Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 15. September 2010 in einem durch die Bielefelder Kanzlei Kartal Rechtsanwälte geführten Eilverfahren zugunsten privater Sportwettenvermittler entschieden.
In dem Beschluss führt das Gericht aus, dass es seine ständige Rechtsprechung durch die Urteile des EuGH vom 08. September 2010 bestätigt sieht. Insbesondere sei die Regelung im GlüStV zum Erlaubnisvorbehalt rechtswidrig. Denn die Untersagungsverfügung darf "nicht auf die Nichterfüllung der Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV (und damit die Unerlaubtheit des Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV) gestützt werden, da diese Erlaubnispflicht in der erforderlichen Zusammenschau mit § 5 S. 1 AG GlüStV i.V.m. § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV und dem dort konstituierten Sportwettenmonopol des Landes Berlin gegen höherrangiges (Verfassungs- und Unions-)Recht verstößt." Quelle: RA Jusuf Kartal
Nach den Entscheidungen des EuGH vom 8.9.2010 heben erste Kommunen ihre Untersagungsverfügungen auf
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 08. September 2010 haben die Stadt Hattingen und die Stadt Hemer ihre Untersagungsverfügung gegen private Sportwettenvermittler aufgehoben. Zuvor hat in der ersten Sache das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Kartal geführten Klage- und Eilverfahren einen Hinweis an die Behörde erteilt, bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zu vollziehen. In der anderen Sache hat die Behörde nach Gesprächen mit der Rechtsanwaltskanzlei Kartal ihre Verfügung zurückgenommen. Somit haben die Behörden die Zeichen der Zeit erkannt. Hierdurch haben diese Behörden für die Zukunft hohe Schadenersatzansprüche wegen verschuldensunabhängiger Haftung gemäß § 39 OBG NRW vermieden. Quelle: RA Jusuf Kartal
VG Berlin bestätigt Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols
VG Berlin hält Verwaltungsgebühr für Untersagungsbescheide gegen Sportwettenvermittler für rechtswidrig
VG Berlin verschafft EU Anwendungsvorrang weiterhin Geltung