Samstag, 21. Dezember 2013

Auch die bayerischen Spielbanken werden seit Jahren subventioniert

Die Frankenpost berichtete:

Bayerns Staatskanzlei-Chefin Christine Haderthauer sieht die neun Spielbanken im Freistaat als Verlustbringer, deren Sanierungsbemühungen weitgehend gescheitert sind.

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem das Glücksspiel durch eine Behörde organisiert ist, die Staatliche Lotterieverwaltung. 
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"Das stimmt nicht!", hält Bad Stebens Casino-Direktor Udo Braunersreuther dagegen. Und selbst das Finanzministerium spricht von acht Prozent Wachstum.
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Finanzspritze für Spielbank Bad Steben
Der Bad Stebener Bürgermeister Bert Horn kann nach gut eineinhalb Jahren intensiver Verhandlungen einen Erfolg melden. Die Marktgemeinde erhält insgesamt 2 Millionen Euro als Ausgleichszahlung zur Abdeckung der aus dem Bau der Spielbank noch anstehenden Belastungen. 
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Spielbank Bad Kötzting
Das schlechteste Jahr für die Spielbank Bad Kötzting
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Mit Blick auf diese wichtige Kennzahl für die Gewinn-Errechnung einer Spielbank sagte Schleicher vergangenes Jahr:
„Das Ergebnis ist eine Katastrophe, würde ich sagen – allerdings glaube ich auch, dass wir die Talsohle durchschritten haben.“
Dass dem nicht so ist, belegen allerdings die Zahlen, die er ein Jahr später am gestrigen Dienstag vorgelegt hat: Der BSE im Großen Spiel ist nochmals um gut 51 Prozent eingebrochen, er liegt nur noch bei rund 151 000 Euro.
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Das Problem der Spielbank: Neben den konkurrierenden Casinos an der tschechischen Grenze zocken immer weniger Spieler an den Spieltischen um hohe Geldbeträge.
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Der SPD Senat senkt die Spielbankenabgabe für die Spielbank Hamburg

Bereits am 21.06.2013 habe ich darauf hingewiesen, dass staatliche Spielbanken seit Jahren vom Steuerzahler subventioniert werden, wodurch u.a. gegen die Beihilfevorschriften, die Wettbewerbsvorschriften und gegen den Neutralitätsgrundsatz der Union verstoßen wird.

Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Bayerischen Spielbanken für 2010 geht hervor, dass den Zuwendungen (Subventionszahlungen) in Höhe von 13.678.868,44 € lediglich Umsatzsteuerzahlungen von 10.971.923,93 € gegenüberstanden, die somit vollständig über den Steuerzahler erstattet wurden.

Auch der verbleibende Verlust in Höhe von 8.903.008,26 € und die Kosten für die Spielbanküberwachung in Höhe von 3.854.000,00 € müssen über ebenfalls unzulässige Querfinanzierungen zulasten des Steuerzahlers ausgeglichen werden. Bei einem Bruttospielertrag von 57.746.982,20 € (netto lt. G+V) wurde der Betrieb der staatlichen Spielbanken  im Jahre 2010 mit insgesamt 26.435.876,70 € durch den Steuerzahler subventioniert. Für 2011 sind Kosten in ähnlicher Höhe vorgesehen. Die Spielbankabgabe wurde lediglich i. H. v. 15.193.580,02 € ausgewiesen. 

Beweis:
Bay. Staatsministerium der Finanzen v. 06.05.2011, Drucksache 16/8536  (pdf-download)

In anderen Bundesländern ist die Lage ähnlich, wie aus den veröffentlichten Bilanzen hervorgeht
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„Von Jahr zu Jahr verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation der staatlichen Spielbanken in Bayern. Mittlerweile schreiben sieben von neun Spielbanken Verluste, allein in den letzten drei Jahren kamen so knapp 25 Millionen Euro Gesamtverlust zusammen. Zu den größten Verlustbringern zähle Bad Steben", führt die Abgeordnete Gote aus.

Es ist schon mehr als verwunderlich, dass die Freizeitgestaltung der „Upperclass“ subventioniert werden muss!! Auch wenn der Spielbankenbesuch nur einen kleinen Teil dieser sinnlosen Ausgaben ausmacht, so muss man sich schon fragen, weshalb hierfür überhaupt Steuern aufgewendet werden, die woanders fehlen?

Für die Grünen im Bayerischen Landtag sei es nicht hinnehmbar, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin mit ihren Steuergeldern dafür zahlen sollen, dass Zocker an Roulette-Tischen ihr Geld verspielen können.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Stimmen werden laut, das Geld lieber für die Sanierung von Straßen zu verwenden oder Schulen und Kindergärten zu fördern.
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Verstoß gegen die Beihilfevorschriften der Union und die steuerliche Neutralität durch Steuersubventionen

Mit den Spielbankengesetzen der Länder werden die Spielbanken so gestellt als würden sie die Mehrwertsteuer überhaupt nicht zahlen. Die Anrechnung auf die Spielbankenabgabe kommt einer Nichterhebung der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer gleich. – Im krassen Gegensatz zu den Spielhallenbetreibern werden die Spielbankbetreiber wirtschaftlich nicht durch die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer belastet.
(5) Sofern der Spielbankunternehmer Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer entrichten muss, wird die nach dem Umsatzsteuerrecht zu entrichtende Steuer aus dem Aufkommen der Spielbankabgabe getilgt. SpielbkG HE 2007, § 8 Spielbankabgabe  (pdf-download)

Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz gleichwohl beschließt, würde eine Umsatzbesteuerung im Bereich der öffentlichen Spielbanken Forderungen zur Senkung der Spielbankabgabe der Länder nach sich ziehen.
Damit würden den Ländern erhebliche Nachteile entstehen.
Die Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht käme hingegen aufgrund der Systematik B und Ländergesamtheit im Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile zugute. Wegen der zu erwartenden Ausfälle müssten die Mehreinnahmen allein der Ländergesamtheit zufließen.
Der Bundesrat teilt die Annahmen der Bundesregierung zu den Umsatzsteuermehreinnahmen nicht. Angesichts der von den öffentlichen Spielbanken erzielten Erlöse wäre von jährlichen Umsatzsteuer mehreinnahmen in Höhe von rd. 120 Mio. Euro auszugehen. Dieser Vorteil stünde allein der Ländergesamtheit zu. (pdf-download)

Für die Zustimmung zur Rechtsänderung erhielten die Bundesländer, als Besitzer staatlicher Spielbanken, Ausgleichszahlungen i. H. von 60 Mio. EUR durch den Bund, sowie jährliche Kompensationszahlungen, wodurch die anfallende MwSt. im Grunde durch den Steuerzahler gezahlt werden und nicht durch die Spielbankunternehmen.
Beweis:  Thüringer Landtag Ds. 4/5432

Durch die jährlichen Zuwendungen (Ausgleichszahlungen) des Bundes und die Verrechnung mit der Spielbankenabgabe werden die Spielbankbetreiber im Hinblick auf die MwSt. gegenüber den Spielhallenbetreibern „doppelt” begünstigt.

Der Bayerische Oberste  Rechnungshof warnt seit Jahren vor einer Dauersubventionierung der staatlichen  Spielbanken und regte an, diese in eine privaten Rechtsform zu überführen und an Private Konzessionen zu vergeben – also zu privatisieren. Neben der Schließung von Standorten gehören dazu auch Maßnahmen, um die gewerblichen Spielhallen weiter einzudämmen.

Damit fordert der Bayerische Oberste  Rechnungshof offen zum Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht der Union auf, um die staatlichen Spielbanken, die nach den Verträgen (AEUV) denselben Wettbewerbsregeln wie Privatunternehmen unterliegen, zu begünstigen. Dies könne dazu führen, dass sich die staatlichen Glücksspielbetriebe mit Hilfe von Staatsgeld und durch die Behinderung der Konkurrenz einen unlauteren Vorteil verschaffen.

Wie in der Rechtssache C-59/12 haben sich auch die staatlichen Spielbanken und deren Besitzer, an die Richtlinie 2005/29/EG (Unlautere Geschäftspraktiken) zu halten und dürfen Konkurrenten nicht mit unlauteren Methoden aus dem Markt drängen. Das EU-weite Verbot irreführender Geschäftspraktiken gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für öffentlich-rechtliche Betriebe.
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In der mehr als doppelten Rolle, als Eigentümer und  Glücksspielanbieter mit Gewinnerwartung und als Gesetzgeber und Aufsichtsbehörde befindet sich der Staat in einem dauernden Interessenkonflikt und ist befangen. So ist auch der Bayerische Oberste  Rechnungshof nicht frei in seiner Bewertung – er muss den Landeshaushalt überwachen und maximieren.

Die Zukunft gehört dem Online-Glücksspiel
Mobile Glücksspiel Einnahmen sollen sich bis 2015 verdoppeln

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Quellenangaben:
Bayerischer Oberster  Rechnungshof   

Jahresbericht 2009
Übersicht Geldgeber Staat  (Auszug-Hervorhebungen durch mich)
TNr. 22: Zukunft der staatlichen Spielbanken
Die neun staatlichen Spielbanken verzeichnen seit 2008 massive Ergebniseinbrüche. Die Spielbanken Bad Steben und Bad Kötzting sollten geschlossen werden, da sie seit ihrer Eröffnung nur Verluste machen. Die Bekämpfung der Spielsucht kann nicht so weit gehen, defizitäre Spielbanken auf Staatskosten zu betreiben. Die übrigen Spielbanken arbeiten derzeit ebenfalls überwiegend mit Verlust; sie sollten daher umgehend organisatorisch neu ausgerichtet werden. Darüber hinaus hält der ORH auch Maßnahmen gegen die Expansion gewerblicher Spielhallen in Bayern für notwendig.

22.3.1         
Zusammenführung der Spielbanken zu einem einheitlichen Betrieb

Der ORH empfiehlt, die neun Spielbanken zusammenzulegen und als einheitlichen Betrieb zu führen. Dieser sollte dann in einer privaten Rechtsform geführt werden. Damit würde ein deutlich flexibleres unternehmerisches Handeln ermöglicht. Bei einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen wäre es dann z. B. auch möglich, an Private Konzessionen zu vergeben.
22.3.2         
Schließung der Spielbanken in Bad Kötzting und Bad Steben

Die Spielbanken in Bad Kötzting und Bad Steben wurden 2000 und 2001 eröffnet. Seit ihrer Eröffnung haben diese beiden Spielbanken nur Verluste - zuletzt mit steigender Tendenz - erwirtschaftet.

Der ORH hatte 1993[66] die Errichtung einer neuen Spielbank in räumlicher Nähe zum Ballungsgebiet Nürnberg/Fürth/Erlangen vorgeschlagen. Die Staatsregierung hat sich stattdessen im Rahmen einer sog. Ringlösung für die Gründung von vier neuen Spielbanken in Bad Füssing, Feuchtwangen, Bad Kötzting und Bad Steben entschieden. .......

Der ORH begrüßt die ergriffenen Maßnahmen, hält sie allerdings für unzureichend.

Zudem verkennt das Ministerium, dass das BVerfG das bayerische Spielbankmonopol
unter der Prämisse als verfassungsgemäß angesehen hat, dass die Spielsucht bekämpft und in geordnete Bahnen gelenkt wird. Nicht festgestellt hat das BVerfG dagegen, dass der Staat deswegen verpflichtet sei, eine bestimmte Anzahl von Spielbanken zu betreiben.
22.3.4         
Maßnahmen gegen die Zunahme gewerblicher Spielhallen

Das mit dem Betrieb der staatlichen Spielbanken verfolgte Ziel der Suchtprävention wird durch die steigende Zahl gewerblicher Spielhallen konterkariert. Den Rückgängen im Kleinen Spiel stehen immer mehr gewerbliche Spielhallen mit deutlichen Umsatzsteigerungen gegenüber.

Das gewerbliche Automatenspiel gilt nicht als Glücksspiel und unterliegt nicht dem Ordnungsrecht der Länder, sondern dem Bundesrecht (Gewerbeordnung). Die Staatsregierung sollte deshalb eine Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Eindämmung der gewerblichen Spielhallen ergreifen. Quelle

Pressemitteilung vom 22.04.2010
Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat gestern seine Beratungen über den Jahresbericht 2009 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs fortgesetzt und abgeschlossen. Dabei wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Staatliche Spielbanken (ORH-Bericht 2009 TNr. 22)
Spielbanken zukunftsfähig machen
Die Einnahmen aus dem Betrieb der staatlichen Spielbanken sind seit Jahren rückläufig und zuletzt dramatisch eingebrochen. Der ORH hatte deshalb vorgeschlagen, alle Spielbanken in einem Betrieb zusammenzuführen. Vor allem aber sollten die beiden defizitären Spielbanken Bad Steben und Bad Kötzting geschlossen werden. So weit wollte der Haushaltsausschuss aber nicht gehen. Auch er fordert jedoch ein Konzept zur organisatorischen Neuausrichtung der neun staatlichen Spielbanken. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, wie die Zunahme gewerblicher Spielhallen eingedämmt werden kann. Quelle

Pressemitteilung vom 02.02.2012
Nachgefragt - Staatsregierung auf dem Prüfstand
Bereits am 26.01.2012 hatte sich der Haushaltsausschuss zudem mit der Zukunft der staatlichen Spielbanken (ORH-Bericht 2009, TNr. 22) beschäftigt. Der ORH hatte davor gewarnt, defizitäre Spielbanken auf Staatskosten zu betreiben. Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer informierte den Haushaltsausschuss nun darüber, dass 2011 Verluste in Höhe von rund 6,2 Mio. € ausgeglichen werden mussten. Er berichtete zugleich über die bereits getroffenen Maßnahmen zur Restrukturierung und stellte klar, dass eine Dauersubventionierung der Spielbanken nicht akzeptabel sei. Auch an diesem Thema wird der Haushaltsausschuss – ebenso wie der ORH – dran bleiben. Quelle

Medieninformation vom 27.02.2013
Hausaufgaben gemacht - aber noch nicht alle
Unerledigte Fälle aus früheren Jahresberichten im Landtag
Zum vierten Mal schon musste sich der Haushaltsausschuss mit der Zukunft der staatlichen Spielbanken (ORH-Bericht 2009 TNr. 22) beschäftigen. Wegen der weiterhin schlechten Betriebsergebnisse hält der ORH es für notwendig, dass Entscheidungen getroffen werden, damit die bayerischen Spielbanken nicht zu Dauersubventionsempfängern des Staatshaushalts werden. Neben der Schließung von Standorten gehören dazu auch Maßnahmen, um die gewerblichen Spielhallen weiter einzudämmen. ORH-Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: „Wir begrüßen, dass mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium vor wenigen Tagen vorgelegten Entwurf einer Spielverordnung Bewegung in dieses Thema kommt." Der Haushaltsausschuss beauftragte die Staatsregierung, ihm über die Auswirkungen dieser Initiative sowie der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages auf die Betriebsergebnisse erneut zu berichten. Quelle


update: 16.01.2014