FATCA-USA-Umsetzungsverordnung verkündet
Die Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten
Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei
internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die
Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen
Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung –
FATCA-USA-UmsV) wurde im BGBl verkündet.
Am 31. Mai 2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen unterzeichnet. Das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen ist am 16. Oktober 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen ist am 11. Dezember 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und den Austausch von in dem Abkommen näher bestimmten Informationen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurde durch das AIFM-Steueranpassungs-Gesetz, das am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten ist, mit § 117c der Abgabenordnung eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus derartigen Abkommen erlassen kann. Diese Verordnungsermächtigung wird mit der Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung – FATCA-USA-UmsV) vom 23. Juli 2014 (BGBl I 2014, 1222) im Hinblick auf das mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Abkommen ausgefüllt.
Quelle: BMF online vom 28. Juli 2014
Download:
Die Verordnung steht auf einer aktuellen Webseite des BMF zum Download bereit. Um direkt zum Volltext der Verordnung zu gelangen, klicken Sie bitte hier:
Am 31. Mai 2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen unterzeichnet. Das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen ist am 16. Oktober 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen ist am 11. Dezember 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und den Austausch von in dem Abkommen näher bestimmten Informationen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurde durch das AIFM-Steueranpassungs-Gesetz, das am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten ist, mit § 117c der Abgabenordnung eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus derartigen Abkommen erlassen kann. Diese Verordnungsermächtigung wird mit der Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung – FATCA-USA-UmsV) vom 23. Juli 2014 (BGBl I 2014, 1222) im Hinblick auf das mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Abkommen ausgefüllt.
Quelle: BMF online vom 28. Juli 2014
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