Sonntag, 6. August 2017
Fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe
Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe
Im Jahr 2014 wurde die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe vom Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Diese Richtlinie hat einen neuen Rechtsrahmen für Konzessionsdienstleistungen geschaffen und findet auch auf Konzessionsdienstleistungen für Glücksspiele Anwendung.
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Demzufolge müssten auch Auftragsbekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden. ((vgl. grow.ddg2.g.4(2017)2232177))
Die Richtlinie 2014/23/EU ist zwar pünktlich zum 18. April 2016 in Deutschland in Kraft getreten.
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Die Richtlinie wird jedoch durch die Behörden bei der Spielhallenkonzessionsvergabe noch nicht beachtet.
Die Konzessionsdienstleistungen für Glücksspiele wurden nach diesseitigem Kenntnisstand im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht bekannt gemacht.
Die Kommission geht gegen Österreich wegen fehlerhafter Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe vor.
Nachdem Österreich die Richtlinie 2014/23/EU nicht rechtzeitig in nationales Rechts umsetzte, wurde Österreich angedroht die Rechtsache zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen.
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update vom 14.01.2018
EU-Richtlinien nicht umgesetzt: Österreich droht Bußgeld
Österreich hat die EU-Vergaberichtlinien 2016 noch nicht umgesetzt. Deshalb droht dem Land wegen anhaltender Verletzung der EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge ein Zwangsgeld von fast 138.000 Euro täglich.
Ähnliche Bußgelder beantragte die EU-Kommission auch gegen Luxemburg, Slowenien und Spanien.
Die EU-Vergaberichtlinien stammen von März 2014. Die Umsetzungsfrist für die entsprechenden Richtlinien ist bereits im April 2016 abgelaufen.
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