Im Kern geht es darum, dass die Post angeblich unerlaubte Beihilfen des deutschen Staates zurückzahlen soll. Eine Summe wird von der EU nicht genannt, bislang gibt es nur frühere Angaben, die zwischen 500 Millionen Euro und einer Milliarde Euro lagen. Mit dem Gerichtsverfahren will Brüssel die Zahlung der Post an den Staat erzwingen. Das Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen.
Hintergrund ist dieser: Die Deutsche Post hat als früheres Staatsunternehmen besondere Regeln bei den Portopreisen eingeräumt bekommen. Diese Sonderregeln sollen der Post helfen, Pensionszahlungen an Beamte zu stemmen.
Tatsächlich schwelt dieser Streit um Beihilfen und Quersubventionen zwischen der EU und dem Konzern schon seit mehr als einem Jahrzehnt. Ein erster Fall, in dem es ebenfalls um angeblich unerlaubte Subventionen ging, wurde nach vielen Jahren Verfahrensdauer 2008 endgültig vom EU-Gerichtshof entschieden: Damals musste die Bundesregierung die von der Post bereits geleistete Zahlung von rund 590 Millionen Euro zurücküberweisen. Schlimmer noch, denn durch Zinsen wurden daraus rund eine Milliarde Euro – und die Zinszahlung musste die Bundesregierung übernehmen, nicht die EU.
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Post soll Beihilfen zurückzahlen
Europäische Wettbewerbshüter halten bisherigen Betrag für zu gering.
Berlin - Die Europäische Kommission zitiert die Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof. Es geht um einen bereits seit vielen Jahren dauernden Streit über staatliche Beihilfen für die Deutsche Post. Deutschland hatte zwar im vergangenen Jahr nach einer Entscheidung der Kommission Geld von der Post zurückgefordert. Die Kommission ist aber der Meinung, dass das zu wenig war und klagt nun gegen die Bundesrepublik. Welche Summe die Post zurückzahlen soll, sagte sie aber nicht.
Hintergrund des Streits sind die Sonderregelungen, die für die Post gelten, weil sie zum einen in vielen Bereichen immer noch eine marktbeherrschende Stellung hat und zum anderen, weil sie noch Sonderbelastungen aus der Zeit trägt, als sie ein Staatsunternehmen war.
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Hintergrund:
ILLEGALE BEIHILFEN
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Aktienpakete in Milliardenhöhe
Der Staat ist nach immer bedeutender Aktionär bei Post und Telekom.
Direkt oder indirekt hält der Staat noch rund 31,9 Prozent der Telekom- und 21 Prozent der Post-Aktien.
Die Doppelrolle von Eigentümer und Wettbewerbshüter sieht die Monopolkommission jedoch kritisch.
Kommission rät Staat zum "T"-Rückzug - Mit einem solchen Schritt ließen sich auch Interessenkonflikte vermeiden, die sich aus der doppelten Rolle des Staates als Eigentümer und Wettbewerbshüter ergäben, sagte der Vorsitzende des Beratergremiums der Bundesregierung, Daniel Zimmer.
Eine Novelle des Postrechts müsse die Kontrolle der Post verschärfen und es Wettbewerbern erleichtern, Missbrauchsverfahren gegen den Marktführer auf den Weg zu bringen.
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