- Deutsche Gerichte müssen Inkohärenz der deutschen Regelungen prüfen
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Hamburg, 04. März 2010 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi in sieben deutschen Vorlageverfahren zur Frage der Zulässigkeit des Sportwettmonopols veröffentlicht. Mengozzi stellt fest, dass jedenfalls in der Vergangenheit das Sportwetten-Monopol "inkohärent" war. Die damalige Sportwetten-Politik der Bundesländer scheitere am europarechtlichen "Scheinheiligkeitstest". Nicht Spielsuchtbekämpfung, sondern die Erzielung von Einnahmen habe die entscheidende Rolle gespielt. Damit folgt Mengozzi dem Bundesverfassungsgericht, das 2006 die Regelungen für verfassungswidrig erklärte. weiterlesen Quelle: Deutscher Lottoverband