Samstag, 22. Juni 2013

Gustl Mollath: Bundesverfassungsgericht fordert Auskunft

Im Fall Gustl Mollath hat das Bundesverfassungsgericht die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) und die Bundesanwaltschaft zu Stellungnahmen aufgefordert.

Ein Freiburger Anwalt wertet das als gutes Zeichen.

Bis zum 23. Juli haben die Behörden nun Zeit, ihre Sicht der Dinge im Fall Mollath darzulegen, sagte der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack dem Bayerischen Rundfunk.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie eingereicht und diese Beschwerde im Licht der neuen Erkenntnisse kürzlich erweitert. Er argumentiert, dass eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht verhältnismäßig sei, da Mollath inzwischen von seiner Frau geschieden sei. Eine Wiederholung der unterstellten Misshandlungen sei unwahrscheinlich.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen auf Landes- und Bundesebene bittet, wertet der Anwalt als Hinweis, dass das Verfassungsgericht "in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen" wolle.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Gestern wurde veröffentlicht:
Merk will Justiz nicht drängen
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will das Regensburger Landgericht im Fall Mollath nicht zur Eile drängen. Das sagte sie dem Bayerischen Rundfunk. Zugleich lehnte sie einen Rücktritt ab.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Der Anwalt Gerhard Strate übt scharfe Kritik an den bayrischen Gerichten, die nach wie vor Fehlentscheidungen rechtfertigten. weiterlesen

Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entschied der BGH am 06.03.2013 5 StR 597/12:
Voraussetzung für die Unterbringung gemäß § 63 StGB ist, dass der Täter eine rechtswidrige Tat im gesicherten Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, der durch einen länger dauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt hervorgerufen worden sein muss. Eine Unterbringung komme nur in Betracht, wenn sich schwerste Persönlichkeitsveränderungen manifestiert hätten.

§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
§ 20
StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 21
StGB Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


Zum Verhältnis von Politik/Macht zu Recht/Justiz

Von der Bindung an Recht und Gesetz bleibt in der Verwaltung an vielen Stellen nicht viel übrig. Den Anspruch haben wir, aber realisiert wird der nicht mehr immer, sondern immer mehr mit Füßen getreten. Offensichtlich herrscht da ein Werteverfall, von dem sich viele einfach mitreißen lassen. Wenn's die einen machen, ohne negative Konsequenzen zu spüren, dann machen es die anderen eben auch.

Und in Bayern scheint sowieso die Uhr noch anders zu ticken. Da bekommt man ja immer wieder solche Kabinettstückchen mit, wo einem die Haare senkrecht stehen. Erst letztens hab' ich eine Doku über einen sensationellen Mordprozess gesehen, der in Bayern abgeurteilt war. Was in diesem Ermittlungsverfahren, später im Strafprozess und anschließend bezüglich Aufrollen des Falles abging, als die Leiche, die angeblich zerstückelt und gekocht und von Hunden gefressen worden sein sollte, dann doch noch auftauchte, war eine Nummer zwischen Gruselschocker und Comedy. Upps, die Pannenshow hätte man das Ganze übertiteln sollen. Und dann lässt man aber offensichtlich unschuldige und zu Unrecht verurteilte Menschen lieber im Knast verrotten, als einen Fehler einzugestehen, weil dann die Karriere flöten ginge. Das gleiche Spektakel wie im Fall Harry Wörz und im Fall Wetterfrosch Kachelmann.

Wo keine Strafen verhängt werden, haben die Verantwortlichen keine Motivation, sich richtig zu verhalten und auch keinen Druck dazu. Und ohne Druck geht's scheinbar nicht.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


Deutscher Richterbund zur Unabhängigkeit der Justiz
Weiter zum vollständigen Artikel ...
Der Deutsche Richterbund hat in einem "Zehn-Punkte-Papier zur Stärkung des Rechtsstaates" seine rechtspolitischen Eckpunkte für die 18. Wahlperiode zusammengestellt. pdf-download

update:
Neues aus der Anstalt“ zum Fall Mollath vom 25.0613
Der Fall Mollath bei Lanz am 25.0613