Dienstag, 3. April 2018
Erneuter Verstoß gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie
EU-Kommission fordert Änderung deutscher Mehrwertsteuerregelung für Landwirte
Sonderregeln der Mehrwertsteuer-Pauschalierung dürfen nur für Kleinbetriebe angewendet werden
Die Bundesregierung soll die geltende Regelung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirte ändern. Darauf pocht die Europäische Kommission. Sie teilte am Donnerstag mit, dass hierzu gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden sei, da die Sonderregeln der Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht nur für Kleinbetriebe, sondern auf alle Betriebsformen in der Landwirtschaft angewendet würden.
Dies führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt. Berlin werde jetzt zwei Monate Zeit gegeben, die Regeln entsprechend anzupassen; anderenfalls werde das Vertragsverletzungsverfahren ausgeweitet, erklärte die Kommission.
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