Sonntag, 29. Januar 2017

Eilmeldung: Dr. Thomas Gößl abgelöst !

Wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, hat der bayerische Glücksspielreferent, der Vater des alten und neuen Glücksspielstaatsvertrages und ehemalige Vorsitzende des „verfassungswidrigen“ * Glücksspielkollegiums Dr. Thomas Gößl einen neuen Wirkungskreis.

update:

Präsidentenwechsel beim Bayer. Landesamt für Statistik
+++ Der Spitzenjurist Dr. Thomas Gößl ist ab 1. Februar Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik. Dr. Gößl übernimmt die Amtsgeschäfte von der bisherigen Präsidentin Marion Frisch, die in das Bayerische Innenministerium wechselt und dort die Abteilung Recht, Planung, Bautechnik in der Obersten Baubehörde leitet. +++
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über Gößl:
„Dr. Thomas Gößl ist ein Spitzenjurist, der sich vor allem im Bereich des Glückspielrechts einen Namen gemacht hat. Mit ihm haben wir eine fachlich ideale Besetzung für das Statistische Landesamt für gefunden.“
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Dr. Thomas Gössel hinterlässt einen Scherbenhaufen: 

Ein nie dagewesenes Maß von Rechtsunsicherheit

Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland entgegenstehen (Ince)
  • Strafbarkeit von Zweitlotterien wird angezweifelt
  • Strafbarkeit von Online Casinospielen wir angezweifelt
  • Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielkollegiums wird angezweifelt

Wer hat die Deutungshoheit?

Reaktionen auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Ince:
„Europäischer Gerichtshof verurteilt das deutsche Glücksspielrecht“

  • „Vom staatlichen Glücksspielmonopol sind nach diesem Urteil nur noch die gut dotierten Versorgungsposten im Toto - und Lottoblock übrig“
  • „Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht“
  • „Deutsche Sportwettenregulierung weiterhin EU-Rechtswidrig“
Quelle: Tilman Becker, Uni-Hohenheim


Hintergrund:

Dr. Thomas Gößl nahm auf der Munich Gaming am 1.4.2009 zum Thema "Spielarten im Netz: Gewinnspiel, Glücksspiel, Online-Spiel – Herausforderung für den Jugendschutz" Stellung.

Herr Dr. Gößl äußerte den Wunsch,
man möge den Glücksspielstaatsvertrag einfach mal hinnehmen und die Stoppschilder im Internet beachten, damit endlich Ruhe auf dem deutschen Glücksspielmarkt einkehre.
Aus seiner Sicht gebe es weder verfassungs- oder europarechtlich berechtigte Zweifel.
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Auch der für das Konzessionsverfahren verantwortliche ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte während des Gesetzgebungsverfahrens:
„Wir sehen überhaupt nicht, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen kann.“
Diese Rechtsmeinungen wurden durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010 und 04.02.2016 (Ince) widerlegt, womit ein fortgesetzter Verstoß gegen das Primärrecht bestätigt wird. Eine weitere Anwendung der Regelungen wurde bereits am 08.09.2010 verboten, worauf der EuGH mit dem Urteil Ince zum neuen GlüStV erneut hinwies

Auch das VG Wiesbaden (5 L 1453/14.WI) attestierte, dass das bisherige Verfahren als intransparent und fehlerhaft zu bewerten sei und nicht die Anforderungen an eine zulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit erfüllt. Damit bestätigte das VG seinen Beschluß (Az 5 L 90/13. WI) vom 30. April 2013, mit dem es bereits entschied, dass das Vergabeverfahren für Sportwetten-Lizenzen rechtswidrig sei.

* Hessischer Verwaltungsgerichtshof:
Mit bemerkenswerter Härte und Deutlichkeit bestätigt das Gericht die vorinstanzliche Entscheidung des VG Wiesbaden und stellt fest, dass die Entscheidungen des Glücksspielkollegiums über die Vergabe der Sportwettenkonzessionen verfassungswidrig waren, da das Gremium nicht hinreichend demokratisch legitimiert und bundesstaatlich unzulässig ist.

„Spielerschutz“ und „Suchtprävention“ sind überwiegend vorgeschobene Argumente, die finanziellen Interessen moralisch bemänteln. Staatliche Lotto-Toto-Anbieter und Spielbanken sollen vor Konkurrenz geschützt werden.
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  • Glücksspiel-Staatsvertrag nicht mit EU-Recht vereinbar
  • Glücksspielkollegium ist verfassungswidrig
Rechtswissenschaftler: Staatliche Regulierung des Glücksspiels verstößt gg. EU-Recht und Grundgesetz
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EU strebt Verfahren gegen Deutschland an
Verschiedene Gerichte, bis hin zum Europäischen Gerichtshof, hatten zuletzt deutsche Regelungen ausgehebelt. Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) setzt sich für europakonforme Normen ein und droht gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21 mit dem Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag.
Der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2012 ist völlig gescheitert“,
so Beuth.

"Wir befinden uns in einer Sackgasse und da müssen wir jetzt herauskommen.
Es gebe weiterhin Wildwuchs auf diesem Markt, damit könnte Spielerschutz und Jugendschutz nicht sichergestellt werden.
Derzeit nehmen die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen neuen Anlauf, um die von der EU geforderte Liberalisierung des Sportwetten-Marktes anzugehen. Geplant ist die Vergabe von bis zu 40 Konzessionen für private Wettanbieter ab Juli 2017. Innenminister Beuth kritisiert den Vorschlag und rechnet mit Klagen anderer Anbieter:
“Wir haben alleine in Deutschland 79 Anbieter von Sportwetten, die auch Steuern bei uns bezahlen.“
Insofern sei auch dieser Vorschlag erneut eine Totgeburt.
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Permanenz in Inkohärenz
Analyse von Dirk Uwer

Intransigenz und Selbstreferenzialität der Glücksspielaufsichtsbehörden verhindern eine angemessene Regulierung der Glücksspielmärkte. Es geht hauptsächlich darum, das Glücksspielmonopol gegen höherrangiges Recht und die Marktrationalität zu verteidigen.

Er ist der lebende Beweis, dass in tatsächlicher oder scheinbarer Paradoxie die hohe Kunst der Beleidigung Juristen am besten beherrschen.

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 war der Glücksspielstaatsvertrag erwartungsgemäß an den Kohärenzvorgaben des europäischen Primärrechts gescheitert. Als sich die Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins im Jahr 2011 anschickten, jenen 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag durch eine als „more of the same“ konzipierte Staatsvertragsnovelle zu ersetzen, bezeichnete Wolfgang Kubicki, Rechtsanwalt und damals FDP-Fraktionsvorsitzender im Kieler Landtag, laut dpa den der Europäischen Kommission vorgelegten Staatsvertragsentwurf schneidig als „Makulatur. (...) In Lottogesellschaften und Staatskanzleien verteidigten ‚Glücksspiel-Taliban‘ ein Recht, das nicht zu verteidigen sei.“ Das seien „unbelehrbare Extremisten“. [1]
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Festgefahren  in  alten  Strukturen  verweigern  die  meisten  Staatskanzleien, das Zeitalter des Internets anzuerkennen und zu registrieren, dass der Schwarzmarkt der Sportwetten und des Online-Casinos groß ist. Ich würde zwar nicht so weit gehen wie Herr Kubicki,  der  vor  wenigen  Wochen  von  „Glücksspiel-Taliban“  sprach.  Von  einer  gewissen  Sturheit  und  Realitätsferne ist  aber  auszugehen,  wenn  das  alte  Monopol  hammerhart verteidigt  wird  und  fünfzehn  Bundesländer  zum  zweiten  Mal  einen  Staatsvertrag  erarbeiten,  der  absehbar  europäischem  Recht  widerspricht.  Unsere  Grünen  Vorschlusslorbeeren  –  als  erste  Reaktion  auf  den  Staatsvertrag  der  anderen  Länder  –  waren  nicht  gerechtfertigt.
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Plenarprotokoll 17/56  56. Sitzung v. Mittwoch, 14. September 2011
(S. 11)
Zudem verprellen Sie die anderen Länder mit Ihrer anmaßenden Art, indem Sie Ihre Meinung als die
einzig mögliche vertreten. Herr Kubicki sprach von Glücksspiel-Taliban in den Staatskanzleien anderer Länder. Vorreiterrolle? Sind Sie ein Geisterfahrer?  - Nein, Ihnen kommen Hunderte Geisterfahrer entgegen. Das ist die Position, die Sie bei diesem Thema einnehmen. (Dr. Ralf Stegner)
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Damit rief Dr. Ralf Stegner zur Mißachtung der EuGH-Urteile vom 08.09.2010 auf. (vgl. EuGH Rs. Ince)

mehr:

Symposium 2016
Forschungsstelle Glücksspiel
Universität Hohenheim
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