So steht es im Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz, der kommende Woche durch den Ministerrat soll.
Kritiker sehen eine Aushebelung des Strafrechts, das dafür bis zu sechs Monate Haft vorsieht.
Da es aber in Österreich ein Doppelbestrafungsverbot gibt, will die Regierung im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.
Denn im Verwaltungsstrafrecht gilt, im Gegensatz zum Strafrecht, das Kumulationsprinzip: Wer auf einer 300 Kilometer langen Strecke zehnmal geblitzt wird, muss zehnmal zahlen.
Auch der Wiener Strafrechtsexperte Alexander Tipold hält das Ansinnen der Regierung für „ungewöhnlich“. In den meisten solchen Fällen gebe es in Verwaltungsgesetzen eine Subsidiaritätsklausel, die festlege, dass im Zweifel das gerichtliche Strafrecht Vorrang habe. „Üblicherweise geht man davon aus, dass das gerichtliche Strafrecht mehr Gewicht hat“, so Tipold, Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien, zur APA.
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