Donnerstag, 20. September 2012

Schleswig-Holstein: Anhörung des Landtags

Aufhebung des Glücksspielgesetzes
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach dem Willen der sog. „Dänen-Ampel“, der Koalition aus SPD, Grünen und dem SSW, soll das Land Schleswig-Holstein dem bislang in 14 Ländern geltenden neuen Glücksspielstaatvertrag beitreten. Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags berät daher derzeit einen Gesetzesentwurf zum Beitritt zu diesem Staatsvertrag sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze. Letzterer Entwurf sieht in Artikel 4 eine weitgehende Aufhebung des Glücksspielgesetzes vor, wobei dieses weiter Anwendung finden soll, „soweit auf seiner Grundlage bereits Genehmigungen erteilt worden sind.“

Zu diesen Gesetzesentwürfen kann bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich Stellung genommen werden. Für den 31. Oktober 2012 ist ab 10:00 Uhr eine ganztägige mündliche Anhörung zu den Vorlagen geplant. Diese sollen im Übrigen der Europäischen Kommission notifiziert werden.
Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)



Wolfgang Kubicki: Die Haltung der Landesregierung ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten!

Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage durch das Innenministerium zum Thema ,,Poker als Glücksspiel” (Drs. 18/152, siehe Anhang) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

Die Landesregierung versinkt im Bereich des Glücksspielrechtes immer mehr im Strudel ihrer nicht-umsetzbaren Ankündigungen, sodass immer nebulöser wird, wo die politische Führung des Landes bei diesem Thema steht. In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zum Thema ‘Poker als Glücksspiel’ wirkt dieses fortgesetzte Mäandern mittlerweile hochnotpeinlich.

Wenn der Innenminister hier zuerst unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes erklärt, dass es sich bei Poker zwar ,,nicht um ein ‘reines’ Glücksspiel (…) handelt”, aber um ein solches ,,bei dem über eine gewisse Dauer letztlich der gewinnt, der über die besseren Fertigkeiten verfügt”, dann ist das eine Sache. Wenn er dann in der Beantwortung derselben Frage zugleich aber folgendes feststellt:

,,Überwiegt das Zufallselement, liegt Glücksspiel vor (so z.B. Poker, wie es sich auch aus o.g. Rechtsprechung ergibt)”, dann kann man von einer konsistenten rechtlichen Position der Landesregierung nicht einmal mehr ansatzweise sprechen.

Schlimmer noch: Die Landesregierung nimmt es offenbar ohne Wimpernzucken hin, dass die Einheit der Rechtsordnung nach ihrer Definition nicht gewahrt wird, denn, so der Innenminister, die steuerrechtliche Betrachtung lasse ,,keinen Rückschluss auf die glücksspielrechtliche Einordnung zu”. Das bedeutet, das Innenministerium handelt je nach Definitionsbereich nach anderen rechtlichen Kriterien. Es sieht daher so aus, als wenn die Landesregierung wegen Unfähigkeit zu Klagen gegen sich selbst aufruft. Diese Haltung ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.”

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497,
E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein