Dienstag, 26. November 2013

Kommission geht gegen Glückspielgesetzgebung vor

Pressemitteilung:
European Gaming & Betting Association (EGBA) informiert: Online-Glücksspiel: Kommission geht gegen Glückspielgesetzgebung in mehreren Mitgliedsstaaten vor

Brüssel (ots) – Die Europäische Kommission hat heute gegen die Online-Glücksspielgesetzgebung in 6 Mitgliedsstaaten ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Gegen Schweden wurden zwei ‘mit Gründen versehene Stellungnahmen’ abgegeben, weil das Land die entsprechenden EU-Vorschriften nicht einhält. Dieser Schritt erfolgt einerseits nach wiederholten Aufforderungen des Europäischen Parlaments an die EU-Kommission, die Einhaltung des EU-Vertrages sicherzustellen. Anderseits hat der Europäische Gerichtshof zunehmend Klarheit geschaffen in der Frage, wie Gemeinschaftsrecht in Bezug auf nationale Glücksspielgesetzgebung anzuwenden ist. Es ist in näherer Zukunft von ähnlich gelagerten Entscheidungen gegen weitere Mitgliedsstaaten auszugehen.
Die Kommission hat Mahnschreiben (1) an Belgien, Zypern, Tschechien, Litauen, Polen und Rumänien bezüglich ihrer Online-Glücksspielgesetzgebung übersandt (siehe: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1101_de.htm). An Schweden, gegen das bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden, hat die Kommission heute in der Folge zwei ‘mit Gründen versehene Stellungnahmen’ übermittelt. Das ist eine förmliche Aufforderung, die Gesetzgebung mit Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen, und stellt die letzte Stufe vor der potenziellen Einleitung eines Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof dar. Schweden wurde von der Kommission eine zweimonatige Frist zur Stellungnahme gesetzt.
Die heutige Entscheidung dürfte nur einen ersten Schritt darstellen, zumal eine Reihe von ähnlichen Beschwerden vorliegen bzw. Vertragsverletzungsverfahren gegen mehr als 20 Mitgliedsstaaten (siehe: http://ots.de/kwrmB) nach wie vor anhängig sind. Während die Kommission das Verfahren gegen Finnland eingestellt hat, laufen weiterhin Untersuchungen gegen Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn und die Niederlande in Erwartung einer formellen Entscheidung. Welche Bedeutung der Kommissionsentscheidung zukommt, lässt sich daran erkennen, dass zuletzt im Februar 2008 vergleichbare Maßnahmen gesetzt worden waren.
Die von der Kommission eingeleiteten Schritte folgen wiederholten Aufforderungen seitens des Europäischen Parlaments – zuletzt im Bericht “Online-Glücksspiele im Binnenmarkt” vom Juni 2013 – “die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahren weiterhin … wirksam zu kontrollieren und durchzusetzen und Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die offenbar gegen das EU-Recht verstoßen” (siehe: http://ots.de/WAZNq ).
Sie beruhen auf den jüngsten Klarstellungen durch den EuGH darüber, wie die Bestimmungen des EU-Vertrags auf den (Online-)Glücksspielsektor anzuwenden sind (siehe: http://ots.de/DwLLi ). Es wurde festgestellt, dass durch nationale Vorschriften, die die Erbringung von Glücksspieldienstleistungen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind, untersagen, die Freiheit von Gebietsansässigen, über das Internet die in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen zu erhalten, eingeschränkt wird. Außerdem müssen Glücksspiel-Konzessionssysteme transparent gestaltet werden und dürfen nicht diskriminierend und willkürlich sein. Vor allem stellte der EuGH klar, dass einzelstaatliche Regelungen insgesamt mit ihren Zielsetzungen und Maßnahmen in Einklang stehen müssen. Ferner obliegt es dem Mitgliedsstaat zu beweisen, dass verhängte restriktive Maßnahmen angemessen und notwendig sind.
Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, kommentiert: “Die heutige Entscheidung der Kommission ist deshalb so wichtig, weil sie für den Online-Glücksspiel-Markt in der EU weitere Rechtsklarheit bringt. Besonders hervorzuheben ist die Ausdauer und das Engagement von Kommissar Barnier und seinen Dienststellen im Sinne einer zeitgemäßen und EU-konformen Glücksspielregelung. Die EGBA appelliert an die Mitgliedsstaaten, diese Gelegenheit zu nutzen, um eine Glücksspielgesetzgebung einzuführen, die Marktrealitäten entspricht sowie den Anforderungen des EuGH genügt und so den Gang vor den Gerichtshof zu vermeiden hilft.”
Haijer fügt hinzu: “Es ist durchaus möglich, Ziele des öffentlichen Interesses kohärent, systematisch und in Einklang mit EU-Recht zu erreichen. Die EGBA bekennt sich uneingeschränkt zur Verfolgung politischer Ziele, wie etwa zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Alle Mitglieder der EGBA unterziehen sich deshalb einer verpflichtenden Prüfung ihrer Übereinstimmung mit den CEN “Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit im Fernabsatz angebotenen Glücksspielen und Wetten”
Hinweise an die Redaktion
(1) Vertragsverletzungsverfahren
Wenn ein Mitgliedsstaat geltendem EU-Recht nicht entspricht, stehen
der Kommission eigene Mittel zur Verfügung (Klage wegen
Nicht-Einhaltung), um den Verstoß zu beenden und sie kann die
Rechtssache wo erforderlich an den EUGH verweisen. Die erste Phase
ist das Vorverfahren. Der Zweck des Vorverfahrens ist es, dem
Mitgliedsstaat Gelegenheit zu geben, die Anforderungen des Vertrags
freiwillig zu erfüllen.
Das Mahnschreiben stellt den ersten Schritt des Vorverfahrens dar, in dem die Kommission einen Mitgliedsstaat dazu auffordert, sich zu einem beschriebenen Problem in Bezug auf die Anwendung des EU-Rechts zu äußern.
Der Zweck der mit Gründen versehenen Stellungnahme ist die Darstellung des Standpunktes der Kommission in Bezug auf die Verletzung und den Gegenstand einer möglichen Vertragsverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof darzulegen, sowie den Mitgliedsstaat dazu aufzufordern, den Verstoß abzustellen. In der mit Gründen versehenen Stellungnahme muss schlüssig und detailliert dargelegt werden, aus welchen Gründen die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen ist, dass der betreffende Mitgliedsstaat einer oder mehreren Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen ergeben, nicht nachgekommen ist. 4 Mitgliedsstaaten (Schweden, Ungarn, die Niederlande, und Griechenland) haben bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme erhalten.
Die Verweisung durch die Kommission an den Gerichtshof leitet das Vertragsverletzungsverfahren ein.
(2) CEN-Vereinbarung über “Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang
mit im Fernabsatz angebotenen Glücksspielen und Wetten”
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat die CEN-Workshop-Vereinbarung über den ‘Verantwortungsvollen Umgang mit im Fernabsatz angebotenen Glücksspielen und Wetten’ (CWA 16259: 2011) veröffentlicht, dass auf die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für Online-Spieler in der Europäischen Union abzielt (siehe: http://ots.de/wko7h ).
Die CWA ist eine freiwillige Konsensvereinbarung und beinhaltet insgesamt 134 Durchführungsmaßnahmen, die auf die Erreichung 9 politischer Ziele abzielen, darunter der Schutz schutzbedürftiger Verbraucher und die Verhinderung der Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen. Die CWA dient auch zur Information der Entscheidungsträger auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene über die erforderlichen Standards für die Aufrechterhaltung einer verantwortungsvollen und sicheren Umgebung für im Fernabsatz angebotene Glücksspiele und Wetten. Die Mitglieder der EGBA unterziehen sich einer verpflichtenden Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen der CWA.
CWA 16259: 2011 – ‘Verantwortungsvoller Umgang mit im Fernabsatz angebotenen Glückspielen und Wetten’ ist bei den 31 nationalen Mitgliedern der CEN erhältlich.
Über EGBA
Die EGBA ist der Verband der führenden Europäischen Online Glücksspiel- und Sportwettenbetreiber Bet-at-home.com, BetClic, bwinparty,Digibet, Expekt und Unibet. Die Gibraltar Betting and Gaming Association (GBGA) ist ein assoziiertes Mitglied der EGBA http://gbga.gi/. Die EGBA ist eine Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie fördert das Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter, die in einem Mitgliedsstaat gesetzlich reguliert und als Lizenznehmer arbeiten, auf einen fairen Zugang zum EU-Markt. Online-Glücksspiele und Sportwetten stellen einen schnell wachsenden Markt dar, werden aber in den kommenden Jahrzehnten immer noch einen relativ kleinen Teil des gesamten Glücksspielmarktes einnehmen, in dem für die traditionellen landgestützten Angebote ein Wachstum von EUR 79,7 Milliarden GGR 2012 auf EUR 83 Milliarden GGR 2015 erwartet wird, so dass der Löwenanteil von 85 % des Marktes in diesem Bereich verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital, September 2013.
Pressekontakt:
Maarten Haijer: +32 2 554 08 90
maarten.haijer@egba.eu

Quelle

Kommission verlangt Einhaltung von EU-Recht

Streit um die Öffnung des Glücksspielmarktes
EGBA will einheitliche Regelung zu Online-Glücksspiel


Werbung und die Monopolgesetzgebung
Mit der Werbung für Glücksspiel, wird nach wie vor auch in Deutschland eine expansionistische Geschäftspolitik betrieben.

In Ihrem Schlussantrag weist die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston auf die Unzulässigkeit hin.