Freitag, 26. Februar 2016
Manipulationsvorwürfe gegen Novomatic-Tochter
Noch mehr manipulierte Geräte?
Viele Novomatic-Geräte verlieren in Deutschland in den kommenden Monaten die Zulassung für die aktuelle Software.
Der Glücksspielkonzern ist dort seit Jahren mit Manipulationsvorwürfen konfrontiert.
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Novomatic soll seine Geräte so eingestellt haben, dass sie in fremden Spielstätten mehr Gewinn ausspucken, was nachteilig für den Aufsteller ist. Im Zuge eines Prozesses ist dieser Verdacht erneut Thema.
Grüber behauptet dem Bericht zufolge, dass die Quote der an die Spieler ausbezahlten Gewinne von 2006 bis 2012 um 20 Prozent gestiegen sei, was seinen eigenen Gewinn entsprechend schrumpfen habe lassen. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat diese Zahlen laut "Wirtschaftswoche" nun bestätigt.
Bei Gericht geht es um die Frage, ob eine Softwarekomponente bei neun verschiedenen Bauarten von Löwen-Geräten zu einer Steigerung der Auszahlungsquote geführt haben könnte.
Novomatic stellt Glücksspielgeräte her und betreibt diese einerseits selbst, andererseits vermieten die Niederösterreicher ihre Automaten.
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In Deutschland haben schon in der Vergangenheit kleinere Aufsteller, die Novomatic-Automaten gemietet haben, dem Konzern vorgeworfen, die Software zu manipulieren, um die verbliebenen rund 5.000 kleinen Betreiber aus dem Markt zu drängen. Der von Novomatic stets dementierte Verdacht: Novomatic könnte die Geräte in "fremden" Spielstätten so steuern, dass sie besonders hohe Gewinne - etwa an Vielspieler - ausschütten. Das würde dem Aufsteller schaden.
Ähnliche Vorwürfe haben kleine Automatenaufsteller gegen den zweiten großen Player am Markt, den Gauselmann-Konzern, erhoben. Dieser hat die Anschuldigungen ebenfalls zurückgewiesen.
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Die deutsche Tochter Löwen Entertainment des NÖ Automaten-Herstellers Novomatic (mit Sitz in Gumpoldskirchen) ist laut "Wirtschaftswoche" mit Manipulationsvorwürfen konfrontiert.
Einige kleinere Aufsteller von Spielautomaten vermuten, dass der Marktführer Löwen die Geräte so einstellen kann, dass sie in den eigenen 350 Löwen-Spielhallen weniger und in den Lokalen fremder Anbieter mehr Gewinn ausschütten. Löwen dementiert.
Der deutsche Automatenmarkt (250.000 Geräte) wird von Löwen Entertainment, dessen Aufsichtsrat mit Ex-SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Ex-EU-Kommissar Günter Verheugen (SPD) prominent besetzt ist, und der Gauselmann-Gruppe dominiert. Sie haben beide einen Marktanteil von rund 45 Prozent. Daneben gibt es etwa 5.500 freie Unternehmer, die Geräte der großen Hersteller mieten und sie selbst in Spielhallen oder Gaststätten aufstellen.
Novomatic-Chef Harald Neumann geht laut jüngsten Angaben davon aus, dass der Automatenmarkt um bis zu 40 Prozent schrumpfen wird.
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Der Informatiker und Sachverständige Thomas Noone hat die Arbeitsweise der PTB schon 2008 in seiner Masterarbeit scharf kritisiert. Die Prüfverfahren der PTB seien alles andere als geeignet, um Manipulationen vorzubeugen und später nachzuweisen, vielmehr sei das Verfahren "uneffektiv und inhärent unsicher".
Er spricht auch von einer "Ungleichbehandlung von Geräten und Herstellern".
Das Risiko, das von den Herstellern ausgeht, betrachtet der Sachverständige als "sehr hoch".
Fiedler kann sich durchaus vorstellen, dass die Vorwürfe, die die kleinen Aufsteller gegen ihre mächtigen Konkurrenten erheben, "genau so stimmen". Bewiesen sei bisher aber nichts.
Grundsätzlich könnten Glücksspielautomaten auf drei verschiedene Arten manipuliert werden. "Entweder ich schraube die Umsätze nach oben - das ist dann Geldwäsche -, nach unten - Steuerhinterziehung - oder ich verändere die Spieleigenschaften", erklärt Fiedler der APA.
Am deutschen Automatenmarkt, so Fiedler, tobe "durchaus ein harter Kampf" zwischen den beiden Branchenriesen Novomatic und Gauselmann auf der einen Seite und den kleineren Aufstellern auf der anderen Seite. Was etwaige Manipulationen der Software betrifft, seien die Kleinen deutlich im Nachteil - nicht zuletzt, weil die "Großkunden" den direkten Draht zu den Behörden hätten.
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Die Richtlinien wurden durch die PTB nicht nach den anerkannten Regeln der Technik entwickelt und werden bei der Bauartprüfung von Geldspielgeräten nur unzureichend überwacht bzw. durchgesetzt. So wird aufgrund des zugelassenen Punktespiels in Verbindung mit anderen Regelungen beispielsweise verhindert, dass zweifelsfrei nachvollziehbare Protokoll- und Abrechnungsdaten zu Geldspielvorgängen zur Verfügung stehen.
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Sollte sich der o.a. Verdacht bestätigen, dann würden die statistischen Durchschnittswerte wegen der „optimierten“ Geräte zu hoch ausfallen und alle Gerichtsurteile die sich wegen der kalkulatorischen Abwälzbarkeit darauf stützen, falsch sein!
z.B.:
BVerwG 9 C 12.08, Rn 6 (Durchschnitt)
Niedersächsisches OVG · Urteil vom 29. Juni 2006 · Az. 13 LC 450/04 Rn 43 (Durchschnitt)
Bereits vor Jahren wurde auf mögliche Manipulationen hingewiesen
Undurchsichtige Software steuert das Innenleben von Spielautomaten. Wird sie von großen Konzernen manipuliert?
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Die Kenntnis der Programmierung führt zu ungewöhnlichen und ganz und gar unmöglichen Spielverläufen, wodurch im Ergebnis die Gewinne entgegen dem Spielplan vertragswidrig, willkürlich zugeteilt werden.
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"Optimierte" Geräte könnten der Grund sein für den Erfolg der Merkur Spielbank (Gauselmann) in Sachsen-Anhalt, während andere Spielbankbetreiber nicht aus den roten Zahlen kommen.
s.a.:
Fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen Automatenmanipulation
Hohe Haftstrafen für „Spielhallen-Bande“
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19. Europäischer Polizeikongress
Gauselmann: Austausch mit Behörden
Manipulationsprävention beinhaltet bei der Gauselmann Gruppe neben ausgereifter Technik auch die Aufklärungsarbeit und Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und den Behörden sowie der Polizei. In diesem Sinne präsentierte sich das Unternehmen am 23. und 24. Februar 2016 auf dem 19. Europäischen Polizeikongress in Berlin, um den Austausch mit den Behörden weiter zu intensivieren und auszubauen.
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Bafin prüft krumme Aktien-Deals-ein Milliardengeschäft auf Kosten des Fiskus
Cum-Ex-Fragebogen an alle deutschen Banken:
Bafin prüft krumme Aktien-Deals
Die Bafin hat unter allen Geldhäusern eine Umfrage gestartet, um mehr über deren potenzielle Verwicklung in Dividendengeschäfte zu erfahren – aus Sorge vor den finanziellen Folgen. Dabei müssen die Institute
teils pikante Zahlen angeben.
In den fast 1.800 deutschen Banken ist die Aufregung groß: Die Finanzaufsicht Bafin hat bei den Instituten eine flächendeckende Umfrage gestartet, um mehr über ihre mögliche Beteiligung an krummen Aktiengeschäften
rund um den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Deals) zu erfahren.
s.a.:
Die Story im Ersten
Milliarden für Millionäre
Geld von Veronica Ferres und ihrem Mann Carsten Maschmeyer floss in Cum Ex-Geschäfte - wie beide sagen, ohne ihr Wissen.
Zurzeit klären die Gerichte, ob die Beteiligten sich strafbar gemacht haben oder ob unsere Milliarden wegen der Versäumnisse der Politik für immer verloren sind.
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Milliarden für Millionäre
Geld von Veronica Ferres und ihrem Mann Carsten Maschmeyer floss in Cum Ex-Geschäfte - wie beide sagen, ohne ihr Wissen.
Zurzeit klären die Gerichte, ob die Beteiligten sich strafbar gemacht haben oder ob unsere Milliarden wegen der Versäumnisse der Politik für immer verloren sind.
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Wie Anleger mit Cum-Ex-Geschäften das Finanzamt ausnahmen
Die Deutsche Bank hat mal wieder Besuch von Fahndern. Nach ersten Informationen geht es um mutmaßlichen Steuerbetrug von Kunden mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Was ist das eigentlich?
Wegen zweifelhafter Steuergeschäfte mit Aktiendividenden stehen für Banken und andere Investoren Millionenbeträge im Feuer. Die HypoVereinsbank, die HSH Nordbank und die Schweizer Bank J. Safra Sarasin haben sogenannte Cum-Ex-Geschäfte eingeräumt.
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"Cum-Ex"-Deals auf Kosten des Fiskus
Hypo-Vereinsbank gibt dubiose Aktiengeschäfte zu
Jahrelang haben Banken durch sogenannte "Cum-Ex"-Geschäfte den Fiskus getäuscht. Laut NDR, WDR und "SZ" hat nun als erste deutsche Bank die Hypo-Vereinsbank die Geschäftspraxis zugegeben. Nun muss das Geldhaus ein Millionen-Bußgeld zahlen.
Es war ein Milliardengeschäft auf Kosten des Fiskus: Jahrelang haben sich Banken und Kapitalanlagefonds offenbar unrechtmäßig bereichert.
Dabei soll ein Schaden von deutlich mehr als zehn Milliarden Euro entstanden sein. Trotz zahlreicher Hinweise auf diese Geschäfte stoppte das Bundesfinanzministerium den Vorgang lange Zeit nicht. Die Rede ist von sogenannten "Cum-Ex"-Geschäften, von Aktiendeals mit traumhaften Renditen, die allein darauf beruhten, dass sich die Akteure eine einmal entrichtete Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten ließen. Als erste deutsche Bank akzeptiert nun die Hypo-Vereinsbank (HVB) aus München einen Bußgeldbescheid und gibt damit ihre Verwicklung in die dubiosen Aktiengeschäften zu.
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Cum-Ex-Geschäfte
Ermittler filzen die Maple-Bank in Frankfurt
Bekannt ist außerdem, dass mit der HSH Nordbank und der LBBW mindestens zwei Landesbanken bei den Cum-Ex-Deals mitgemischt haben. Auch bei der Deutschen Bank hatten Ermittler kürzlich durchsucht, sie hatte Geschäfte mit dem Cum-Ex-Fonds Nummus gemacht. Der bisher größte Ermittlungsfall trifft bisher ein Schweizer Institut: Die Bank J. Safra Sarasin hat Fonds der Luxemburger Finanzfirma Sheridan vertrieben, die ebenfalls auf die Kapitalertragsteuer-Clou setzten.
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Cum-Ex-Geschäfte - Was ist das eigentlich?
Wikipedia:
Dividendenstripping
Unter Dividendenstripping wird börsentechnisch die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden. Ist der Verkäufer bei einem Verkauf kurz vor dem Dividendenstichtag (noch) nicht Eigentümer der Aktie (Leerverkäufer) und wird die Aktie kurz nach dem Dividendenstichtag geliefert, spricht man auch von Cum/Ex-Geschäften oder Cum-ex-Trade. Bei Cum/Ex-Geschäften kam es in der Vergangenheit in großem Umfang zu bewusst herbeigeführter mehrfacher Erstattung von nur ein Mal abgeführter Kapitalertragssteuer. Ob hierbei der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wurde oder eine legale Steuergestaltung genutzt wurde, ist umstritten.
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kein Wunder-bei solchen Geschäftsmodellen
Europas Banken vernichten Milliarden an den Börsen (...sind ja nur Steuergelder)
In wenigen Wochen haben sich Milliardenwerte der europäischen Banken in Luft aufgelöst. Beobachter fühlen sich an die Finanzkrise von 2008 erinnert. Banker betonen, diesmal sei alles anders. Wirklich?
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Donnerstag, 25. Februar 2016
Glücksspiel-Neuregulierung auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München) Tel.: +49 89 649111-75
Fax: +49 89 649111-76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
Glücksspiel-Neuregulierung auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) meldet, bekommen die Bundesländer bei der Glücksspielregulierung Druck "aus Brüssel", d.h. von der Europäischen Kommission. Deutschland droht wegen der Regeln und Verfahren im Umgang mit dem Glücksspiel erneut ein Vertragsverletzungsverfahren.
Die privaten Wettanbieter sollen nach den Erkenntnissen der SZ zunächst geduldet werden:
Quelle
BVerwG: Erlaubnisverfahren für private Sportwettenanbieter muss transparent sein
Pressemitteilung Nr. 54/2016
BVerwG 8 C 5.15
16.06.2016
Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München) Tel.: +49 89 649111-75
Fax: +49 89 649111-76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
Glücksspiel-Neuregulierung auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) meldet, bekommen die Bundesländer bei der Glücksspielregulierung Druck "aus Brüssel", d.h. von der Europäischen Kommission. Deutschland droht wegen der Regeln und Verfahren im Umgang mit dem Glücksspiel erneut ein Vertragsverletzungsverfahren.
Die privaten Wettanbieter sollen nach den Erkenntnissen der SZ zunächst geduldet werden:
"Recherchen der Süddeutschen Zeitung zufolge wollen die zuständigen Beamten in den Ländern die Glücksspielgesetze jetzt teilweise neu schreiben. Privaten Sportwettanbietern soll ihr Geschäft zumindest vorläufig erlaubt werden, nach dem die ursprünglich geplante Vergabe von Erlaubnissen gescheitert ist. Das geht aus mehreren Entwürfen hervor, die am kommenden Donnerstag auf der Konferenz der Staatskanzleichefs diskutiert werden sollen. Die Landesverwaltungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben als einzige konkrete Vorschläge erarbeitet, die der SZ vorliegen. Beide liefen darauf hinaus, eine begrenzte Zahl von Wettanbietern unter Vorbehalt offiziell zu erlauben."Die SZ verweist auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und auf das von uns erstrittene Ince-Urteil des EuGH vom 4. Februar 2016:
"Die jetzt vorliegenden Entwürfe datieren vom 5. Februar, einen Tag nach der Entscheidung des obersten EU-Gerichts. Vor allem bei Sportwetten sehen sich die Länder unter Zugzwang: "In dem Bereich droht uns das Thema auf die Füße zu fallen", sagt der Staatskanzleichef eines großen Flächenlandes. Deshalb müsse man nun zügig eine Lösung finden, um die juristischen Mängel zu beseitigen. Das letzte Wort haben die Ministerpräsidenten im März. Eine komplette Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags strebt Hessen an, steht damit aber völlig allein.Rechtssicherheit lässt sich mit diesen Vorschlägen, die Zahl der Erlaubnisse zu erhöhen, nicht erreichen. So hat der EuGH in seinem Ince-Urteil noch einmal nachdrücklich auf die Transparenzerfordernisse bei der Vergabe von Glücksspielkonzessionen verwiesen. Die nach mehreren Gerichtsentscheidungen ersichtlich fehlende Transparenz würde durch eine Anhebung der Zahl der Konzessionen nicht beseitigt. Auch eine "jederzeit widerrufbare Konzession" hat mit rechtsstaatlichen Zuständen natürlich nichts zu tun.
Die Vorlage aus Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Zahl der Erlaubnisse von 20 auf bis zu 45 erhöhen. Sämtliche Wettfirmen, die in der letzten Runde des Konzessionsverfahrens übrig geblieben sind, wären damit vorläufig erlaubt; weitere könnten sich bewerben. Der Vorschlag sei noch nicht politisch abgestimmt, heißt es dazu aus NRW zurückhaltend. Bayern will nur jenen 35 Wettanbietern vorläufig eine Erlaubnis erteilen, die es im Konzessionsverfahren in die letzte Runde geschafft hatten. Die Erlaubnisse könnten "jederzeit widerrufen werden". In ihrem Entwurf machen die bayerischen Beamten zum wiederholten Mal deutlich, dass sie die Urteile der hessischen Verwaltungsgerichte für fehlerhaft halten. Ihr Konzept liefe darauf hinaus, die Zuständigkeit für die Erlaubnisse von Hessen in ein anderes Bundesland zu verlagern, etwa nach Bayern - zumal die Verwaltungsgerichte im Freistaat tendenziell im Sinne der Staatsverwaltung urteilen."
Quelle
In ihrem Entwurf machen die bayerischen Beamten zum wiederholten Mal deutlich, dass sie die Urteile der hessischen Verwaltungsgerichte für fehlerhaft halten.Wie sie sich erneut irrten!
BVerwG: Erlaubnisverfahren für private Sportwettenanbieter muss transparent sein
Pressemitteilung Nr. 54/2016
BVerwG 8 C 5.15
16.06.2016
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