Mittwoch, 8. Juni 2011

LG Oldenburg verhandelt heute über staatliche Sportwetten

Sportwetten-Verbot in Oldenburg vor Gericht
Oldenburg - Mit einem Sportwetten-Verbot für überschuldete Personen und Hartz IV-Empfänger beschäftigt sich am Mittwoch erneut das Landgericht Oldenburg.
Toto-Lotto Niedersachsen hatte Mitte Mai Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt. ...
Das Gericht hatte die Verfügung Mitte April erlassen. Danach ist dem Glücksspielunternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt worden, Sportwetten an Personen zu verkaufen, deren Spieleinsätze in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. weiterlesen


Gericht verhandelt über Sportwetten
Oldenburg (dpa/lni) - Lotto Niedersachsen darf derzeit keine Sportwetten mit höheren Einsätzen an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Über diese einstweilige Verfügung verhandelt heute um 12.00 Uhr das Landgericht Oldenburg. Lotto will dagegen vorgehen, dass es keine Wetten an Menschen mit bekanntermaßen geringem Einkommen verkaufen darf.
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LG gegen hohe Wetteinsätze von Menschen in Armut

Oldenburg - Arme Menschen in Niedersachsen dürfen weiterhin keine hohen Geldbeträge bei Sportwetten einsetzen. Das Oldenburger Landgericht erhielt am Mittwoch eine einstweilige Verfügung aufrecht, nach der Toto-Annahmestellen keine hohen Wetteinsätze annehmen dürfen, wenn sie vermuten, dass die Kunden sich den Einsatz nicht leisten können (Az.: 12 O 1033/11).

Die Mitarbeiter der Annahmestellen müssten im Zweifel den Kunden befragen, ob er sich die Wette leisten könne. „Können die Zweifel nicht ausgeräumt werden, sollten die Verkäufer auf die Annahme des Wettscheins verzichten„, sagte von Häfen. Die Richter betonten, dass die Verfügung für alle Menschen mit niedrigem Einkommen gelten. weiterlesen

Glücksspiel-Beschränkung gilt nicht nur für arme Leute
Mario von Häfen, Richter am Landgericht Oldenburg: ....."Es gibt jedoch eine gesetzliche Regelung, nach der Menschen auch vor sich selbst geschützt werden müssen. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass ein Glücksspielveranstalter unter anderem keine Wetten annehmen darf, wenn er weiß, dass der Spieler überschuldet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen stehen." weiterlesen

Glücksspiel für Arme bleibt eingeschränkt
Die Lotto-Gesellschaft Niedersachsen darf Menschen mit geringem Einkommen oder Überschuldung auch künftig nur eingeschränkt bei Glücksspielen mitmachen lassen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH bleibt aufrechterhalten, entschied das Landgericht Oldenburg. weiterlesen

Urteil ohne Auswirkungen
Lotto Bremen lässt Hartz-4-Empfänger weiter spielen
Lotto Bremen will Hartz-IV-Empfänger weiter wie bisher Lotto und Sportwetten spielen lassen. "Wir wollen unsere Kunden nicht bevormunden", so eine Sprecherin gegenüber Radio Bremen. Das Lotto-Urteil des Landgerichts Oldenburg werde an dieser Praxis nichts ändern. Das Gericht hatte eine Verfügung gegen die niedersächsische Lotto-Gesellschaft bestätigt. weiterlesen


Leserkommentare:
Erst will man private Wettanbieter verbieten mit der Begründung das nur staatliche Wettanbieter dafür sorgen können das niemand mehr verspielt als er sich leisten kann; nimmt das dann jemand ernst und will die staatlichen Wettanbieter dazu verpflichten ist denen das auch wieder nicht recht.
Ist schon dumm wenn man sich ein staatliches Wettmonopol sichern will, aber dafür eine vorgeschobene Begründung wählt, die dann auch noch jemand ernst nimmt. Quelle

update: 06.07.2011