GLÜCKSSPIEL. Oberster Gerichtshof regt Gesetzesaufhebung an. Haftung von Kasinos sei zu Unrecht mit dem Existenzminimum begrenzt.
WIEN. Wenn jemand auffällig oft dem Glücksspiel frönt, dann dürfen die österreichischen Kasinos nicht tatenlos zusehen. Sie müssen die Bonität des eifrigen Spielers überprüfen. Machen sie das nicht, so werden die Kasinos schadenersatzpflichtig. Dem Spieler ist ein Teil des verlorenen Geldes zurückzuerstatten, sofern die Kasinos grob fahrlässig oder vorsätzlich nichts gegen die Spiellust unternahmen.
Gefahr des Spielens eindämmen
Dieses Argument sei aber verfassungsrechtlich bedenklich und europarechtlich fragwürdig, meint der OGH. Denn das Glücksspielmonopol der einzelnen Länder werde damit gerechtfertigt, dass die Gefahren des Glücksspiels eingedämmt werden. Quelle: Die Presse