Donnerstag, 12. Juni 2014

Deutsche Spieler tippen zur Fußball-WM in rechtlicher Grauzone

Am 12.6.14 beginnt die Fußball-WM und Millionen deutsche Fans platzieren ihre Online-Sportwetten weiterhin im Graumarkt. - Am 12.6.14 ist der Glücksspielstaatsvertrag Top 8.2 der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. - Am 12.6.14 beschäftigt sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Online-Glücksspielen in Deutschland.

Zwei Jahre nachdem der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, sieht die Bilanz enttäuschend aus. Millionen Deutscher Fans tippen online zur Fußball-WM immer noch in einer rechtlichen Grauzone. Denn die Bundesländer verbieten seit Jahren alle Online-Glücksspielangebote. Als Ausnahme sollten bis zu 20 Lizenzen an Sportwettanbieter ausgegeben werden, um den Online-Markt in legale Bahnen zu lenken. Nur ist es zur Vergabe bis heute nicht gekommen. Darum weicht der Spieler auf Angebote aus dem Ausland aus, die er über das Internet erreichen kann.

Mit diesem Missstand müssen sich am 12.6. auch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei ihrem Jahrestreffen auseinandersetzen.

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Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel war zulässig

Luxemburg - Der Sonderweg Schleswig-Holsteins 2012 beim Glücksspiel war nach einem EU-Urteil zulässig. Das zeitweilige Ausscheren des Landes aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe die striktere Verbotspolitik der übrigen deutschen Bundesländer nicht infrage gestellt, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (Rechtssache C-156/13) in Luxemburg. Denn die liberalen Regeln seien zeitlich auf weniger als 14 Monate befristet und räumlich auf ein Bundesland begrenzt gewesen. Dies habe das Spieleverbot der anderen Länder für Glücksspiele im Internet und das Ziel des Allgemeinwohls nicht gefährdet.
vgl. PRESSEMITTEILUNG Nr. 85/14


Schleswig-Holsteins Glücksspielweg war zulässig

Der vorübergehende Sonderweg des Internet-Glücksspiels in Schleswig-Holstein ist mit EU-Recht vereinbar gewesen. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das zeitweilige Ausscheren des Landes aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe die strikte Politik der übrigen deutschen Bundesländer, die Glücksspiele im Internet verbieten, nicht infrage gestellt

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