Sonntag, 24. Oktober 2010

Darf ein Ethikrat Lobbyarbeit betreiben?

Wie der Deutsche Lotto- und Totoblock für das Staatsmonopol auf Glücksspiele kämpft
Von Ansgar Lange

In großen Zeitungsanzeigen beispielsweise in der FAZ und in der Tageszeitung Die Welt werben die früheren Minister Renate Schmidt, Rudolf Seiters und Barbara Stamm "Für ein verantwortungsvolles Glücksspiel in Deutschland". Für die Anzeige haben die drei Mitglieder des so genannten "Ethikbeirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks" (DLTB), der die teuren Anzeigen auch finanziert haben dürfte, die Form eines offenen Briefes an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, an den Bundeswirtschaftsminister Brüderle und die Ministerpräsidenten gewählt. Die Haltung der drei früheren Berufspolitiker ist seit langem bekannt. Sie plädieren für eine Beibehaltung des Glücksspielmonopols und begründen dies damit, dass Jugend- und Spielerschutz Vorrang vor Profitstreben haben müsse.

"Völlig richtig weisen die Mitglieder des Ethikrates darauf hin, dass die Automaten in Spielhallen Hauptverursacher der Spielsucht in Deutschland sind. Allerdings hat hier insbesondere der Glücksspielstaatsvertrag versagt, den Frau Schmidt, Herr Seiters und Frau Stamm sonst so loben. Es verwundert allerdings, dass in der Anzeige davon die Rede ist, dass der Glücksspielstaatsvertrag gemeinwohlorientiert sei. Bedauerlicherweise trägt der Ethikrat hier Scheuklappen. Abgesehen davon, dass schon im Jahr 2007, als sich der DLTB dieses Gremium ins Leben rief, nicht erkennbar war, welche spezifischen Fachkenntnisse die drei früheren Karrierepolitiker mitbringen, muss man jetzt die Frage nach dem Sinn und Zweck dieser kostspieligen Anzeigenkampagne stellen. Ist es wirklich die Aufgabe eines unabhängigen Ethikrates, mit bezahlten Anzeigen eine recht unkritische Werbung für diejenigen zu machen, die vermeintlich vom Staatsmonopol profitieren?", fragt der Münchner Rechtsexperte Dr. Wulf Hambach http://www.timelaw.de. "Letztlich geht es in dieser Auseinandersetzung weniger um die moralische Deutungshoheit, welcher der Ethikrat gleichsam schon in seinem Titel für sich beansprucht, sondern um Macht und Geld."

Dies bestätigt ein Artikel im Internetportal Der Westen http://www.derwesten.de der WAZ-Gruppe. "Es ist ein Poker, bei dem Milliarden auf dem Spiel stehen. Auf der (…) Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Landeschefs eine Lösung zur Neuordnung des Glücksspielstaatsvertrags finden. Die staatlichen Lottogesellschaften fürchten um ihr Glücksspielmonopol. Während Rheinland-Pfalz strikt gegen eine Liberalisierung ist, schließt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), eine maßvolle Freigabe von Sportwetten für Privatanbieter nicht aus", so der Pressebericht.

"Es gibt ja durchaus namhafte Politiker wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU oder den früheren grünen Politiker Michael Vesper, der als Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sehr genau um die Interessen des Breitensports weiß, welche für eine maßvolle Liberalisierung werben. Und dies aus gutem Grund. Auch zahlreiche andere Politiker zumeist aus dem christlich-liberalen Spektrum ziehen die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2010 und der schlechten Praxis mit dem bisherigen untauglichen Staatsvertrag: Wir müssen das Monopol lockern und private Anbieter zulassen, damit wir einen Dreiklang aus verbessertem Jugend- und Spielerschutz, einer konsequenteren Förderung des Breitensports und höheren Einnahmen für den Staat generieren können, die ja zum Beispiel zielgerichtet für soziale oder kulturelle Zwecke verwendet werden könnten", betont Hambach.

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), schließt eine maßvolle Freigabe von Sportwetten für Privatanbieter nicht aus. "Ich gehe davon aus, dass auch bei einem Konzessionsmodell durch entsprechende Ausgestaltung der Glücksspielsucht effektiv entgegengewirkt werden kann, dies wird auch von Suchtforschern bestätigt", sagte Dyckmans dem Onlineportal Der Westen. "So kann zum Beispiel die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen beschränkt werden, damit es nicht zu einer wesentlichen Ausweitung des Angebots kommt." Wichtig sei allein, dass ein hoher Spielerschutz und effektive Suchtprävention sichergestellt seien. Eben davon sollten die Länder aus Dyckmans Sicht auch abhängig machen, ob das Glücksspiel im Internet verboten bleibt oder nicht.

Handlungsbedarf sieht die Drogenbeauftragte auch im Bereich der Geldautomatenspiele. Dyckman zufolge sind die meisten der zu behandelnden Glücksspielsüchtigen Automatenspieler sind. "Daher sollten die Kommunen die Anzahl von Spielhallen begrenzen", sagte die Drogenbeauftragte. Diese Möglichkeit hätten sie heute schon nach dem Bauplanungsrecht. "Lotteriegesellschaften schütten wegen wegbrechender Einnahmen weniger Mittel an gemeinnützige Organisationen aus, Unternehmer werden ruiniert, der Staat nimmt weniger Steuern ein – und die Spielsüchtigen zocken weiter, in Spielhallen und Hinterzimmern", so lautet Hambachs Resümee der seit 2008 geltenden Praxis des Glücksspielstaatsvertrages. Dieser habe nur "verbrannte Erde" hinterlassen und müsse nun dringend auf den Prüfstand. Dies sei die Aufgabe von verantwortungsbewussten Politikern, damit man sich nicht wieder von Seiten der Gerichte ein schlechtes Zeugnis ausstellen lassen müsse.
Andreas Schultheis
Text & Redaktion
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