Donnerstag, 18. Oktober 2012

150 000 Euro und den eigenen Betrieb in Spielbank verzockt

Menden. Es hätte die Vorzeigegeschichte eines türkischen Migranten in Menden sein können. Glückliches Familienleben, eigenen Betrieb aufgebaut. Gestern endete für M. alles unter Tränen am Amtsgericht Menden. Hinter der „Herbeiführung eines Bankrotts“ verbargen sich zig Besuche in einer Spielbank. Der 50-Jährige hat in gut zwei Jahren fast 150 000 Euro verzockt.

„Auch der Staat, dem letztlich ein Großteil der Einnahmen bleibt, hat eine Verantwortung gegenüber den Spielern“, mahnte der Strafverteidiger. Demnach hätten die geschulten Spielbank-Mitarbeiter sehr wohl einschreiten müssen. Das Debakel seines Mandaten sei durchaus absehbar gewesen.
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Internet und neue Gesetze sorgen seit 2007 für drastische Umsatzeinbußen bei Wiesbadener Spielbank

Drei Gesetze haben der Spielbank im Kurhaus seither zugesetzt: das Nichtraucherschutzgesetz, das Geldwäsche- und das Glücksspielgesetz. Der Bruttospielertrag sei seither fast um die Hälfte zurückgegangen.
Doch was der Spielbank laut Krautwald Kunden gekostet hat, ist die dazugekommene Ausweispflicht, zudem müssen hohe Spielgewinne ab 15.000 Euro gemeldet werden.
Um gegen die Spielsucht vorzugehen, hat der Gesetzgeber den staatlich konzessionierten Spielbanken mit dem Glückspielstaatsvertrag untersagt, Glückspiel im Internet anzubieten. Weiter zum vollständigen Artikel ...


Der geschäftsführende Gesellschafter, Dipl.-Kfm. Michael Seegert der Spielbank Bad Neuenahr zum Rückgang der Spielbankabgaben

Viele Jahre lang durften Spielbanken im Verborgenen blühen und allen an den Spielbankabgaben beteiligten Institutionen flossen erhebliche Summen zu, die für wichtige touristische, soziale und kommunale Zwecke verwendet werden konnten. So bestand ein funktionierendes System, von dem viele profitierten und das in sich gesund und geschlossen war, berichtete Seegert.

Das Thema „Spielsucht-Prävention“ wurde zum Maßstab für viele neue Restriktionen. Zutrittskontrollen im Automatenspiel, Werbeverbote und Sozialkonzepte sind nur einige der Schlagworte, die Spielbanken seitdem begleiten.

Die neuen Vorschriften haben in allen deutschen Spielbanken einen dramatischen Einbruch der Ergebnisse verursacht, der bis heute noch nicht zum Stillstand gekommen ist. In den Jahren 2007 bis 2011 sind die Bruttospielergebnisse der deutschen Spielbanken von € 713 Mio. um rd. 45 % auf € 392 Mio. zurückgegangen. Vielmehr war diese Entwicklung vorhersehbar und wurde vom Gesetzgeber aus Gründen der Spielsuchtprävention bewusst in Kauf genommen. 
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Dienstag, 16. Oktober 2012

Neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Glücksspielstaatsvertrag wohl unvermeidlich


Internationale Anerkennung für Kieler Modell
Von Andreas Schultheis
Brüssel/London/München, Oktober 2012 – Der europäische Glücksspielmarkt bleibt eine Regulierungsbaustelle. Und daran ist Deutschland alles andere als unschuldig. Während sich nämlich weite Teile Europas mittlerweile moderne, auf Wettbewerbsfähigkeit und Spielerschutz zielende Glücksspielgesetze gegeben haben, haben die deutschen Bundesländer mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV oder auch E 15-Modell) den Rückwärtsgang eingelegt – zumindest 15 von 16 Bundesländern, denn noch gilt in Schleswig-Holstein das von CDU und FDP auf den Weg gebrachte Landesglücksspielgesetz, das von Branchenkennern als Meilenstein gewertet wird, weil es unter anderem auch den Online-Poker- und Online-Casino-Markt reguliert. Gleichwohl schickt sich die in Kiel regierende Dänenampel aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband SSW an, das geltende Gesetz aufzuheben und dem Glücksspielstaatsvertrag beizutreten, gegen den bis dato – anders als gegen das noch geltende Landesgesetz – nach wie vor Bedenken bei der Europäischen Kommission bestehen. Auch die unabhängige Monopolkommission, die die Bundesregierung berät, hatte im Sommer die Regelungen des Vertrages kritisiert und das Kieler Gesetz gelobt.
Wettanbieter stellen Ausschreibung in Frage
Unterdessen wächst die Front gegen E-15: So hat die European Gaming and Betting Association (EGBA) Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt und fordert diese auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten (vgl. http://www.egba.eu/de/press/614). Die EGBA ist die Vereinigung der in der Europäischen Union angesiedelten, lizenzierten und regulierten Online-Glücksspiel- und Wettanbieter. Deutschland sei derzeit dabei, Lizenzen auf der Grundlage einer höchst umstrittenen Ausschreibung zu erteilen, so Generalsekretärin Sigrid Ligné. Laut EGBA mehren sich demnach die Hinweise, „dass dieses Verfahren nicht den eigentlichen Zweck einer offenen, fairen und transparenten europaweiten Ausschreibung erfüllen soll.” Unter anderem wurde zuletzt immer wieder die Neutralität einer Kölner Anwaltskanzlei in Frage gestellt, die die Gesellschaften des deutschen Lottoblocks berät und gleichzeitig die Lizenzvergabe nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag organisiert.
Im Zuge des Notifizierungsverfahrens durch die Europäische Kommission hatte diese bereits im Frühjahr mit Blick auf E-15 zum wiederholten Mal die Ungleichbehandlung von Sportwettenanbietern einerseits und Online-Poker- und Casino-Spielen andererseits sowie die willkürliche Festlegung auf bundesweit 20 zu vergebende Lizenzen kritisiert. Die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens hatte sich die Kommission ausdrücklich offen gehalten. Die Bundesländer hätten es demnach versäumt, darzulegen, warum Online-Poker und Casino-Spiele besonders süchtig machten und der Geldwäsche dienen könnten. Nun wird bald die Antwort aus Brüssel zu dem Aufhebungsgesetz erwartet. Da keine europarechtlich haltbare Rechtfertigung für den Rückwärtsgang und insbesondere für die Ungleichbehandlung von Online-Poker gegenüber der Online-Sportwette ersichtlich ist, ist wohl ein Nein aus Brüssel genauso wenig vermeidbar wie die Aufnahme eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen das E-15-Ungetüm.
Auszeichnung für Kieler Glücksspielaufsicht
Demgegenüber haben die Macher des schleswig-holsteinischen Gesetzes, das sich am erfolgreichen Modell Dänemarks orientiert und auch den Poker- und Casino-Sektor reguliert, dokumentiert, wie Spielerschutz und Missbrauchsprävention mit attraktiven Spielmöglichkeiten in Einklang gebracht werden können. Ein Blick nach London mag als Beleg für die internationale Bedeutung dieser Gesetzgebung dienen, wo Guido Schlütz, Leiter der Glücksspielaufsicht im Kieler Innenministerium, auf der Herbsttagung der International Masters of Gaming Law (IMGL) (vgl. http://www.gaminglaw.eu/wp-content/uploads/2012/10/Artikel-Schlütz.pdf) in der letzten Woche als „Gaming Regulator of the Year“ in Europa ausgezeichnet wurde. Die IMGL ist eine weltweit in 38 Ländern sowie 32 Staaten der USA vertretene Vereinigung von über 300 erfahrenen Glücksspielrechtsexperten aus dem Bereich der staatlichen Aufsichts- und Regulierungsbehörden, Universitätsprofessoren und Rechtsanwälte. Einer der vorherigen IMGL Award Gewinner ist Morten Ronde, der als ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der dänischen Glücksspielaufsichtsbehörde als Vater des dänischen Regulierungsmodells gilt. In seiner Laudatio verglich Ronde den Schleswig-Holsteiner Schlütz mit einem erfolgreichen Bienenzüchter, der während seiner Arbeit stets aufmerksam alle Beteiligten im Auge gehabt hat, um nicht gestochen zu werden. Das schleswig-holsteinische Gesetz nannte er eine positive Fortentwicklung des dänischen Modells.

Das erste deutsche IMGL-Mitglied ist der internationalen Vereinigung bereits 2005 beigetreten und war bei der Preis-Verleihung in London zugegen: Es ist der renommierte Glücksspielexperte Dr. Wulf Hambach (http://www.timelaw.de), der 2010 den bekannten Carmen Media Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewonnen hat. Zum Award-Gewinner sagte der Wahl-Münchner: „Als gebürtiger Flensburger freut es mich besonders, dass dieser angesehene Preis nach Spanien und Dänemark nun in meine alte Heimat Schleswig-Holstein und nicht zum Favoriten nach Frankreich geht. Mein Tipp für das nächste Jahr ist Holland, da sich auch die dortige Jurisdiktion auf das erfolgreiche Dänische Modell zu berufen scheint. Der Erfolg lässt sich leicht erklären: Das Modell, das Guido Schlütz nun geschickt fortentwickelt hat, setzt auf die wirkungsvolle Zusammenarbeit aller Online-Glücksspielaufsichtsbehörden, um so einen hohen Grad an Spielerschutz insbesondere bei internationalen Spielformen wie bei Online-Pokertunieren zu erzielen.“

Während sich also die Zeichen mehren, dass auch der Rest Europas modernen und nunmehr erneut ausgezeichneten Regulierungsmodellen wie dem Dänemarks und Schleswig-Holsteins folgt, herrscht in der deutschen Gesetzgebung weiterhin eine strikte Verweigerungshaltung, die geradewegs in ein neues Vertragsverletzungsverfahren münden dürfte.

Freitag, 12. Oktober 2012

Spielhallengesetz gegen Wildwuchs

Glücksspiele: Grün-Rot pocht stärker auf Jugendschutz

Das Gesetz soll den Glücksspielstaatsvertrag konkretisieren und spätestens Anfang 2013 gelten.
Das Gesetz soll eine Videoüberwachung der Spielhallennutzer rechtlich absichern und die Werbung der Spielhallen regulieren  Quelle

Spielhallen sollen dann untereinander und zu Jugendeinrichtungen einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. Zudem müssen sie von 0 Uhr bis 6 Uhr schließen.
Die Zahl der Lotto-Annahmestellen wird auf 3300 begrenzt.  Quelle

Gesetzentwurf eines Landesglücksspielgesetzes auf den Weg gebracht

Am 11.10.2012 hat die Landesregierung in Baden-Württemberg  ihren Gesetzentwurf für ein Landesglücksspielgesetz (LGlüG) in den Landtag eingebracht.  Dieser regelt gemäß Parlamentsdokumentationssystem folgende Bereiche:

„Aufnahme der Vorschriften des Spielbankengesetzes, des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zu den Spielhallen; Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung in Spielbanken; Verpflichtung der Anbieter zur Vorlage eines Sozialkonzepts, Festlegung eines Mindestabstands und Verbots von Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen, Einbeziehung in das Spielersperrsystem (zur Spielsuchtbekämpfung); Änderung der Gaststättenverordnung und der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung; Außerkrafttreten des Spielbankengesetzes, des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.“

Der Entwurf der Landesregierung wurde bereits am 23.07.2012 vorgelegt. Nunmehr erfolgte auch die Einbringung in das parlamentarische Verfahren, Drs. 15/2431.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat anlässlich der Einbringung  darauf hingewiesen, dass Glücksspiel kein Produkt wie jedes andere sei und deshalb nicht bedenkenlos den freien Kräften des Marktes überlassen werden könne. Das Gesetz soll den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag konkretisieren und spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Spielhallen sollen dann untereinander und zu Jugendeinrichtungen einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. Zudem müssen sie von 0 bis 6 Uhr schließen. Mit dem Gesetz will die Landesregierung auch den ca. 500 illegalen Sportwettbüros den Boden entziehen. Zudem soll es Einlasskontrollen in Spielhallen geben, bei denen die Daten der Spieler mit einer Sperrdatei abgeglichen werden. Die Zahl der Lotto-Annahmestellen wird auf 3300 begrenzt.
Quelle: Parlamentsdokumentation des Landtags von B.-W.; Südwest Presse vom 12.10.2012

Es ist schon erstaunlich, wie gering der Kenntnisstand unserer Volksvertreter über die EU-Rechtsprechung ist. Costa-Urteil: Europäischer Gerichtshof verschärft Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen.  Kommissionsschreiben: Es ist derzeit noch nicht ersichtlich, dass das staatliche Monopol im Bereich der Sportwetten und Lotterien in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit höherrangigem Recht vereinbar wäre. weiterlesen

Eine Beschränkung der Erwerbsfreiheit sei nur zulässig, wenn es dafür gute Gründe gebe - etwa Kriminalitätsvorbeugung und Verbraucherschutz. Weder den Bescheiden des Landes noch den Gesetzen könne aber entnommen werden, "dass und inwiefern die Kriminalität im Zusammenhang ... mit dem kleinen Glücksspiel überhaupt ein ernst zu nehmendes sozialpolitisches Problem" sei, heißt es in dem Schreiben, das dem Standard vorliegt. weiterlesen

D-Änderungen der Landesspielhallengesetze und des Glücksspielstaatsvertrages mit hoher Wahrscheinlichkeit grundgesetzwidrig und landesverfassungswidrig - auch Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und EU-Recht sehr fraglich  weiterlesen

Griechisches Wettmonopol nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts europarechtswidrig  weiterlesen

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zum österreichischen Glücksspielautomatenrecht  weiterlesen

EU-Verfahren gegen Österreich - es geht um 40 Milliarden Euro
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Der Mitgliedstaat muss seine Regulierungskonzepte mit seinen föderalstaatlichen Untergliederungen kohärent abstimmen. Nach Ziffer 54 des EuGH-Urteils Dickinger & Ömer (C-347/09) vom 15. September 2011 muss der Mitgliedstaat dann die Gesamtkohärenz, also die EU-rechtliche Geeignetheit und Erforderlichkeit bezogen auf den gesamten Mitgliedstaat, zur „Vergewisserung“ damit befasster nationaler Gerichte nachweisen!

Hessischer VGH: Kein ausreichendes Suchtpotenzial

Die Öffnungszeiten-Regelung für Spielstätten in Frankfurt ist außer Kraft gesetzt. Die von der Stadt Frankfurt beschlossene Regelung, dass Spielstätten acht Stunden am Tag schließen müssen, sei nicht mit dem "Grundrecht auf Berufsfreiheit der Spielhallenbesitzer" vereinbar, das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. weiterlesen


Glücksspiel oder Geldwäsche? Spielhallen unter Verdacht | quer | BR | ARD (youtube)
Keine Geldwäsche in Spielhallen – Automatenwirtschaft wehrt sich gegen Vorwürfe 
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Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes 
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Im Netz "bis zur Verwahrlosung": 560.000 Deutsche internetsüchtig?

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Dyckmans ist sich sicher: Mehr als eine halbe Million Deutsche kommen vom Internet nicht mehr los. Die Zahl ist identisch mit der einer Studie von vor einem Jahr. Seit Jahren diskutieren Experten darüber, ob die Internetabhängigkeit nicht eine Form der Depression ist. Dyckmans will das Verhalten als eigene Krankheit klassifizieren lassen.
Insgesamt gelten in Deutschland rund 560.000 Menschen zwischen 14 und 64 Jahren als "internetsüchtig", wie aus einer bereits im August vorgelegten Studie der Universitäten Lübeck und Greifswald hervorgeht. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Hochschulen eine Studie zur Internetsucht vorgelegt. Darin war die gleiche Zahl angegeben.   Weiter zum vollständigen Artikel ...