Donnerstag, 4. März 2010

EuGH: Generalanwalt verweist Frage zur Kohärenz des deutschen Sportwettenmonopols an nationales Gericht

Brüssel (ots) - Heute wurden die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in den deutschen Rechtssachen Markus Stoß (C-316/07) und Carmen Media Group (C-46/08) veröffentlicht.(1)

In einer durchaus politischen Einleitung zu seinem Schlussantrag in der Rechtssache Carmen Media hält Generalanwalt Mengozzi fest, dass es für Glücksspiel im Internet "keine Grenzen gibt" and neue Technologien komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Im nicht harmonisierten Bereich der Glücksspiele behalte jeder Mitgliedstaat andere Vorschriften bei, was eine große Herausforderung für die Gemeinschaftsgerichte darstelle, die im AEU-Vertrag festgelegten Freiheiten sicherzustellen (Randnummer 1, 2 Carmen Media). weiterlesen Quelle: EGBA

Gerichtshof der Europäischen Union
Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 04.03.2010:
PRESSEMITTEILUNG Nr. 19/10

Rechtssache Carmen Media

Rechtssache Markus Stoß