Der Automatenmarkt berichtet:
Neue Weisung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums – zum Teil befristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse bis 31.12.2018
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat als Oberste Fachaufsichtsbehörde mit einer neuen Weisung auf den positiven Beschluss des OVG Lüneburg vom 4. September reagiert. Darüber informiert Professor Dr. Florian Heinze in einem Rundschreiben.
Der Justiziar des Automatenverbandes Niedersachsen schreibt – wir zitieren:
"Im Falle einer echten Abstandskonkurrenz (die Weisung gilt also nicht für Verbundspielhallen ohne Abstandskonkurrenz zu einem Mitbewerber) sind die Erlaubnisbehörden angewiesen, den im Losverfahren unterlegenen Spielhallenbetreibern nun eine bis zum 31.12.2018 befristete glücksspielrechtliche Erlaubnis zu erteilen.
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