Donnerstag, 8. Dezember 2016

Manipulation an Spielautomaten


BGH 1 StR 490/14 - Beschluss vom 16. April 2015 (LG Stuttgart)
Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen
13      Der Angeklagte K. nutzte diesen Adapter in der Absicht, seine monatliche Umsatzsteuer- und Vergnügungssteuerlast zu senken. Den Umfang der Manipulation passte er den zuvor festgestellten tatsächlichen Umsätzen an; je höher diese waren, desto stärker verringerte er den auf dem Auslesestreifen ausgewiesenen Betrag. Im Durchschnitt senkte er seine Umsätze auf diese Weise um 30 Prozent; die von ihm angegebenen Umsätze entsprachen demnach 70 Prozent des tatsächlich erzielten Umsatzes. Die manipulierten Umsätze legte er den Umsatzsteuervoranmeldungen von Juli bis Dezember 2012 zugrunde, wodurch die Umsatzsteuer insgesamt um 43.294,03 Euro verkürzt wurde. Seine Vergnügungssteuerlast verkürzte der Angeklagte K. durch die Verwendung der manipulierten Auslesestreifen um insgesamt 24.789,04 Euro.
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HASSFURT
Jetzt doch Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte
Durch eine Manipulation an zwei Spielautomaten an zwei Haßfurter Tankstellen entstand dem Tankstellenbetreiber ein Schaden von mehreren Hundert Euro.
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Spielautomaten manipuliert?
Razzia in Saunaclubs und Spielhallen – fünf Festnahmen –

Bei einer Großrazzia im Rotlicht- und Glücksspielmilieu in Nordrhein-Westfalen hat die Polizei fünf Verdächtige festgenommen. Durchsuchungen gab es am Mittwoch im Raum Gelsenkirchen, in Mönchengladbach und Emmerich.
Dabei seien rund 360 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, von Steuerfahndung und Polizei im Einsatz gewesen, teilten die Staatsanwaltschaft Kleve und das Hauptzollamt Dortmund mit.
Die mit Haftbefehl Festgenommenen stehen im Verdacht, Steuern hinterzogen sowie Arbeitsentgelte vorenthalten zu haben.

Außerdem sollen sie in Saunaclubs und Spielhallen Geldspielgeräte manipuliert haben, um die Gewinnwahrscheinlichkeit auf Kosten der Kunden zu minimieren.

Den Ermittlungsbehörden zufolge liegt der verursachte Schaden bei mehr als 5,5 Millionen Euro.
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Kammergericht Berlin – 161 Ss 216/13

Das Leerspielen eines Spielautomaten ist nicht strafbar, wenn die Spieler den Automaten formell ordnungsgemäß bedienen und dabei einen technischen Fehler in der Programmierung des Automaten ausnutzen, welcher dem Hersteller bereits bekannt ist.

Leerspielen von Geldautomaten – keine Straftat wenn der Hersteller den Fehler kennt

So entschied das Kammergericht Berlin in seinem Urteil KG Berlin, Urteil vom 08.12.2014 – 161 Ss 216/13, (3) 161 Ss 216/13. Welcher Fall lag der Entscheidung zu Grunde?

Hersteller kannte den Fehler – Spielhallenbetreiber war informiert

Der Hersteller der Software hatte ebenfalls bereits im März 2011 durch Hinweise Kenntnis von dem Fehler erlangt und nach und nach alle Spielhallenbetreiber zunächst per SMS, später postalisch informiert. Auch der Betreiber der betroffenen Spielothek war informiert worden. Einige Tage später empfahl der Hersteller die Deaktivierung der Geräte.

Amtsgericht entscheidet in erster Instanz falsch – Verurteilung zu Geldstrafen

Das Amtsgericht Tiergarten hatte die beiden Angeklagten zunächst wegen Computerbetrugs gemäß § 263a StGB zu Geldstrafen in Höhe von 120 und 80 Tagessätzen verurteilt. Diese Entscheidung war – jedenfalls nach Ansicht des Kammergerichts – rechtsfehlerhaft.

Die Entscheidung: Täter handelten nicht „unbefugt“

Das Landgericht hat die Angeklagten zu Recht aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Ihr Handeln erfüllt nicht den Straftatbestand des Computerbetrugs gemäß § 263 a StGB in der vorliegend in Betracht kommenden Variante vier durch unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs.
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Prozess gegen Automaten-Betrüger
Sie sollen mit einer Gelsenkirchener Bande bundesweit Geldspielgeräte manipuliert haben.

Die veränderte Software in den Spielgeräten soll dazu geführt haben, dass sie weniger Gewinne ausspuckten, als vorgeschrieben. Zugleich waren die Betrüger durch die Manipulation in der Lage, die Automaten leer zu spielen.

Der Druck auf die richtigen Tasten brachte die Geräte zum Sprudeln. Sogenannte Läufer haben das Geld dann in den Spielhallen abkassiert. Mit Razzien in mehr als 50 Städten legte die Polizei der Bande 2015 das Handwerk.

Die Läufer sind für das Leerspielen der Automaten schon zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nun geht es um die vermeintlichen Chefs. Die beiden Angeklagten waren der Geschäftsführer und der Technische Leiter des Unternehmens. Ihnen unterstellt die Staatsanwaltschaft, dass sie das Wissen hatten, um die Manipulationen vorzunehmen. Doch die werden das abstreiten, sagen ihre Verteidiger. Der Prozess könnte also zäh werden: Nicht geständige Angeklagte, viele Verhandlungstage. Es geht um einiges: Computermanipulation kann mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, wenn es zu einer Verurteilung kommt.
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Schlag gegen illegales Glücksspiel
Bargeld, Immobilien und Autos beschlagnahmt 

Die beiden Männer (51 und 44 Jahre alt) sollen nach Angaben der niederländischen Polizei in großem Stil illegale Wetten auf Fußballspiele angeboten haben. Ihnen wird u.a. Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen. Einer der Festgenommen betreibt auch je ein Wettbüro in Gronau und in Ahaus. Insgesamt sollen mehr als eine Million Euro unterschlagen worden sein.
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Prozessbeginn gegen Betrüger bei Spielautomaten
Bei den beiden Angeklagten handelt es sich dabei um einen ehemaligen Geschäftsführer einer Automatenfirma sowie den ehemaligen Technischen Leiter dieser Automatenfirma. Zusammen mit einer Gelsenkirchener Bande sollen sie demnach bundesweit Spielautomaten manipuliert haben.

Betrüger bei Spielautomaten: Software wurde verändert

Softwaremanipulationen kommen bei Spielautomaten eher selten vor. Denn die Automatenfirmen halten sich generell penibel an die geltenden Gesetze und Vorschriften, die es für die Automatenhersteller gibt. Die beiden Angeklagten hatten jedoch scheinbar nur ihre eigene Tasche im Sinn und fingen so mit den Manipulationen der Spielautomaten an. So sollen sie die Software derart manipuliert haben, dass den Spielern nicht nur deutlich weniger Gewinne ermöglicht wurden, als gesetzlich vorgeschrieben. Auch sich selber haben sie dabei ein Hintertürchen eingebaut. Mit einer bestimmten Kombination beim Knopfdrücken an den Automaten wurden die Gewinne generiert. Sogenannte Läufer haben dann schließlich bundesweit mit dieser Tastenkombination die Spielautomaten leer geräumt und damit richtig viel abgeräumt.

Durch Razzien aufgeflogen

Viele Menschen meinen, dass Razzien in Spielhallen an sich überflüssig und einfach nur sehr teuer sind. In diesem Fall waren es aber gerade die Spielhallenrazzien in bundesweit über 50 Städten, die die Angeklagten auffliegen ließen. Denn bei diesen Razzien im Jahr 2015 wurden die manipulierten Spielautomaten gefunden und schließlich konnten die Ermittlungsbehörden auch den Zusammenhang zu den beiden Angeklagten herstellen. Ohne diese Razzien wären also beide vermutlich davongekommen und würden die Spieler wahrscheinlich auch heute noch über den Tisch ziehen.

Läufer sind bereits verurteilt worden

Alle Läufer dieser Bande konnten bereits vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Und alle haben für das Leerspielen der Spielautomaten auch hohe Haftstrafen bekommen, was schon einmal ein positives Zeichen der Justiz ist.

Nun sind de beiden „Chefs“ dieser kriminellen Bande vor Gericht an der Reihe. Denn die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass nur die beiden Angeklagten das nötige Wissen für solche Manipulationen hatten und somit die Läufer ihnen untergeordnet waren. Jedoch streiten beide Angeklagten diese Tatsache ab und sehen sich als unschuldig. Somit ist ein schneller Ausgang des Prozesses wahrscheinlich auch in weiter Ferne und das Verfahren könnte noch eine zähe Angelegenheit werden. Schließlich geht es in den künftigen Verhandlungstagen auch um sehr viel, zumindest für die Angeklagten. Denn Computerbetrug kann hart bestraft werden, mit sogar bis zu zehn Jahren Haftstrafe. Und angesichts der Tatsache, dass bereits die Läufer harte Haftstrafen bekommen haben, sieht es für die beiden Hauptangeklagten nicht unbedingt besser aus. Eher im Gegenteil, denn es ist wohl davon auszugehen, dass beide im Falle einer Verurteilung sicherlich auch sehr hohe Haftstrafen bekommen werden.
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Berühmte Spielautomaten-Betrüger

Wir haben nicht gesagt, dass man gegen Spielautomaten nicht gewinnen kann. Wir sagen nur: Sollte jemand eine todsichere Methode finden, wird er diese Information niemals mit Fremden teilen - es sei denn, bei diesen Fremden handelt es sich um die Behörden und er erhält dafür Strafmilderung.

Wir konnten keine Geschichten über erfolgreichen Betrug an Online-Spielautomaten finden, aber die Geschichte der Casino-Spielautomaten kennt viele seltsame Betrugsversuche, die von ein paar Legenden mit vorübergehendem Erfolg unternommen wurden. Slotmaskinen.dk präsentiert Ihnen hiermit die Kurzfassung - und berichtet, wie diese Legenden geschnappt wurden.

Dennis Nikrasch - Der größte Spielautomaten-Betrug in der Geschichte des Glücksspiels

Wo: Nevada und Atlantic City.

Wie: Nikrasch fand einen Weg, den Computerchip zu manipulieren, der das Zufallsprinzip des Spiels garantiert. Während seine Kumpane draußen Wache standen, öffnete er die Maschinen, änderte mit einem Computer die Zufallsgeneratoren der Zahlen und manipulierte die Jackpots.

Was dann? Er wurde vom FBI reingelegt, als er versuchte, den »Megabucks Jackpot« in Höhe von 17 Millionen Dollar zu knacken, und zu einer verringerten Haftstrafe verurteilt, nachdem er sein Geheimnis verraten hatte.
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Die Steuer-Tricks der Szene-Wirte
Monatlich bis zu 15 Prozent des Umsatzes abgezweigt – Drei Jahre und zehn Monate Haft
Mit einer speziellen Computer-Software haben Kneipenchefs das Finanzamt ausgetrickst. Während zwei Szene-Wirte in Haft sitzen, suchen Fahnder jetzt Hersteller und weitere Nutzer der Betrugssoftware.

Uthe hatte den Angeklagten in seinem Plädoyer versprochen, er werde sie hinter Gittern „erst in Ruhe lassen“, wenn geklärt sei, woher die Software kam, mit der der Fiskus ausgetrickst wurde.
Klar ist:
Staatsanwalt und Steuerfahndung wollen den Hersteller dieser Betrugssoftware und mögliche weitere Nutzer zur Rechenschaft ziehen. Die jetzt Verurteilten könnten dazu wichtige Hinweise liefern.
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