Donnerstag, 8. März 2012

CDU Fraktion Schleswig-Holstein:

Hans-Jörn Arp: 10 wichtige Fakten zum Glücksspiel in Deutschland, die Frontal21 leider für nicht berichtenswert hält

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat den im Internet verbreiteten Programmhinweis des ZDF-Magazins "Frontal21" über einen Beitrag zur schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzgebung heute (06. März 2012) zum Anlass genommen, die ZDF-Redaktion anzuschreiben:

In seinem Schreiben listet Arp zehn Fakten zum Glücksspiel auf. "All diese Ihrer Redaktion bekannten Fakten wären meines Erachtens berichtenswert gewesen, und hätten auch die Entstehung unseres Gesetzes in einem anderen Licht erscheinen lassen. Aus Ihrer veröffentlichten Ankündigung wird deutlich, dass die Frontal21-Redaktion einen anderen Ansatz gewählt hat", so Arp. Die Fakten im Einzelnen:

1. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer ist zum 31.12.2011 ausgelaufen, weil dieser vom EuGH vor allem wegen inkohärenter Suchtpräventionsmaßnahmen beanstandet wurde. Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat sich nachweislich seit mehr als sechs Jahren für eine europarechtskonforme Regelung eingesetzt.

2. Laut rechtskräftigen Urteilen dient das bisherige Glücksspielmonopol des Staates in Deutschland - dessen Fortsetzung in dieser Form die anderen Bundesländer in Kenntnis der Urteile ursprünglich anstrebten - nicht wie behauptet dem Schutz der Spieler und der Suchtprävention, sondern "im Wesentlichen der Absicherung von Staatseinnahmen".

3. Laut Gutachten finden allein 95% des Sportwettenmarktes im nicht kontrollierten Internet statt. Um den Schutz der in diesem Markt aktiven Spieler hat sich der Staat bislang nicht gekümmert.

4. Mit unserem Gesetz kümmert sich erstmals eine Landesregierung darum, dass Spiele in diesem bislang nicht kontrollierten Markt unter Aufsicht und damit unter Spielerschutzrichtlinien stattfinden werden.

5. Unser Gesetz ist bei der EU-Kommission notifiziert, es wurde nicht beanstandet.

6. Die Stellungnahme der EU-Kommission zum nachgebesserten Entwurf der 15 Bundesländer wird jeden Tag erwartet. Die erste begründete Stellungnahme der EU zum Ursprungsentwurf der 15 Bundesländer im Sommer 2011 war vor allem deshalb sehr kritisch, weil Spielerschutz und Suchtprävention in den unterschiedlichen Glücksspielarten nach wie vor nicht kohärent geregelt waren.

7. Unsere Fraktion war deshalb nicht bereit, eine Stellungnahme vor Ihrer Kamera abzugeben, weil wir derzeit die ausstehende Stellungnahme der EU-Kommission abwarten, von der unser weiteres Vorgehen maßgeblich bestimmt sein wird.

8. Von der in Ihrer Veröffentlichung behaupteten "Lizenzerteilung im Eilverfahren" kann unseres Erachtens schon deshalb keine Rede sein, weil unser Gesetzentwurf bereits am 09.06.2010 vor der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde. Die Pressemitteilung dazu liegt Ihrer Redaktion ebenso vor, wie der damalige Gesetzentwurf. Wir haben damals die anderen Bundesländer gebeten, zügig in Verhandlungen einzutreten, da wir ein Interesse an einem EU-rechtskonformen Staatsvertrag hatten und haben. Nach der mehr als kritischen Stellungnahme der EU-Kommission zum sehr spät vorgelegten ersten Entwurf der 15 anderen Bundesländer im Sommer 2011 haben wir das Inkrafttreten unseres Gesetzes sowie die Vergabe von Konzessionen immer weiter nach hinten gelegt, um die Tür für eine gemeinsame Lösung offen zu lassen.

9. Online-Spiele sind zwar – wie in Ihrer Internetveröffentlichung zutreffend dargestellt wird - verboten, allerdings hat die Justiz dagegen bislang keine Handhabe, weil sie im World Wide Web aus dem Ausland heraus stattfinden.

10. Nicht einmal gegen die in Deutschland illegale Werbung für Online-Glücksspielanbieter schreiten die Länder mehr ein. So gibt es in Nordrhein-Westfalen und Bayern im Stadion längst verbotene- aber nicht unterbundene Werbung. Das traditionsreiche Tennisturnier Hamburg-Rothenbaum hieß 2011 "Bet-at-home.com-open" – dabei handelt es sich um einen Online-Anbieter für Sportwetten, Poker und Casinospiele. Noch 2009 wurde diese Namensgebung gerichtlich untersagt. An der Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert. Und selbst im ZDF ist in der redaktionellen Berichterstattung über Sportereignisse regelmäßig Bandenwerbung für in Deutschland illegale Wettanbieter zu sehen. Ich sage dies nicht als Vorwurf, sondern um das Problem deutlich zu machen, für das unser Gesetz im Gegensatz zum Entwurf der 15 anderen Bundesländer eine Lösung bietet.

Quelle: CDU Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

Frontal21 vom 06.03.2012, Beitrag zur schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzgebung ab 25:45 Min


ZDF-WISO - Automatenwirtschaft weist Vorwürfe zurück

In der Sendung WISO des ZDF vom 05.03.2012 werden Vorwürfe gegen die Deutsche Automatenwirtschaft erhoben. Dort wird unter anderem behauptet, dass die geltenden Gesetze (Spielverordnung) von der Automatenwirtschaft systematisch umgangen würden. Dazu stellen wir fest: Die Spielverordnung wird eingehalten.

Ein- und Auszahlungen entsprechenden den geltenden Vorschriften und der Bauartzulassung der PTB.

Durch die Äußerung, "Spielhallen schießen wie Pilze aus dem Boden", wird der Eindruck erweckt, dass es keine baurechtlichen oder raumordnungsrechtlichen Restriktionen gegen gewerbliche Vergnügungsstätten gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: Baugenehmigungen werden immer noch durch Kommunen und Behörden erteilt, Baurecht wird von Kommunalparlamenten geschaffen – nicht vom Spielhallenbetreiber. Eine Spielhalle kann also nicht ohne behördliche Erlaubnis betrieben werden.

Ein kostenloses Angebot von Getränken und kleinen Speisen (Snacks) entspricht auch in anderen Branchen der gängigen Geschäftspraxis (vgl. Friseursalons u. a.). Es ist ein Zeichen von Gastfreundschaft und Wertschätzung einem Kunden gegenüber, welche nicht nur in der Automatenbranche entgegengebracht wird.

Es wird behauptet, dass das Innere von Spielhallen abgedunkelt sei. Die abgedunkelte Atmosphäre ist der geltenden Jugendschutzgesetzgebung, welche aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt, geschuldet. Dort wird im Prinzip eine blickdichte Verklebung gewerblicher Spielstätten nach Außen gefordert. Dies widerspricht auch nach unserer Auffassung einem transparenten Eindruck und der Möglichkeit einer sozialen Kontrolle. Zudem wird die Möglichkeit, das Tageslicht in die Spielstätte zu lassen, weitestgehend ausgeschlossen. Ändern kann dies nur der Gesetzgeber.

Die Behauptung, dass "Stammkunden" in der Regel "süchtige Spieler" seien, ist zurückzuweisen, da hier mehrere hunderttausend Menschen diffamiert werden, die regelmäßig ohne Probleme in gewerblichen Spielstätten spielen.

Es wird weiter behauptet, dass 56 % der Einnahmen gemäß "ökonomischer Studien" von pathologisch Spielenden generiert werden würden. Bis heute kann trotz Nachfragen kein seriöser, wissenschaftlicher Nachweis für diese Behauptung erbracht werden.

Durch den Film entsteht der Eindruck, dass das Spielen an mehr als zwei Geräten häufig vorkomme, wenn nicht sogar der Regelfall sei. Tatsächlich hat der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. in seiner Feldstudie 2010 festgestellt, dass durch die Novellierung der Spielverordnung von 2006 das mehrfache Bespielen von in der Regel 2,6 Geräten in 2004 auf nunmehr auf 1,4 Geräte verringert hat. Das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geräte ist im Übrigen nicht gesetzlich untersagt.

Die Behauptung, durch das Punktespiel würde die Spielverordnung umgangen, trifft nicht zu. Denn durch die Bauartzulassung der PTB ist sichergestellt, dass die maximale Gewinnsumme pro Stunde von 500,00 Euro nicht überschritten wird (Kontrollmodul mit PTB-Zulassung, pro Stunde max. Einsatz € 80,--, max. Gewinn. € 500,--).

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH

Glücksspiel: Zockerparadies im Norden
Glücksspiele im Internet, Pokern im Netz - überall in Deutschland ist das verboten und wird von der Justiz verfolgt. Kiel macht eine Ausnahme und vergibt seit März Glücksspiel-Lizenzen.
Zur Ehrenrettung der Politik in Schleswig-Holstein muss aber auch gesagt werden, dass in anderen Ländern Online-Glücksspiele erlaubt sind. In London ernährt sich eine breite Industrie von der Spielsucht seiner Kunden, und die Werbeeinnahmen daraus haben auch schon so manchem Online-Medienunternehmen dort über die Runden geholfen. Dass ein Staat mit Verboten seine Bürger von selbstschädigendem Verhalten abbringen kann, ist in Zeiten des World Wide Web schon fast illusorisch. weiterlesen





Montag, 5. März 2012

A - Neuausschreibung der Casino-Lizenzen gefordert

Die Ausschreibung heimischer Casino-Lizenzen ist laut Rechtsexperten nicht verfassungskonform.

Vier Jahre lang hat das Finanzministerium – unter verschiedenen Ressortchefs – am neuen Glücksspielgesetz gebastelt.

Die ausschließlich in Händen der Casinos Austria liegenden Konzessionen für Spielbanken müssen nach dem Engelmann-Urteil des EuGH neu vergeben werden.

Die Ausschreibung heimischer Casino-Lizenzen ist laut Rechtsexperten nicht verfassungskonform.
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Erst kürzlich verschärfte der EuGH mit den Costa Urteilen die Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen und bestätigte seine bisherige Rechtsprechung.

Entsprechend der bisherigen EuGH-Rechtsprechung muss die Konzessionsvergabe transparent sein, d.h. "auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden Grenzen gesetzt werden". Eine Vergabe "unter der Hand" ist unzulässig. (vgl. Engelmann)

Vernichtendes Rechtsurteil

„Staat gibt sich Lizenzen quasi selbst

Mayer hat in einem Gutachten für die Anwaltskanzlei Schwartz Huber-Medek, das nun in der Wirtschaftsrechtszeitschrift „Ecolex“ erschienen ist, ein vernichtendes Urteil gefällt: Die Paketlösung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, sei diskriminierend und schränke den Interessentenkreis erheblich ein. Quelle

Auszug aus dem Urteil Rs. C 64/08 / Strafverfahren gg. Ernst Engelmann

34 Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Beschränkung wie die hier festgestellte, soweit sie eine Diskriminierung darstellt, nur dann mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn sie einer ausdrücklichen Ausnahmebestimmung wie Art. 46 EG zugeordnet werden kann, d. h. der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Urteile vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C 388/01, Slg. 2003, I 721, Randnr. 19, und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C 153/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).

35 Außerdem muss eine solche Beschränkung den Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergeben, und kann nur dann als geeignet angesehen werden, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C 42/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 59 bis 61).

44 Was erstens die begrenzte Zahl von Spielbankkonzessionen betrifft, ergeben sich aus dieser Begrenzung Hemmnisse für die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (Urteil Placanica u. a., Randnrn. 50 und 51).

47 Was die Beurteilung der Vereinbarkeit dieser Beschränkung mit dem Unionsrecht angeht, so können die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit als fundamentale Grundsätze des Vertrags nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten. Ferner ist die fragliche nationale Regelung nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 9. März 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

51 Die ohne jede Transparenz erfolgende Vergabe einer Konzession an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber zugehört, stellt eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern dar, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden. Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach den Art. 43 EG und 49 EG verboten ist, sofern sie nicht aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Coname, Randnr. 19, Parking Brixen, Randnr. 50, und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C 347/06, Slg. 2008, I 5641, Randnrn. 59 und 60).
EuGH: Urteil Rs. C 64/08 / Strafverfahren gg. Ernst Engelmann weiterlesen

Freitag, 2. März 2012

Neues Gesetz: Wieder Lotto im Internet

Das neue Kieler Glücksspielgesetz macht es möglich: Das Faber-Unternehmen bietet ab Donnerstagabend wieder Lotto im Internet an. Bürger aus Schleswig-Holstein können damit über die Website von Faber ihre Tipps für das deutsche Lotto 6 aus 49 abgeben. weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag – Chronologie der Ereignisse auf dem steinigen Weg zur Liberalisierung
Bald ist es soweit: Ab 1. März 2012 können im nördlichsten Bundesland Schleswig-Holstein Lizenzen für den Betrieb von Online-Glücksspiel vergeben werden. Online-Poker ist dann – zumindest im Norden – legal. Wir präsentieren unseren Lesern heute eine Zeitleiste, die den Weg dorthin nachzeichnet und Licht auf das komplizierte Thema Glücksspielstaatsvertrag wirft. weiterlesen

Glücksspiel: Österreich "sticht da besonders ungut hervor"
Wien (KAP) Scharfe Kritik am Umgang mit Glücksspiel in Österreich hat Arbeiterkammer-Experte Karl Kollmann geübt. In einem Interview der Wiener Kirchenzeitung "Der Sonntag" wies er auf die hierzulande besonders ausgeprägte "unverhohlene, aggressive Art" der Werbung für das potenziell süchtig machende Glücksspiel hin. Dass etwa im Fernsehen zu besten Sendezeiten "mit unglaublicher Penetranz" geworben werde, sei vor 20 oder 25 Jahren noch undenkbar gewesen. "Österreich sticht da besonders ungut hervor", sagte Kollmann. weiterlesen

Mehrere Spielsuchtexperten wollen eine für Mittwoch geplante Anhörung des Bundeswirtschaftsministeriums zur geplanten Novellierung der Glücksspielverordnung boykottieren. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Als Grund nennen sie eine zu liberale Haltung der Behörde gegenüber der Automaten-Industrie. So enthalte der nun vorgelegte Entwurf nur geringe Beschränkungen für Spielhallen. Dabei habe die Evaluierung der bisherigen Regelungen im vergangenen Jahr noch vor erheblichen Suchtgefahren gewarnt. weiterlesen

Neue Runde der Klientelpolitik: FDP will Automaten-Lobby begluecken
Zum Boykott der fuer diesen Mittwoch angesetzten Anhoerung des Bundeswirtschaftsministeriums zur geplanten Novellierung der Spielverordnung durch mehrere Suchtexperten erklaert die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf: Die Absage der Suchtexperten ist nur konsequent, denn der Entwurf fuer die Novelle der Spielverordnung aus dem Hause des FDP-gefuehrten Bundeswirtschaftsministeriums ignoriert die Forderungen der Suchthilfe komplett. weiterlesen

Deutschlands verlorener Kampf gegen Online Glücksspiel
Deutschland wehrt sich noch immer und versucht das Monopol bezüglich des Lottos und der Sportwetten zu bewahren. Quelle

Neue Gesetze beleben Online-Glücksspiel in Belgien und Dänemark
Als erstes hat sich Belgien entschlossen, von seiner restriktiven Gesetzgebung abzuweichen. Nun können sich private Glücksspielfirmen um offizielle Lizenzen bewerben. weiterlesen

Amerikaner auf gutem Wege, das Glücksspiel zu legalisieren
Es scheint so als würden die Amerikaner sich langsam aber sicher ein Vorbild an den europäischen Standards nehmen, zumindest in Bezug auf das Thema Glücksspiel.
Es wird angenommen, dass noch Ende dieser Woche, die Eingabe dem gesamten Senat vorgelegt wird. Sollte man sich positiv hierzu äußern und die Eingabe auch hier bestätigt werden, dann ist der nächste Schritt, dass die Eingabe den langen Weg der gesamten Legislatur des Bundesstaats Iowa durchlaufen muss. weiterlesen

Klage wegen illegalem Glücksspiel gegen 98-jährige fallen gelassen
Vor wenigen Tagen berichteten wir von Eftychia Yiasemidou. Die 98-jährige wurde zusammen mit circa 40 weiteren Damen, die bereits das Alter von 70 Jahren überschritten hatten, wegen illegalem Glücksspiel angezeigt. Nun wurde bekannt gegeben, dass die Anklage fallen gelassen wurde. weiterlesen