Für Juristen und sonstige Genießer: Details zum Glücksspielstaatsvertrag
Von Jörg-Olaf Schäfers
Ein klein wenig überraschend erreichte mich heute eine Mail aus den Innenministerium Sachsen-Anhalt. Hintergrund: Ich hatte im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am 09.06. bei der federführenden Staatskanzlei nachgefragt, ob man mir nicht ein paar – zugegeben, sehr spezielle – Fragen beantworten wolle. Heute kamen die Antworten, aus dem Innenministerium.
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Neues Spiel, neues Glück? – Immer mehr Zweifel an juristischer Stichhaltigkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrages
von Ansgar Lange
Heidelberg/München, Juni 2011 - Ob es für die Befürworter oder Gegner einer liberalen Glücksspielgesetzgebung einen "goldenen Oktober" geben wird, muss sich noch zeigen. Jedenfalls soll der neue Glücksspielstaatsvertrag erst im Oktober unterzeichnet werden. Darauf haben sich die Länderchefs geeinigt. "Wir sind auf einem guten Weg", sagte der Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). Die Ministerpräsidenten aller 16 Länder seien sich einig, dass es im Oktober einen "finalen Beschluss" geben solle. Dies habe auch die schleswig-holsteinische Landesregierung bekräftigt, so der CDU-Politiker gegenüber dem "Handelsblatt".
Nach Ansicht von Experten ist der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form, gegen den beispielsweise die christlich-liberale Kieler Koalition erhebliche Bedenken hat, nicht gesetzeskonform. "Wenn man den Vertrag bis zum Oktober zur Unterschriftsreife bringen will, müssen noch etliche Hausaufgaben erledigt werden. Doch es besteht nicht nur ein zeitlicher, sondern auch ein rechtlicher Druck, wenn der neue Vertrag juristisch hieb- und stichfest sein soll. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben ja mit ihrem Votum vom September 2010 deutlich gemacht, dass es so wie bisher in Deutschland nicht weitergehen kann", sagt der Gaming Law-Experte Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach (http://www.timelaw.de) in München.
Dass bisher noch keine vernünftige Lösung gefunden wurde, die eine auch für den Staat in puncto Steueraufkommen und Förderung von Kultur und Spitzensport einträgliche Co-Existenz privater und staatlicher Wettanbieter ermöglicht, ist aus seiner Sicht unverständlich. Schließlich habe das EuGH-Urteil ganz klar festgehalten: Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form verstößt gegen Europarecht. Hambach weiter: "Dabei liefert der schleswig-holsteinische Gesetzesentwurf sozusagen die schlüsselfertige Lösung für das existierende Problem, dass sich die Politik zu einem erheblichen Teil selbst gemacht hat. Der Gesetzentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein zeigt, wie man es anders und besser machen kann. Im Sinne der Bekämpfung des Schwarzmarktes, eines optimalen Spielerschutzes und einer entschiedenen Suchtbekämpfung wären eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes mit einer Lizenzierung privater Anbieter sicher so eine Art 'Königsweg', um aus der verfahrenen Situation herauszukommen."
Der Europarechts- und Medienrechtsexperte Professor Dr. Bernd Grzeszick (http://www.jura-hd.de/grzeszick) von der Universität Heidelberg stößt ins gleiche Horn. Der aktuelle Gesetzesentwurf für die Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland entspreche nicht den Anforderungen des europäischen Rechts und gerate darüber hinaus in Konflikt mit der deutschen Verfassung, zitiert "Heise Online" den Experten, der unter anderem als ehrenamtlicher Rechtsberater des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg tätig ist. In seinem Gutachten kommt der Direktor des Instituts für Staatsrecht und Verwaltungslehre der Uni Heidelberg zu dem Ergebnis, dass der Entwurf "verfassungsrechtlich bedenklich" sei. Der Glücksspielstaatsvertrag in der jetzigen Form sei mit der Berufsfreiheit privater Anbieter (Art. 12 GG) nicht zu vereinbaren. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines solchen Eingriffs sei zweifelhaft, da die Regelung angesichts der restriktiven Lizenzierung nicht geeignet sei, den Schwarzmarkt einzudämmen.
"Es wäre blamabel, wenn auch ein erneuter Anlauf scheitern würde, die Rechtsprechung in diesem Sektor auf eine solide Basis zu stellen. Die Politik ist also gut beraten, die Zeit bis zum Oktober noch einmal intensiv zu nutzen, um sich unter anderem mit den bestehenden Bedenken renommierter Rechtsexperten gegen den Glücksspielstaatsvertrag auseinanderzusetzen. Nachbessern wäre in diesem Fall kein Gesichtsverlust, sondern die beste Gewähr dafür, dass man nicht wieder beim EuGH eine peinliche Schlappe einfährt", so Hambach.
Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Hier ist das Gutachten von Staatsrechtler Bernd Grezszick zum Glückspieländerungsstaatsvertrag (PDF).
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Glücksspielstaatsvertrag und Ländergesetze weiterlesen
Verfassungsrechtler warnt Bundesländer vor neuem Glücksspielstaatsvertrag weiterlesen
Donnerstag, 16. Juni 2011
Donnerstag, 9. Juni 2011
Glücksspiel - Politiker planen neue Klassenlotterie
Die Ministerpräsidenten haben sich im Ringen um eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages auf die Einrichtung einer gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (GKL) verständigt.
Es sei vorgesehen, den Staatsvertrag über die Gründung der GKL gemeinsam mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu unterzeichnen, hieß es.
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Berliner Senat stimmt der Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie zu
Die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie und die SKL Süddeutsche Klassenlotterie sollen auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Juni 2011 zur GKL Gemeinsame Klassenlotterie fusionieren. Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum dem Entwurf des dazu notwendigen Staatsvertrages zugestimmt. Der Regierende Bürgermeister wurde zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.
Mit dem Staatsvertrag errichten die 16 Länder in gemeinsamer Trägerschaft eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Ab dem 1. Januar 2012 ist es demzufolge die ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder, ein ausreichendes Glücksspielangebot in einer einheitlichen Klassenlotterie sicherzustellen.
Die vorgesehene länderübergreifende Zusammenfassung von NKL und SKL soll eine konsequente Ausrichtung des staatlich organisierten Glücksspielangebots an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages erleichtern. So soll die Spielsucht durch das Bereitstellen staatlicher Spielangebote kontrolliert werden. Die Verhinderung unerlaubten Glücksspiels steht ebenso im Fokus wie der Jugend- und Spielerschutz. Ferner steigert der Abbau von Mehrfachstrukturen die Transparenz gegenüber den interessierten Bürgern und die Effizienz bei der Aufgabenerfüllung.
Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs der 16 Trägerländer soll der Staatsvertrag per Gesetz von den Länderparlamenten ratifiziert werden.
Quelle: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DES LANDES BERLIN: Pressemitteilung vom den 21.06.2011, aus der Sitzung des Senats
Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Marktbeherrschende Stellung für die Ländergesellschaften?
- Dachanstaltsmodell der Bundesländer und so genannte Experimentierklausel stoßen auf kartellrechtliche Bedenken. weiterlesen
Europäische Kommission:
Die Lottogesellschaften seien öffentliche Unternehmen im Sinne von Art. 86 Abs. 1 EG-Vertrag, die den Charakter eines Finanzmonopols hätten (Art. 86 Abs. 2 EG). Vor diesem Hintergrund dürfe Deutschland keine Vorschriften aufrechterhalten oder erlassen, die den Bestimmungen des EG-Vertrags und insbesondere den Wettbewerbsregeln zuwiderliefen. Auch werde die regionale Aufteilung des Marktes fortgeschrieben, die das deutsche Bundeskartellamt in seiner Entscheidung vom 23. August 2006 verurteilt habe. Quelle
Lottogesellschaften streiten über geplante Liberalisierung des Glücksspielmarktes
Berlin – Die Lottogesellschaften der Länder streiten über die Frage, wie sie auf die geplante Liberalisierung des Glücksspielmarktes reagieren sollen. Lotto Bayern will den staatlichen Sportwettenanbieter Oddset in eine private Gesellschaft umwandeln, wie der “Spiegel” berichtet. Wetten sollen künftig nicht mehr in Lottoannahmestellen, sondern in eigenen Wettbüros abgeschlossen werden.
Nach den Vorstellungen der Gesellschaften von Hessen und Nordrhein-Westfalen hingegen könnte das Sportwetten-Geschäft unter dem Namen Oddset gegen eine Umsatzbeteiligung an den amerikanischen Konzern GTECH ausgelagert werden, dem weltweit führenden Anbieter von Lotteriesystemen. Lotto Hessen ist zudem mit dem Internetanbieter Bwin wegen einer möglichen Kooperation im Gespräch. Branchenkenner halten es für möglich, dass sich die staatlichen Anbieter künftig untereinander auf dem Wettmarkt Konkurrenz machen.
Offen ist zudem, ob sich alle Gesellschaften an der internationalen Lotterie Eurojackpot beteiligen, die im kommenden März starten soll. Zwar haben alle Lottochefs kürzlich in Helsinki eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Bislang erteilten aber nur vier Bundesländer die notwendige Genehmigung für die neue Lotterie mit extrahohem Jackpot. weiterlesen
Auch nach EuGH-Spruch - Unmut über rechtliche Lage beim Glücksspiel
Vergabemodus für Glücksspiellizenzen immer noch offen - Unmut in der Branche wird lauter
weiterlesen
Österreichische Lotterien hoffen auf Lotto-Lizenz
Lotterien-Vorstand Stickler: "Wenn wir die Lizenz nicht bekommen, dann wird es die Lotterien nicht mehr geben" weiterlesen
Novomatic spitzt auf Lotto-Lizenz
Der Automatenkonzern will allenfalls mit internationalen Lotterieunternehmen ins Rennen gehen weiterlesen
update: 22.06.2011
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Die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie und die SKL Süddeutsche Klassenlotterie sollen auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Juni 2011 zur GKL Gemeinsame Klassenlotterie fusionieren. Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum dem Entwurf des dazu notwendigen Staatsvertrages zugestimmt. Der Regierende Bürgermeister wurde zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.
Mit dem Staatsvertrag errichten die 16 Länder in gemeinsamer Trägerschaft eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Ab dem 1. Januar 2012 ist es demzufolge die ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder, ein ausreichendes Glücksspielangebot in einer einheitlichen Klassenlotterie sicherzustellen.
Die vorgesehene länderübergreifende Zusammenfassung von NKL und SKL soll eine konsequente Ausrichtung des staatlich organisierten Glücksspielangebots an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages erleichtern. So soll die Spielsucht durch das Bereitstellen staatlicher Spielangebote kontrolliert werden. Die Verhinderung unerlaubten Glücksspiels steht ebenso im Fokus wie der Jugend- und Spielerschutz. Ferner steigert der Abbau von Mehrfachstrukturen die Transparenz gegenüber den interessierten Bürgern und die Effizienz bei der Aufgabenerfüllung.
Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs der 16 Trägerländer soll der Staatsvertrag per Gesetz von den Länderparlamenten ratifiziert werden.
Quelle: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DES LANDES BERLIN: Pressemitteilung vom den 21.06.2011, aus der Sitzung des Senats
Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Marktbeherrschende Stellung für die Ländergesellschaften?
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Europäische Kommission:
Die Lottogesellschaften seien öffentliche Unternehmen im Sinne von Art. 86 Abs. 1 EG-Vertrag, die den Charakter eines Finanzmonopols hätten (Art. 86 Abs. 2 EG). Vor diesem Hintergrund dürfe Deutschland keine Vorschriften aufrechterhalten oder erlassen, die den Bestimmungen des EG-Vertrags und insbesondere den Wettbewerbsregeln zuwiderliefen. Auch werde die regionale Aufteilung des Marktes fortgeschrieben, die das deutsche Bundeskartellamt in seiner Entscheidung vom 23. August 2006 verurteilt habe. Quelle
Lottogesellschaften streiten über geplante Liberalisierung des Glücksspielmarktes
Berlin – Die Lottogesellschaften der Länder streiten über die Frage, wie sie auf die geplante Liberalisierung des Glücksspielmarktes reagieren sollen. Lotto Bayern will den staatlichen Sportwettenanbieter Oddset in eine private Gesellschaft umwandeln, wie der “Spiegel” berichtet. Wetten sollen künftig nicht mehr in Lottoannahmestellen, sondern in eigenen Wettbüros abgeschlossen werden.
Nach den Vorstellungen der Gesellschaften von Hessen und Nordrhein-Westfalen hingegen könnte das Sportwetten-Geschäft unter dem Namen Oddset gegen eine Umsatzbeteiligung an den amerikanischen Konzern GTECH ausgelagert werden, dem weltweit führenden Anbieter von Lotteriesystemen. Lotto Hessen ist zudem mit dem Internetanbieter Bwin wegen einer möglichen Kooperation im Gespräch. Branchenkenner halten es für möglich, dass sich die staatlichen Anbieter künftig untereinander auf dem Wettmarkt Konkurrenz machen.
Offen ist zudem, ob sich alle Gesellschaften an der internationalen Lotterie Eurojackpot beteiligen, die im kommenden März starten soll. Zwar haben alle Lottochefs kürzlich in Helsinki eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Bislang erteilten aber nur vier Bundesländer die notwendige Genehmigung für die neue Lotterie mit extrahohem Jackpot. weiterlesen
Österreich:
Auch nach EuGH-Spruch - Unmut über rechtliche Lage beim Glücksspiel
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update: 22.06.2011
Neuer Glückspiel-Staatsvertrag verzögert sich weiter
Wegen noch offener Punkte streben die 16 Bundesländer einen gemeinsamen Beschluss nun bis Oktober an. weiterlesen
Als Grund für die Verzögerung gab die federführende Staatskanzlei Sachsen-Anhalts laut Agenturberichten an, dass der Entwurf, auf den sich die Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins im April prinzipiell verständigt hatten, noch von der EU-Kommission geprüft werde. weiterlesen
Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp zum Notifizierungsverfahren des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes: Europa sagt Ja zu unserem Glücksspielgesetz weiterlesen
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Zum Januar 2012 droht ein rechtsfreier Raum!
Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben heute (09. Juni 2011) die erhebliche Bewegung in den Reihen der Bundesländer im Hinblick auf eine europarechtskonforme Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages begrüßt. Gleichzeitig erinnerten sie daran, dass ohne ein Inkrafttreten der Neuregelung bis zum Ende des Jahres am 01. Januar 2012 ein rechtsfreier Raum und damit ein Auseinanderfallen des Lotto- und Totoblock drohe:
"Es ist gut, dass die Ministerpräsidenten die Position der EU-Kommission zu ihrem Entwurf berücksichtigen wollen. Die Zahl der Länder, die im Hinblick auf die Begrenzung der Lizenzen und auf die Höhe der Konzessionsabgabe Bedenken haben, ist bereits jetzt deutlich gestiegen. Wenn die Stellungnahme der EU-Kommission vorliegt, wird hoffentlich Bewegung in die Sache kommen", so FDP-Fraktionschef Kubicki.
Die Verschiebung der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz auf Oktober bezeichneten beide Politiker als nicht praktikabel: "In allen Bundesländern müssen sich die Parlamente in mindestens zwei Lesungen mit der Neuregelung befassen. Anschließend muss den Verwaltungen auch noch Zeit gegeben werden, um die Neuerungen umzusetzen. Das ist nach dem jetzigen Zeitplan der Ministerpräsidentenkonferenz nicht zu schaffen", betonte Hans-Jörn Arp. Um einen solchen Zeitdruck zu vermeiden, hätten CDU und FDP in Schleswig-Holstein ihren Entwurf für ein neues Glücksspielwesen vor genau einem Jahr am 09. Juni 2010 vorgelegt.
Die Koalitionsfraktionen in Schleswig-Holstein hätten sich angesichts der erheblichen Bewegung in den anderen Ländern jedoch darauf verständigt, die Beschlussfassung über das bereits in erster Lesung beratene Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz auf nach der Sommerpause zu verschieben:
"Wir haben immer gesagt, wir wollen eine gemeinsame Lösung. Allerdings muss diese Lösung europa- und verfassungsrechtlich einwandfrei und in der Praxis umsetzbar sein. Das geht nicht in zwei Wochen", stellte Kubicki fest.
Hans-Jörn Arp betonte, wer mit der Neuregelung des Glücksspielwesens zum 01. Januar 2012 wirklich etwas für Suchtprävention, Jugend- und Spielerschutz tun wolle, der könne nicht ernsthaft erst Ende Oktober in die parlamentarische Beratung eintreten:
"Wir haben ganz bewusst bereits vor einem Jahr einen Entwurf vorgelegt, der mittlerweile von der EU-Kommission notifiziert wurde. Leider beginnt man in einigen Ländern offensichtlich erst jetzt damit, sich wirklich ernsthaft mit der Problematik zu befassen", so Arp.
Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinische
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Als Grund für die Verzögerung gab die federführende Staatskanzlei Sachsen-Anhalts laut Agenturberichten an, dass der Entwurf, auf den sich die Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins im April prinzipiell verständigt hatten, noch von der EU-Kommission geprüft werde. weiterlesen
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Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Zum Januar 2012 droht ein rechtsfreier Raum!
Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben heute (09. Juni 2011) die erhebliche Bewegung in den Reihen der Bundesländer im Hinblick auf eine europarechtskonforme Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages begrüßt. Gleichzeitig erinnerten sie daran, dass ohne ein Inkrafttreten der Neuregelung bis zum Ende des Jahres am 01. Januar 2012 ein rechtsfreier Raum und damit ein Auseinanderfallen des Lotto- und Totoblock drohe:
"Es ist gut, dass die Ministerpräsidenten die Position der EU-Kommission zu ihrem Entwurf berücksichtigen wollen. Die Zahl der Länder, die im Hinblick auf die Begrenzung der Lizenzen und auf die Höhe der Konzessionsabgabe Bedenken haben, ist bereits jetzt deutlich gestiegen. Wenn die Stellungnahme der EU-Kommission vorliegt, wird hoffentlich Bewegung in die Sache kommen", so FDP-Fraktionschef Kubicki.
Die Verschiebung der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz auf Oktober bezeichneten beide Politiker als nicht praktikabel: "In allen Bundesländern müssen sich die Parlamente in mindestens zwei Lesungen mit der Neuregelung befassen. Anschließend muss den Verwaltungen auch noch Zeit gegeben werden, um die Neuerungen umzusetzen. Das ist nach dem jetzigen Zeitplan der Ministerpräsidentenkonferenz nicht zu schaffen", betonte Hans-Jörn Arp. Um einen solchen Zeitdruck zu vermeiden, hätten CDU und FDP in Schleswig-Holstein ihren Entwurf für ein neues Glücksspielwesen vor genau einem Jahr am 09. Juni 2010 vorgelegt.
Die Koalitionsfraktionen in Schleswig-Holstein hätten sich angesichts der erheblichen Bewegung in den anderen Ländern jedoch darauf verständigt, die Beschlussfassung über das bereits in erster Lesung beratene Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz auf nach der Sommerpause zu verschieben:
"Wir haben immer gesagt, wir wollen eine gemeinsame Lösung. Allerdings muss diese Lösung europa- und verfassungsrechtlich einwandfrei und in der Praxis umsetzbar sein. Das geht nicht in zwei Wochen", stellte Kubicki fest.
Hans-Jörn Arp betonte, wer mit der Neuregelung des Glücksspielwesens zum 01. Januar 2012 wirklich etwas für Suchtprävention, Jugend- und Spielerschutz tun wolle, der könne nicht ernsthaft erst Ende Oktober in die parlamentarische Beratung eintreten:
"Wir haben ganz bewusst bereits vor einem Jahr einen Entwurf vorgelegt, der mittlerweile von der EU-Kommission notifiziert wurde. Leider beginnt man in einigen Ländern offensichtlich erst jetzt damit, sich wirklich ernsthaft mit der Problematik zu befassen", so Arp.
Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinische
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