die Staatsregierung über Anstellung und Beförderung von Richtern", erklärte der FDP-Politiker. Das Verfahren sei intransparent und begünsigt Parteibuchwirtschaft. Die Verquickung von Staatsanwalts- und Richterlaufbahnen führe zudem zu einer ungesunden Nähe zwischen Gerichten und  Strafverfolgungsbehörden.

"Das zu ändern ist Ziel unseres Volksbegehrens 'Für eine unabhängige Justiz in Bayern'", so Föst. "Wir wollen diesen CSU-Staatsmachtkomplex nach und nach in ein modernes, demokratisches bayerisches Gemeinwesen verwandeln."
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Gustl Mollath will seine Unschuld beweisen
Ab dem 7. Juli wird er gemeinsam mit seinem Verteidiger Gerhard Strate im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg für seine Version der Geschichte kämpfen: Danach wollte Mollath, verheiratet mit einer Bankerin, Schwarzgeldschiebereien in Millionenhöhe aufdecken, in die seine Frau verwickelt gewesen sei.

Er wandte sich an die Justiz, doch man erklärte ihn für verrückt, warf ihm vor, er habe Autoreifen auf teils lebensgefährdende Weise zerstochen und seine Frau geschlagen und gewürgt bis zur Bewusstlosigkeit. Das Gericht glaubte ihr, wegen Schuldunfähigkeit sprachen die Richter Mollath frei und wiesen ihn in die forensische Psychiatrie ein. Dort blieb er, weil man ihn für eine Gefahr für die Allgemeinheit hielt, siebeneinhalb Jahre lang.
Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren war schlampig geführt, Mollaths Grundrechte wurden verletzt.
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Für eine unabhängige Justiz im Freistaat
Mollath sieht seinen Fall als Beispiel des Machtmissbrauchs durch Staat und Justiz. Als erster im Saal setzte er seinen Namen auf die Unterschriftenliste für die Zulassung des Volksbegehrens, das unabhängige Richter in Bayern fordert. So sollen Richterwahlausschüsse eingeführt und dadurch der Einfluss parteipolitisch dominierter Ministerien auf Richterkarrieren zurückgedrängt werden. Die Ausschüsse sollen sich aus Richtern, Vertretern der Rechtsanwaltskammern und demokratisch legitimierten Landtagsabgeordneten zusammensetzen.

Anschließend bekräftigte FDP-Landesgeneralsekretär Daniel Föst die Forderungen nach einer unabhängigen Justiz in Bayern. Anders als in den meisten Bundesländern bestimme im Freistaat allein die Regierung über die Ernennung der Richter. "Das widerspricht der Gewaltenteilung und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz", stellte Föst klar. Zudem führe die in Bayern übliche Verquickung von Staatsanwalts- und Richterlaufbahnen zu einer ungesunden Nähe zwischen Gerichten und  Strafverfolgungsbehörden.
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Homepage des Volksbegehrens
Für eine unabhängige Justiz in Bayern

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SPON: Systemfehler
Von Hipp, Dietmar und Neumann, Conny
Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen - und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch.

Spektakuläre Wiederaufnahmen gibt es in allen Bundesländern, doch offenbar besonders häufig gibt es sie in Bayern: Seit dem Jahr 2000 wurden gut ein Dutzend Wiederaufnahmeverfahren in der Bundesrepublik bekannt, etwa die Hälfte bezog sich auf bayerische Fälle (siehe Grafik Seite 46 ). Der bekannte Strafverteidiger Michael Rosenthal aus Karlsruhe sagt: "Die erschütterndsten Fälle kommen aus Bayern." Ein hoher Richter erklärt: "Das Risiko, als Angeklagter unter die Räder zu kommen, ist in Bayern strukturell größer als in anderen Bundesländern." Und der Münchner Strafverteidiger Ulrich Ziegert konstatiert: Es sei "der Rechtskultur nicht zuträglich", dass in Bayern eine besondere Nähe zwischen Staatsanwälten und Richtern herrsche.
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