Donnerstag, 12. Juni 2014

Bundesgerichtshof muss Verhältnismäßigkeit der deutschen Glücksspielregelung prüfen


Am 30. April 2014  entschied der EuGH zur Verhältnismäßigkeit ......
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Der EuGH spielt den Ball zurück

Markus Maul, Präsident VEWU

Der EuGH hatte erneut die glückspielrechtlichen Regelungen in Deutschland zu beurteilen. In seinem Urteil vom heutigen Tag weist der Gerichtshof erstens darauf hin, „dass das Verbot, in Deutschland Glücksspiele zu veranstalten und zu bewerben, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt, die jedoch durch Ziele des Allgemeinwohls wie die in der deutschen Regelung genannten gerechtfertigt sein kann. Der Gerichtshof stellt zweitens fest, dass, selbst wenn man annehmen wollte, dass die weniger strenge Regelung von Schleswig-Holstein die Kohärenz der Verbotspolitik der übrigen Länder habe beeinträchtigen können, *die Anwendung dieser liberalen Regelung zeitlich auf weniger als 14 Monate und räumlich auf ein Bundesland begrenzt war.*“ „Somit stellt aus Sicht des EuGH das vorübergehende Vorliegen weniger strenger Vorschriften im Land Schleswig-Holstein die Eignung der in den anderen Ländern geltenden Beschränkungen zur Erreichung der verfolgten Ziele des Allgemeinwohls nicht ernsthaft in Frage.“
Der Gerichtshof hat von daher entschieden „dass die deutsche Regelung im Bereich der Glücksspiele in Bezug auf die mit ihr verfolgten Ziele des Allgemeininteresses verhältnismäßig und infolgedessen mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sein kann. Der Bundesgerichtshof hat allerdings zu prüfen, ob die in Rede stehende Regelung allen sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügt.“ (Zitate: Pressemitteilung des EuGH Rechtssache C-156/13 – Digibet Ltd und Gert Albers/Westdeutsche Lotterie, Hervorh. d. Verf.).

„Natürlich haben wir auf deutlichere Worte aus Luxemburg gehofft. Der EuGH stellt jedoch klar, dass er es grundsätzlich als inkohärent und europarechtswidrig ansieht, wenn in einem Mitgliedstaat verschiedene hohe Regulierungsmaßstäbe herrschen. Außerdem weist er im Hinblick auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, die die deutschen Gerichte vorzunehmen haben, deutlich auf seine bisherige Rechtsprechung hin.

Zur Beurteilung der momentanen Rechtslage in Deutschland muss man sich folgendes vor Augen führen: Die Konzessionen, die Schleswig-Holstein 2011 vergeben hat, waren nicht nur 14 Monate gültig, sondern bis heute bieten zahlreiche Unternehmen, aufgrund dieser Lizenzen online Sportwetten, Casino und Poker an. Und zwar streng geprüft, überwacht und steuerpflichtig. Die Lizenzen sehen eine Laufzeit bis 2016 vor und es besteht ein Verlängerungsanspruch. Das begrenzte Konzessionsmodell der anderen 15 Bundesländer hingegen steckt in der Sackgasse und hat seit Mitte 2012 bis heute noch keine einzige Konzession hervorgebracht. Davon, dass der EuGH diesem E-15-Konzessionsmodell eine Absolution erteilt hätte, kann also keine Rede sein.“ kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer – VEWU.

„Der EuGH hat den Ball zurückgespielt. Im Ergebnis muss die deutsche Politik jetzt erkennen, dass der Weg, den Gelb/Schwarz damals in Schleswig-Holstein gegangen sind, der einzig richtige ist. Nur durch ein Lizenzverfahren, das höchsten Ansprüchen in puncto Sicherheit, Spielerschutz und Prävention genügt, kann der unregulierte Markt ausgetrocknet werden und nur so kann der Spieler zu seriösen Anbietern geführt werden, die in Deutschland Steuern zahlen. Die Anzahl der Konzessionen willkürlich zu beschränken und das Angebot an Glücks- und Unterhaltungsspielen an der Nachfrage vorbei zu regulieren, ist nicht nur rechtlich zum Scheitern verurteilt, es verletzt auch den Schutzauftrag, den der Gesetzgeber für sich in Anspruch nimmt. Im Online-Poker z. B. stellt Deutschland weltweit den zweitgrößten Markt dar. Durch das Verbot von Online-Poker im Glückspieländerungsstaatsvertrag werden die Spieler unkontrollierten Anbietern überlassen. Bei ihnen bestehen keine Verpflichtungen für Präventionsmaßnahmen, deutsche Behörden überwachen nicht deren Spielbetrieb und im schlimmsten Fall kann der Spieler seinen Gewinn nicht einklagen, weil der Anbieter in der Karibik sitzt. Von den Steuereinahmen, die dem deutschen Fiskus entgehen, ganz abgesehen.“ sagt Markus Maul.

„Ich habe mich gefreut und es macht Hoffnung, dass der der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen, in seiner Pressemitteilung zum Urteil des EuGH erklärt hat, dass die Grünen die Evaluation des Staatsvertrags dazu nutzen wollen, beim Online-Glücksspiel zu einer liberaleren realitätsnahen Lösung zu kommen. Dabei betonte Andresen: „Das Komplettverbot im Onlinebereich ist und bleibt falsch.“ Davon bin auch ich überzeugt!“ so Markus Maul abschließend.

Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com


Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)


Glücksspiel: Evaluation des Staatsvertrages ist notwendig
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Glücksspiel sagt der stellv. Fraktionsvorsitzende von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:

Das EuGH-Urteil macht deutlich, dass nur dank der zeitlichen Begrenzung von 14 Monaten, die Kohärenz beim Glücksspiel nicht gefährdet war. Wir Grüne stehen für eine bundesweit einheitliche Lösung. Egomanische schwarz-gelbe Ausreißer waren strategisch unklug und helfen in der Sache nicht weiter.

Der Preis für eine einheitliche Regelung ist aber zurzeit im Bereich des Online-Glücksspiels eine realitätsferne Lösung. Diese werden auf Dauer nicht durchtragen. Wir Grüne wollen deshalb die Evaluation des Staatsvertrags dazu nutzen, beim Online-Glücksspiel zu einer liberaleren realitätsnahen Lösung zu kommen. Das Komplettverbot im Onlinebereich ist und bleibt falsch.

Quelle: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Schleswig-Holstein


Bundesgerichtshof muss Verhältnismäßigkeit der deutschen Glücksspielregelung prüfen
Probleme des Glücksspielstaatsvertrags bleiben bestehen
Schleswig-Holsteinisches Regulierungsmodell bestätigt
Unsichere Zukunft für bundesweites Sportwetten-Lizenzvergabeverfahren
Glücksspielstaatsvertrag muss grundlegend reformiert werden
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshof im Verfahren Digibet und Albers (C-156/13). Zwar löst der Richterspruch nicht die bestehenden faktischen Probleme auf dem Sportwettenmarkt. Doch soll der Glücksspielstaatsvertrag nun vom Bundesgerichtshof auf seine Verhältnismäßigkeit überprüft werden, weil er eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt.

Mathias Dahms, Präsident des DSWV, kommentiert:

„Es ist offenkundig, dass die Restriktionen des Staatsvertrags unverhältnismäßig sind. Beispielsweise ist die begrenzte Anzahl der Sportwettlizenzen nicht objektiv zu rechtfertigen.“

Mit seiner Entscheidung bestätigt der Gerichtshof zudem das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz, das auch nach Auffassung der EU-Kommission europarechtlich unproblematisch ist.

Wolfram Kessler, Vizepräsident des DSWV, sagt:

„Das Urteil stärkt den Schleswig-Holsteinischen Sonderweg. Dessen Koexistenz neben dem Glücksspielstaatsvertrag wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der 48 bestehenden Sportwetten- und Casinolizenzen bekräftigt.“

Das Land Schleswig-Holstein hatte sich 2012 nicht am Glücksspielstaatsvertrag beteiligt und stattdessen ein eigenes Glücksspielgesetz erlassen. Schleswig-Holstein war bereits zuvor von der Europäischen Kommission im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens bestätigt worden, dass sein Glücksspielgesetz europarechtskonform sei.

Im Gegensatz dazu wurde der Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer von den Brüsseler Wettbewerbshütern in einer „Detailed Opinion“ mehrfach beanstandet. Die Länder wurden verpflichtet, spätestens im Juli 2014 einen Evaluierungsbericht in Brüssel vorzulegen.

Es ist jedoch fraglich, ob die Bundesländer der EU-Kommission überhaupt einen inhaltlich substantiellen Bericht vorlegen können: Das Vergabeverfahren für Sportwettlizenzen zieht sich seit zwei Jahren hin, ohne dass eine einzige Lizenz erteilt worden wäre.

Dirk Quermann, Vizepräsident des DSWV, kommentiert:

„Ein Ende dieses intransparenten Verwaltungsverfahrens ist nicht in Sicht. Man muss ernsthaft hinterfragen, ob auf Grundlage des aktuellen Staatsvertrags jemals eine rechtsgültige Lizenz erteilt wird. Daran ändert auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts.“

Wie problembehaftet der Glücksspielstaatsvertrag tatsächlich ist, zeigt sich daran, dass selbst staatliche Glücksspielunternehmen juristische Schritte gegen das Regelwerk ergreifen. Lotto Hessen klagte gegen die Werberichtlinie des Staatsvertrags. Auch das staatseigene Sportwettenunternehmen ODS Oddset führte einen Rechtsstreit gegen das zuständige Hessische Innenministerium, um eine Lizenz zu erlangen.

In Anbetracht der Schwierigkeiten mit dem Glücksspielstaatsvertrag und der höchstrichterlichen Zustimmung zum Modell Schleswig-Holstein, sollte ernsthaft darüber nachgedacht werden, den Staatsvertrag grundlegend zu reformieren.

Mathias Dahms kommentiert:

„Wir bemühen uns seit Jahren um bundesweite Lizenzen und wollen unseren Teil dazu beitragen, dass in Deutschland endlich ein attraktiver, rechtssicherer und wettbewerbsorientierter Sportwettmarkt entsteht, von dem auch der deutsche Sport profitieren kann. Wir appellieren an die Länder nun den Glücksspielstaatsvertrag nach dem Vorbild des Schleswig-Holsteinischen Modells zu überarbeiten.“

Über den DSWV
Der Deutsche Sportwettenverband ist ein Zusammenschluss von zehn führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern, der sich für eine rechtskonforme und wettbewerbsorientierte staatliche Regulierung und Kontrolle des deutschen Sportwettmarktes einsetzt.

Quelle: Deutscher Sportwettenverband e.V. i. Gr.



Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Urteil des EuGH: Die Länder haben sich geirrt. Die Vorwürfe gegen das Glücksspielmodell aus Schleswig-Holstein sind unbegründet

Nach dem heutigen (12. Juni 2014) Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-156/13) über den deutschen Glücksspielstaatsvertrag haben der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki die 16 Bundesländer aufgefordert, noch in diesem Sommer einen neuen Vertrag nach dem Modell Schleswig-Holsteins vorzulegen:

„Der Europäische Gerichtshof hat heute festgestellt, dass der Sonderweg Schleswig-Holsteins keinen Einfluss auf den Glücksspielstaatsvertrag hat. Sämtliche Vorwürfe gegen das erfolgreiche schleswig-holsteinische Regulierungsmodell sind damit entkräftet“, so Arp.

CDU und FDP in Schleswig-Holstein seien bis hin zu persönlichen Anfeindungen von den anderen Ländern massiv für den Weg einer pragmatischen Glücksspielregulierung kritisiert worden. Der EuGH habe heute bestätigt, dass die Vorwürfe gegen Schleswig-Holstein völlig gegenstandslos waren und 2011 völlig zu Recht der Weg einer eigenständigen, pragmatischen Glücksspielregulierung gegangen wurde.

Durch die heutige Entscheidung sei ebenfalls klar, dass der vorschnelle und unüberlegte Beitritt der Koalition aus SPD, Grünen und SSW zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen Länder falsch war.

“Das heißt auch: Mit dem Beitritt hat Schleswig-Holstein fast 200 Millionen Euro Einnahmen aus Sportwetten an die anderen Bundesländer verschenkt. Dieses Geld hätten wir für Infrastruktur, Lehrer und Sportstätten jetzt gut brauchen können”, so Arp.

Die Länder seien mit ihrem Glücksspielstaatsvertrag krachend gescheitert. Nach zwei Jahren sei bislang keine einzige Lizenz für Sportwetten vergeben worden.

Wolfgang Kubicki hierzu: „Die EU-Kommission hat Bedenken angemeldet und dem Vertrag sowieso nur unter Auflagen zugestimmt, die nächsten Vorlagefragen aus Deutschland liegen schon beim EuGH. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt. Die Ministerpräsidenten müssen endlich Vernunft annehmen und den Weg für eine pragmatische und nachhaltige Glücksspielregulierung frei machen.“

Der heutige Auftakt der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien mache das Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages noch einmal besonders deutlich: „Fußballbegeisterte in ganz Deutschland wetten im Internet. Erfolgreich reguliert ist das bisher nur in Schleswig-Holstein. Wenn es nicht zu einer grundsätzlichen Neuregelung kommt, ist das auch bei der nächsten WM noch so. Das ist völlig weltfremd und hilft nur dem grauen Markt,“ so Arp.