Mittwoch, 16. August 2017

Stadt Offenbach reduziert Anzahl der legalen Spielhallen



In Offenbach wird es in Zukunft weniger Spielhallen und Geldspielautomaten geben. Bereits 2012 hat Hessen die Regelung für die Vergabe von Lizenzen für Spielhallen deutlich verschärft.
Mit dem Hessischen Spielhallengesetz soll die Zahl der Spielangebote verringert werden, um dem Entstehen einer Spielsucht entgegen zu wirken. Gleichzeitig wurde ein Spielersperrsystem eingeführt, um Spielsüchtige von der Teilnahme an Spielen auszuschließen. Zum 30.06.2017 lief nun die vom Gesetz eingeräumte Übergangsfrist aus, die den Weiterbetrieb der im Jahr 2012 bereits bestehenden Spielhallen für fünf Jahre garantierte.

Rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist hat das Ordnungsamt neue Bescheide über die Genehmigung des Spielbetriebs nach den aktuell geltenden Rechtsvorschriften an die Offenbacher Spielhallenbetriebe gesendet. Die deutlich strengeren Bestimmungen verringern die Zahl der ansässigen Betriebe drastisch. Gab es im Jahr 2016 noch 39 konzessionierte Spielhallen, so sank die Zahl im Laufe des Jahres 2017 bereits auf 27 Betriebe. Im Jahr 2018 werden es dann nur noch 22 erlaubte Spielhallen sein. Dies entspricht einer Verringerung um rund 43 Prozent. Ebenso deutlich fällt die Verringerung bei der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte aus. Gesetzlich ist in jeder konzessionierten Spielhalle die Aufstellung von maximal 12 Geräten erlaubt. Demzufolge betrug die maximal zulässige Anzahl der Automaten im Jahr 2016 noch 468. Im Laufe des Jahres 2017 wird diese Zahl auf 324 Geräte sinken, um dann im Jahr 2018 bei 264 Geldspielgeräten anzukommen.

Bürgermeister und Ordnungsdezernent Peter Schneider begrüßt diese Entwicklung und sieht die von der Stadt getroffenen Veränderungen als richtigen Schritt zum Schutz von gefährdeten Menschen vor der Spielsucht. Der Stadt ist es gelungen, die Ziele, die seinerzeit bei der Verabschiedung des Hessischen Spielhallengesetzes eine wesentliche Rolle gespielt haben, eindrucksvoll umzusetzen. Dass die deutliche Verringerung der Zahl der Geldspielgeräte auch einen Einfluss auf die Einnahmen der Stadt bei der Spielapparatesteuer haben wird, darf, so Schneider, beim Schutz von Menschen vor den Gefahren der Spielsucht keine Rolle spielen.

Offenbach am Main, 8. August 2017

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