Zugleich übt er scharfe Kritik an den bayrischen Gerichten, die nach wie vor Fehlentscheidungen rechtfertigten.
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Merkwürdiger Entwurf belastet Richter
Im Entwurf des Antrags habe Meindl insgesamt fünf Rechtsbeugungen des Richters Otto Brixner aufgeführt. So habe der Richter Mollath bewusst und willkürlich durch die Verweigerung effektiven Rechtsschutzes benachteiligt.
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In einem Entwurf des Wiederaufnahmeantrags, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, führte Meindl auf 54 Seiten insgesamt fünf Rechtsbeugungen Brixners auf - und ließ keinen Zweifel daran, dass er von diesen überzeugt sei.
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Von einem entschärften Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft im Fall Gustl Mollath berichteten am vergangenen Samstag die Nürnberger Nachrichten.
Laut der Zeitung soll es Hinweise geben, wonach der Bayerische Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich "den Inhalt stark beeinflusst" habe. In der ursprünglichen Fassung, so berichtet die Zeitung, habe Oberstaatsanwalt Wolfhardt Meindl, der für den Wiederaufnahmeantrag zuständig ist, zunächst einen wesentlich schärferen Wiederaufnahmeantrag formuliert. In der ersten Version des Wiederaufnahmeantrags war von einem "eklatanten prozessordnungswidrigen Verhalten" des Vorsitzenden Richters Otto Brixner die Rede. Außerdem wurde von einem "rechtsbeugenden Verhalten" gesprochen.
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Bei der Zeugenvernehmung von Nürnbergs Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich ging es auch um eine eidesstattliche Erklärung eines Zeugen aus dem November 2011. Generalstaatsanwalt Nerlich sagte, er habe die eidesstattliche Erklärung erst gelesen, als der Fall Mollath im Herbst 2012 durch die Medienberichterstattung große Aufmerksamkeit bekommen hatte.
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Der inzwischen pensionierte Richter Otto Brixner gab zu, Mollaths Verteidigungsschrift nicht gelesen zu haben, ehe er dessen Unterbringung in der Psychiatrie anordnete.
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Ein Richter der ohne Zweifel weiß, was Recht ist und wer Recht hat !Wenn Justiz, Psychiatrie und Politik gleichzeitig versagen
Uwe Ritzer und Olaf Przybilla über die Affäre Mollath als multiplen Skandal
Im Fall Gustl Mollath haben gleichzeitig Justiz, Psychiatrie und Politik versagt. Wurde hier bewusst das Recht gebeugt um einen unbequemen Mitwisser dubioser Bank-Praktiken aus dem Verkehr zu ziehen? Ein Gespräch mit den Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla, die mit “Die Affäre Mollath“ ein wirklich lesenswertes Buch darüber geschrieben haben. "Unverhohlenes Entsetzen"
Der Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl, der zumindest in Vorentwürfen dem Landrichter Otto Brixner immerhin fünf Rechtsbeugungen attestiert hat. Wenn auch am Ende in seinen Wiederaufnahmeabtrag keine dieser Rechtsbeugungen Eingang gefunden hat.
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Das Deutsche Richtergesetz hat eine Dienstaufsicht vorgesehen, die im Fall von Rechtsbeugung sehr wohl eine inhaltliche Überprüfung auch richterlicher Entscheidungen ermöglicht. Zwar darf nach § 26 DRiG im Allgemeinen der Inhalt einer richterlichen Entscheidung nicht Gegenstand von Dienstaufsichtsmaßnahmen sein. Aber, so der führende Kommentar von Dr. Günther Schmidt-Räntsch und Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch zum Deutschen Richtergesetz auf Seite 443 in Randnummer 31 zu § 26 DRiG, 6. Auflage 2009: „Eine Ausnahme besteht nur insoweit, als auf Grund gesetzlicher Vorschriften der Inhalt einer Entscheidung im Disziplinar- oder Strafverfahren nachgeprüft werden kann, so bei Rechtsbeugung (§339 StGB).” Ferner heißt es in Randnummer 40 zu § 26 DRiG auf Seite 447: „Sofern es sich um Richterbestechung oder Rechtsbeugung handelt (§§ 334, 339 StGB) beziehen sich die Maßnahmen der Dienstaufsichtsbehörde zwangsläufig auch auf den Inhalt einer richterlichen Entscheidung. In solchen Fällen wird die zuständige Dienstbehörde aber unverzüglich die richterliche Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens (§ 63 Abs. 2 und § 83) herbeizuführen haben.”
Im konkreten Fall Mollath liegt nach Ansicht des Rechtsanwaltes Strate und nach dem 1. Entwurf des Wiederaufnahmeantrages der Staatsanwaltschaft eine mehrfache Rechtsbeugung durch Richter Otto Brixner vor.
Für Brixner stand seit dem Jahr 2004 fest, daß Mollath „verrückt“ war und daß seinen angeblichen Taten als bloßen Anlaßtaten für eine Unterbringung kein besonderes Augenmerk zu widmen war. Der bloße Vorwurf reichte aus. Es ist ausgeschlossen, daß die Staatsanwaltschaft Regensburg den Zusammenhang zwischen dieser frühen Intervention Brixners und seinem späteren rechtsbeugerischen Handeln, wie es Rechtsanwalt Strate in zehn Konkretisierungen erfaßt hat, verkannt hat.
Umso begreiflicher ist der politische Eiertanz, den der Generalstaatsanwalt von Nürnberg, Hasso Nerlich, veranstaltet.
Rechtsanwalt Strate veröffentlichte seinen Wiederaufnahmeantrag vom 19.2.2013 am 20.2.2013.
Quelle: gabrielewolff.wordpress - Strate-Wiederaufnahmeantrag pdf-download
Mollath-Ausschuss
"Wir wurden von Ministerin Merk belogen"
Die Aufarbeitung der Zwangseinweisung von Gustl Mollath beschäftigt seit Monaten Medien und Politik. Nun erhebt der Vize-Vorsitzende des Untersuchungsausschuss, Florian Streibl, schwere Vorwürfe.
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Opposition nimmt Seehofers Justizministerin in die Zange
Merk wird inzwischen auch in Teilen der CSU als Problemfall gesehen. Das liegt auch daran, dass sie zusätzlich zur Causa Mollath auch in der Verwandtenaffäre keine ganz glückliche Figur abgab.
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Dicke Luft im Sitzungssaal 3 des Bayerischen Landtags: Die Bayerische Justizministerin Beate Merk hat heute vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt und dabei ging es teilweise recht rau zur Sache. Im Bayerischen Rundfunk (BR) wird Merks Handeln im Fall Mollath längst auch satirisch betrachtet (ab der 19. Minute). Im Hörfunk des BR hat der Fall Mollath gar zu einer Auferstehung von Franz-Josef Strauß geführt.
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Fall Mollath im Landtag - Merk fühlt sich nicht zuständig
"Ich bin keine Sachbearbeiterin": Im Fall Mollath hat sich Beate Merk den Fragen des Untersuchungsausschusses gestellt - und ihr Vorgehen verteidigt. Immer wieder betonte die CSU-Politikerin, sie habe auch als Justizministerin keinen Einfluss auf rechtskräftige Urteile. Der Live-Blog in der Nachlese.
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Die Opposition nennt den Fall schlimmer als eine Verschwörung.
Dass es 2012 zur Kehrtwende im Justizministerium gekommen war, wurde damals auf den Einfluss von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zurückgeführt.
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Derweil hat sich auch der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude zu Wort gemeldet. Er fordert den Rücktritt der Bayerischen Justizministerin und spricht von einem unfassbaren Fall.
Grüne haben für nächste Menschenrechtsausschusssitzung Unterrichtung zum Fall Mollath beantragt
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Gefälschter Gerichtsbeschluss - Mollath fast frei
Dank eines überraschenden Gerichtsbeschlusses wäre er nun fast entlassen worden.
Das Dokument erwies sich als Fälschung!
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Fälschern droht Haftstrafe von bis zu fünf Jahren
Nach Angaben der Justiz droht den Fälschern wegen Amtsanmaßung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Werte ein Gericht den Verstoß als Urkundenfälschung, könnten den Tätern sogar bis zu fünf Jahre Haft drohen, hieß es in Nürnberger Justizkreisen.
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Das Landgericht Bayreuth hatte vor wenigen Tagen angeordnet, dass Mollath vorerst weiter in der Psychiatrie bleiben muss. Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Begründung. „Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.“
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Die Haltung des Landgerichts Bayreuth und die monatelange Prüfung der Wiederaufnahmeanträge beim Landgericht Regensburg zeigen nach Strates Einschätzung, „dass kein Gericht in Bayern den ersten Schritt tun will“. Zudem zeigten bayerische Gerichte nach seiner Erfahrung ein „generelles Beharrungsvermögen“
Immer wieder versuchten sie, Fehlentscheidungen zu rechtfertigen, statt Irrtümer einzugestehen, kritisierte Strate.Weiter zum vollständigen Artikel ...
Mollath im Landtag: Lieber Gefängnis als Psychiatrie
„Sollte ich lebenslang in Sicherungsverwahrung bleiben müssen, wünsche ich mir eine Unterbringung in einem normalen Gefängnis“, sagte Mollath am Dienstag vor dem Mollath-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags.
Er sei sicher, dass dort die Bedingungen deutlich besser seien als in der geschlossenen psychiatrischen Klinik. Er appellierte daher an die anwesenden Landespolitiker, dafür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
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BR - quer vom 13.06.2013
Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie und kämpft für seine Freilassung
(mehr quer-Berichte zum Thema hier).
Wiederaufnahme im Fall Mollath? Justiz im Schneckentempo
Schon seit März liegen beim Landgericht Regensburg zwei Anträge vor, das Verfahren aus dem Jahr 2006 neu aufzurollen. Nicht nur von Mollaths Anwalt, sondern sogar von der Staatsanwaltschaft. Doch das Landgericht lässt sich Zeit: Zu komplex sei die Angelegenheit um schnell über eine Wiederaufnahme zu entscheiden. Kritiker vermuten dagegen, dass sich das Gericht vor einer Entscheidung drückt – auf Kosten von Gustl Mollath.
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Seehofer mahnt Justiz zur Eile
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Wie ein Fall die Bürger mobilisiert
Die Petition "Gerechtigkeit und Freiheit für Gustl Mollath" haben inzwischen im Internet knapp 30.000 Menschen unterzeichnet.
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Zusammenfassung bei Wikipedia
Der Bundesparteitag der LINKEN fordert die Verantwortlichen im Fall Gustl Mollath auf, sich endlich für die Korrektur des offensichtlich fehlerhaften Urteils einzusetzen. Dieser bayerische Justizskandal muss aufgearbeitet werden und für Gustl Mollath ein gerechtes Ende finden.
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Untersuchungsausschuss: Fall Mollath
Für die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) ist der Fall Mollath eine Belastung: Sie hatte sich 2012 zunächst monatelang vor die Justiz gestellt - und dann Ende November in einer abrupten Kehrtwende einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft angeordnet.
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Das politische Schicksal der bayerischen Justizministerin ist längst auf Gedeih und Verderb mit dem Fall Mollath verknüpft. Nun hat sich Beate Merk im Landtag verteidigt. Frage um Frage prasselt auf sie ein, doch aus Sicht der CSU-Politikerin ist sie diejenige, die um Aufklärung bemüht ist.
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Bayerns Justizministerin Merk verteidigt sich
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Mehr zum Fall Mollath in meinem Blog
Aus einem anderen Blog:
In Bayern macht sich Angst vor dem Recht und nicht Vertrauen in das Recht breit.
Unfehlbar – Gottgleich? “Recht als Büttel der Macht” – das sind die alten/neuen Regeln unseres Gemeinwesens!
In Mollaths Fall entscheidet die Justiz. Fehlbar, bestimmt!
update: 22.06.2013