Brüssel (dts) – Die Europäische Kommission hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielmonopol begrüßt.
“Auf den ersten Blick stimmt das Urteil des EuGH mit der Position der EU-Kommission überein”, sagte eine Sprecherin der Tageszeitung Die “Welt”. “Es bestätigt vorhergehende Entscheidungen des EuGH.”
Der zuständige EU-Binnenkommissar Michel Barnier will in den kommenden Wochen umfangreiche Konsultationen zur Frage der Liberalisierung des Glücksspiels beginnen.
Brüssel erachtet die Frage der Liberalisierung als kompliziert, weil die richtige Balance zwischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auf der einen und das Interesse der Öffentlichkeit auf der anderen Seite berücksichtigt werden muss. Quelle
Für niemanden kam die Entscheidung des EUGH überraschend.
Die Kommission hat seit 4.4.2006 in mehreren Schreiben: " IP/06/436 v. 4. April 2006, IP/08/119 31. Januar 2008 auf die Gemeinschaftswidrigkeit hingewiesen"Übersicht der Kommission; EuGH-Vorlagebeschluß des VG Schleswig-Holstein, Az.: 12 A 102/06 (Vertragsverletzungsverfahren - freier Dienstleistungsverkehr); mehr in diesem Blog ab Januar 2010 hier und hier.