Freitag, 9. Dezember 2011

Lottoblock droht seit über einem Jahr mit Ausschluss

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die leere Drohung eines Ausschlusses erhebt der Lottoblock seit über einem Jahr
Veröffentlicht am 09.12.2011 10:14 Uhr

Glückspielstaatsvertrag

Mit Erstaunen haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionvorsitzender Wolfgang Kubicki zur Kenntnis genommen, dass der "Süddeutschen Zeitung" die seit langem öffentlich bekannte "Prüfung" eines Ausschlusses Schleswig-Holsteins aus dem deutschen Lottoblock überhaupt noch eine Meldung wert war:

"Mit dieser Prüfung droht der Lottoblock seit mehr als einem Jahr. Selbst auf wiederholte Aufforderung sah sich der Lottoblock allerdings nicht in der Lage, dafür eine Rechtsgrundlage vorzuweisen", erklärte Arp heute (09. Dezember 2011) in Kiel.

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages habe sich daraufhin das Vertragswerk sehr genau angesehen, erläuterte Kubicki: "Es gibt keine Rechtsgrundlage. Das erklärt, weshalb diese 'Prüfung' nach über einem Jahr immer noch nicht abgeschlossen ist. Mit dieser offenkundig leeren Drohung will der Lottoblock lediglich die Menschen in Schleswig-Holstein verunsichern", so der FDP-Fraktionschef.

Beide Abgeordnete betonten, durch das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz werde darüber hinaus das Veranstaltungsmonopol des Staates für Lotterien gestärkt. Lediglich deren Vertrieb solle privaten Anbietern wieder ermöglicht werden. Dies sei auch deshalb notwendig, weil es für die vom Lottoblock befürwortete Begründung eines Veranstaltungsmonopols mit Suchtgefahren keine Rechtsgrundlage gebe. Das sei von zahlreichen Gerichten bestätigt worden. So hatte unter anderem das Verwaltungsgericht Halle in einem mittlerweile
rechtskräftigen Urteil (Az.: 3 A 158/09 HAL) festgestellt:

"Der oben dargelegte Befund einer im Wesentlichen nicht vorhandenen Wett- und Spielsucht im Bereich der Glücksspiele des staatlichen Lotto-Toto-Blocks belegt die oben schon dargelegte Inkohärenz bei der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht."

Arp und Kubicki: "Lotto 6 aus 49 macht nicht süchtig. Deshalb ist es der Deutsche Lotto- und Totoblock, der sich mit dem Versuch, seine Pfründe widerrechtlich zu sichern, selbst gefährdet. Denn irgendwann werden die Gerichte unter diese scheinheilige Vorgehensweise einen Schlussstrich ziehen."

Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag


Nordwestlotto bleibt im Deutschen Lotto- und Totoblock
Weiterhin Lotto im hohen Norden


Hamburg, 09. Dezember 2012 – Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).
Für diese Maßnahme gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig- Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG im DLTB. Die übrigen Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.

Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die Produkte des DLTB anbieten können.

Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks gefordert.

Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen. Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.

Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.
Quelle: Deutscher Lottoverband


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Hardliner aus den anderen Ländern, speziell aus den staatlichen Lottogesellschaften, verteidigen das alte Recht und führen dabei den Schutz vor Spielsucht an. Vor allem aber machen sie sich Sorgen um den Verlust ihrer Pfründe. Einige wollen sogar Netzsperren für die neuen Wettangebote im Internet einsetzen.