Mittwoch, 20. August 2014

Kommunale Wettbürosteuer erdrosselt die Buchmacher

Kommunale Wettbürosteuer erdrosselt die Buchmacher / Dreifache Steuerlast ist nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbandes rechtswidrig und skandalös

Die von den nordrhein-westfälischen Kommunen Hagen und Dortmund geplante Wettbürosteuer von 10,00 Euro je qm und Monat ist nach Meinung des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. (DBV) eindeutig rechtswidrig und erdrosselt die Betreiber.

"Die Buchmacher zahlen bereits die Wettsteuer auf den Wetteinsatz sowie die kommunale Vergnügungssteuer für die Geldspielgeräte in den Wettbüros", erläutert Dr. Norman Albers, Sprecher des DBV und selbst Buchmacher in Düsseldorf, "die geplante Quadratmeterabgabe käme noch dazu. Wir haben dann eine Dreifachbesteuerung".

"Wie soll diese weitere Abgabe erwirtschaftet werden, die in Hagen höher ist als die ortsübliche Gewerbemiete?" fragt sich Alfred Konopa, Buchmacher aus Dortmund, das ebenfalls erwägt eine solche kommunale Abgabe einzuführen.

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat erst am 14. März 2014 klargestellt, dass pauschalierte Glücksspielabgaben der Kommunen den Gleichheitssatz verletzen und verfassungswidrig sind. "Stückzahlsteuern oder Quadratmetersteuern sind demnach nicht geeignet, die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten angemessen abzubilden" erklärt Norman Albers und führt weiter aus, "Anknüpfungspunkt der Steuer ist die Übertragung von Sportübertragungen in Wettbüros, das ist zudem völlig willkürlich, denn Sportübertragungen in Gaststätten werden nicht besteuert."

"In Wahrheit geht es um die zusätzliche Besteuerung des Wettaufkommens, man will die privaten Wettbüros kaputt besteuern, wenn man sie schon nicht verbieten kann", ist Alfred Konopa überzeugt. Hier wäre die Gleichbehandlung von Lotterien/Oddset und Sportwetten jedoch zwingend erforderlich, egal ob privater oder staatlicher Anbieter. Lotto und Oddset bleiben von der neuen Steuer aber ausgenommen. Der Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten würde zudem auch die Besteuerung der Internet-Wettanbieter erforderlich machen und müsste zusätzlich auch sicherstellen, dass nicht der gleiche Tatbestand neben der Wettsteuer nicht noch ein weiteres Mal besteuert würde.

"Die Fakten sind eigentlich klar, leider ist die Sache zu ernst und zu bedrohlich, um es als Schildbürgerstreich abzutun, wir werden daher um unser Recht kämpfen müssen," so die abschließende Einschätzung von Vorstandssprecher Dr. Norman Albers.

Quelle:  Deutscher Buchmacherverband Essen e.V
Pressekontakt: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. Geschäftsstelle Dortmund Klönnestr. 94 44143 Dortmund Tel. +49 (0) 231 39554820 Email: info@buchmacherverband.de