Montag, 8. Mai 2017
LG Hamburg zur Linkhaftung (Beschl. v. 18.11.2016, Az. 310 0 402/16)
Landgericht Hamburg bestätigt als erstes deutsches Gericht:
Wer einen Link auf eine Seite mit geklauten Bildern setzt, haftet wegen Urheberrechtsverletzung
Im September hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem Urteil vom 08.09.2016 (Az. C-160/15 – GS Media) entschieden, dass auch das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung sein kann, wenn auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Urhebers veröffentlicht ist.
Nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Sommer hat nunmehr mit dem Landgericht Hamburg auch erstmals ein deutsches Gericht festgestellt, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann. Diese Entscheidung wird massive Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit haben, denn bisher galt im Grundsatz: Ein Link kann keine Urheberrechte verletzen.
Den Beschluss des Landgerichts Hamburg zur Linkhaftung (Az. 310 O 402/16) können Sie hier als HTML im Volltext einsehen oder hier im Original als pdf abrufen.
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Setzen eines Hyperlinks erfordert Nachforschung zur Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung des verlinkten InhaltsUnterlassene Nachforschung begründet im Falle der rechtswidrigen Veröffentlichung schuldhaften Urheberrechtsverstoß
Weitere Entscheidungen zu diesem Thema:
Setzen eines Hyperlinks auf Website zu urheberrechtlich geschützten Werken begründet nicht immer Urheberrechtsverletzung
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.09.2016[Aktenzeichen: C-160/15]
Verlinkungen auf Zeitungsartikel verstoßen nicht gegen das Urheberrecht
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.02.2014[Aktenzeichen: C-466/12]
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Im Zweifel keine Links zur Gerichts-Homepage
Die Inhalte auf der Webseite des LG Hamburg sind zwar rechtmäßig. Doch rechtsverbindlich erklären möchte das Gericht dies nicht und belässt das Haftungsrisiko entsprechend seiner aktuellen Entscheidung beim Linksetzenden.
Im November hat das Landgericht (LG) Hamburg als erstes deutsches Gericht nach dem EuGH-Urteil zur Linkhaftung eine Entscheidung getroffen. Die Richter entschieden, dass für Urheberrechtsverletzungen haftet, wer den Link zu einer Seite mit urheberrechtlich geschützten Bildern ohne Einwilligung des Rechteinhabers setzt. In weitestmöglicher Auslegung der EuGH-Rechtsprechung erachtete die Kammer es für ausreichend, dass der Linksetzende mit seiner Seite insgesamt eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt - nicht nur mit dem Hyperlink.
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