Donnerstag, 9. Juni 2016
BVerfG: Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
Pressemitteilung Nr. 23/2016 vom 4. Mai 2016
Beschluss vom 23. März 2016
1 BvR 184/13
Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und damit die große Bedeutung der persönlichen richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren erneut hervorgehoben. Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern stellt auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar.
Sachverhalt:
Nachdem die Beschwerdeführerin im Dezember 2010 im Wege der einstweiligen Anordnung unter vorläufige Betreuung gestellt worden war, beantragte der Betreuer im Juni 2011 beim Amtsgericht eine Verlängerung der einstweiligen Betreuung um sechs Monate. Mit Beschluss vom selben Tag verlängerte das Amtsgericht die Betreuung, ohne die Beschwerdeführerin zuvor anzuhören. Auf erneuten Antrag des Betreuers verlängerte das Amtsgericht im August 2011 die vorläufige Betreuung bis zum 31. Oktober 2011, abermals ohne die Beschwerdeführerin vorher anzuhören. Mit Ablauf des 31. Oktober 2011 endete die einstweilige Betreuung durch Zeitablauf.
Die Beschwerdeführerin beantragte daraufhin beim Amtsgericht die Feststellung, dass der Beschluss über die Verlängerung der Betreuung aus August 2011 sie in ihren Rechten verletzt habe. Das Amtsgericht half der Beschwerde nicht ab. Das Landgericht wies die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde zurück, nachdem es zuvor die Beschwerdeführerin persönlich angehört hatte.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG) und ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
1. Der angegriffene Beschluss des Amtsgerichts über die Verlängerung der Betreuung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
a) Das Recht auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit sichert jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. Die Anordnung einer Betreuung beeinträchtigt dieses Recht, sich in eigenverantwortlicher Gestaltung des eigenen Schicksals frei zu entfalten, denn sie weist Dritten zumindest eine rechtliche und tatsächliche Mitverfügungsgewalt bei Entscheidungen im Leben der Betroffenen zu.
Ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn das zuständige Betreuungsgericht nach angemessener Aufklärung des Sachverhalts davon ausgehen darf, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung oder Verlängerung einer Betreuung tatsächlich gegeben sind. Zu den zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen gehört daher die Beachtung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Angesichts der mit einer Betreuung möglicherweise verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine Anhörung in Form einer persönlichen Anhörung im Angesicht der Betreffenden grundsätzlich unverzichtbar. Die persönliche Anhörung darf nur im Eilfall bei Gefahr im Verzug vorläufig unterbleiben, ist dann aber unverzüglich nachzuholen.
Aufgrund der engen Verbindung zwischen dem für das Betreuungsverfahren als Recht auf persönliche Anhörung ausgestalteten Gehörsrecht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht liegt in der Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung nicht nur eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern zugleich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Durch eine spätere Anhörung kommt eine Heilung damit nicht rückwirkend, sondern nur in Blick auf die Zukunft in Betracht.
b) Das Amtsgericht hat demgegenüber die Beschwerdeführerin zu keinem Zeitpunkt persönlich angehört. Die vorliegend angegriffene erneute Verlängerung der Betreuung wurde vielmehr ‑ ebenso wie schon zuvor die Entscheidung über die erste Verlängerung ‑ zunächst angeordnet, ohne die Beschwerdeführerin auch nur in Kenntnis zu setzen. Auch im Weiteren fehlte es an einer persönlichen Anhörung. Ein Verzicht auf eine Anhörung durch die Beschwerdeführerin kann weder tatsächlich hergeleitet werden noch ist dieser einfachrechtlich begründbar.
Die Gehörsverletzungen konnten auch nicht im Zuge des Verfahrens über die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde geheilt werden. Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung begründet die Rechtswidrigkeit der Anordnung der Betreuung. Die nachträgliche Anhörung durch das Beschwerdegericht kann das Unterbleiben der Anhörung durch das Betreuungsgericht nicht rückwirkend heilen.
2. Der Beschluss des Landgerichts, der ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Gehörsverletzung durch das Amtsgericht verneint, verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Art. 19 Abs. 4 GG gebietet den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen. Zwar ist es mit diesem Gebot vereinbar, den Rechtsschutz davon abhängig zu machen, dass ein Rechtsschutzinteresse besteht. In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe kann das Rechtsschutzinteresse jedoch auch dann bejaht werden, wenn die direkte Belastung durch Erledigung des Hoheitsakts entfallen ist, ohne dass die betroffene Person zuvor effektiven Rechtsschutz erlangen konnte. Der Beschluss vom 3. Mai 2012, in dem das Landgericht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Beschwerdeführerin verneint, verfehlt diese Anforderungen.
Quelle
Beschluss vom 23. März 2016
s.a.: In den Fängen der Psychiatrie
Fehlerhafte Gutachten in der Justiz weiterlesen
Mittwoch, 8. Juni 2016
Als wahnsinnig abgestempelt - fragwürdige Gutachten in der Justiz?
Di, 7.6.2016 | 21:45 Uhr | Das Erste (ARD)
Do, 9.6.2016 | 05:30 Uhr | SWR Fernsehen
Mediathek
Report Mainz
Wie unbequeme Kläger mit fragwürdigen Gutachten mundtot gemacht werden
Als wahnsinnig abgestempelt
Manuskript zum Herunterladen (pdf)
Video-Podcast Website
Beitrag Download (mp4-Video)
Die ganze Sendung: REPORT MAINZ vom 6.7.2016 Download (mp4-Video)
Kaum ein Gerichtsverfahren ohne Gutachter. Häufig geht es dabei auch um Fragen der Prozess- oder Schuldfähigkeit. Psychiater sollen klären, ob eine Geisteskrankheit oder Geistesstörung vorliegt. Für die Betroffenen kann so ein Gutachten das ganze Leben verändern.
Video herunterladen (Website)
Lisa Hase ist sich sicher, Opfer zahnärztlicher Behandlungsfehler zu sein. Sie verklagt deshalb ihre Zahnärzte, fordert Schadenersatz. Im Prozess vor dem Landgericht Göttingen geht es dann plötzlich um ihren Geisteszustand. Die Richter benennen einen bestimmten psychiatrischen Gutachter. Der soll ihre Prozessfähigkeit überprüfen, also Feststellen, ob bei ihr eine Geistesstörung vorliegt.
Lisa Hase hat einen schweren Verdacht: Sie glaubt, dass man Sie so gezielt aus dem Prozess drängen wollte. Ist das möglich? Werden Gutachten gezielt eingesetzt, um den Ausgang eines Prozesses zu beeinflussen? Wir begeben uns auf eine Spurensuche.
Als wahnsinnig abgestempelt
Von Angst und Verunsicherung handelt auch unser nächstes Thema. Auch wenn wir im Allgemeinen mit großem Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat durchs Leben gehen, so kennt der Volksmund doch die Weisheit: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Da schimmert der Zweifel durch, ob es in unseren Gerichten immer mit rechten Dingen zugeht. Der Justizskandal von Gustl Mollath, er scheint die Zweifler zu bestätigen.
REPORT MAINZ ist jetzt auf Fälle gestoßen, die zumindest den Verdacht nahelegen, dass so mancher Kläger vor Gericht mit dem Instrument "psychiatrische Begutachtung" mundtot gemacht wurde. Monika Anthes mit den Details.
Bericht:
In die Stadt gehen, den Alltag genießen, heute kann Lisa Hase das wieder. Lange Zeit war das nicht möglich. Eine Zahnbehandlung brachte ihr Leben aus den Fugen, erzählt sie uns:
O-Ton, Lisa Hase:
"In Folge einer kleinen prothetischen Versorgung, also es war eine Brücke, begannen Zahnschmerzen, die sich dann über das ganze Gebiss ausbreiteten. Und ich habe über viele Jahre unter starken Zahnmerzen gelitten, war mehrere Jahre berufsunfähig wegen Zahnschmerzen."
Sie ist sich sicher, Opfer von Behandlungsfehlern zu sein. Verklagt deshalb mehrere Zahnärzte. Sie verlangt Schadenersatz, Schmerzensgeld.
Das Verfahren am Landgericht in Göttingen zieht sich über Jahre. Eigentlich geht es um ihre Zähne. Doch 2009 interessiert sich das Gericht plötzlich für ihren Geisteszustand. Die Richter zweifeln an der "Prozessfähigkeit der Klägerin". Ein Gutachter soll prüfen, ob eine "Geistesstörung bzw. Geistesschwäche" vorliegt.
O-Ton, Lisa Hase:
"Da habe ich fürchterliche Angst gekriegt, also richtig fürchterliche Angst. Da bricht eine Welt zusammen. Sie hatten mich erlebt, die hatten überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass ich da Unterstützung benötige. Ich hatte ganz klar den Eindruck, die wollten mich mundtot machen, die wollten, dass ich das Verfahren zurückziehe."
Wollte das Gericht die Klägerin tatsächlich unter Druck setzen, zur Aufgabe zwingen? Wir bitten um eine Stellungnahme, die lehnt das Gericht ab.
Universität Bielefeld, Juristische Fakultät. Hier lehrt Prof. Martin Schwab. Er beschäftigt sich in einem Forschungsprojekt mit krassen Fehlentscheidungen der Justiz. Im Rahmen dieses Projekts hat er auch den Fall von Lisa Hase intensiv studiert. Seine Einschätzung:
O-Ton, Prof. Martin Schwab, Jurist Universität Bielefeld:
"Der Beweisbeschluss, Frau Hase zu einer psychiatrischen Begutachtung zu schicken, hätte niemals ergehen dürfen. Die Richter haben sich den Akteninhalt fast schon zwanghaft so hingedreht, dass sie einen solchen Verdacht konstruieren. Ich kann es jedenfalls nicht ausschließen, dass Frau Hase hier mundtot gemacht werden sollte, es bleibt dieser schale Beigeschmack."
Zu diesem "schalen Beigeschmack" gehört auch eine Entdeckung, die Lisa Hase in ihrer Gerichtsakte macht. Zwischen Protokollen und Befunden stößt sie auf einen juristischen Fachartikel. Der Titel: "Die Prozessfähigkeit eines Querulanten im Verfahren."
Der Jurist kommt zum Fazit: "Es bleibt zu hoffen, das Rechtsanwälte häufiger versuchen, die Prozessunfähigkeit des Prozessgegners dazulegen. Dem Beklagten bliebe so viel Mühe erspart, das Gericht könnte einer harten Entscheidung aus dem Weg gehen."
Eine klare Empfehlung: Richter sollen psychiatrische Gutachter beauftragen. So können sie unliebsame Kläger loswerden, Verfahren verkürzen. Doch passiert das auch?
Das wollen wir von Frau Professor Ursula Gresser wissen. Die Medizinerin hat zur Beziehung zwischen Gerichten und Gutachtern geforscht. Im Rahmen einer Studie über 500 gerichtliche Gutachter befragt.
O-Ton, Prof. Ursula Gresser, Ludwig-Maximilians-Universität München:
"Die haben uns ganz klar geschrieben, die Richter holen sich den Gutachter, der ihnen eine klare Aussage macht, und sie nehmen halt immer wieder den gleichen, wenn sie merken, sie kriegen die Ergebnisse, die sie gerne haben."
Die Daten zeigen: Vor allem Psychologen sind sehr oft wirtschaftlich auf die Gutachteraufträge von Gerichten angewiesen. Und 45 Prozent der psychologischen Gutachter geben an, schon mal vom Gericht eine Tendenz erhalten zu haben, wie das Gutachten ausfallen sollte.
Zurück zu Lisa Hase. Das Gericht verlangt, dass die Göttingerin sich von einem Psychiater im über 200 Kilometer entfernten Winsen bei Lüneburg begutachten lässt.
Einer ihrer Richter war früher in Lüneburg tätig, das macht sie misstrauisch.
O-Ton, Lisa Hase:
"Ich hatte schon den Verdacht, dass er diesen Gutachter gezielt ausgesucht hatte und nicht zufällig."
Wer ist dieser Gutachter, Christian R.? Wir begeben uns auf eine Spurensuche. In der Nähe von Lüneburg sind wir mit Antje Trigo und Karin Wagner verabredet. Sie kennen den Gutachter, machen uns auf einen Betreuungsskandal aufmerksam.
Lokale Zeitungen und auch Report München haben darüber berichtet: Zahlreiche wohlhabende Senioren, wie Ursula Cordts, wurden mit Hilfe eines Gutachtens von Christian R. zwangsweise unter Betreuung gestellt, ihr ganzes Hab und Gut verkauft.
Nach der Fernsehsendung meldeten sich zahlreiche Betroffene bei den beiden Frauen.
O-Ton, Karin Wagner:
"Dann haben wir einfach gemerkt, dass das immer wieder der Herr R. ist. Das fiel uns auf, der Name."
O-Ton, Antje Trigo:
"Er war ein Gefälligkeitsgutachter, denn alle Richter, bin ich der Meinung, die jemanden brauchten, wo ein Gutachten für den Betreuer oder für das Gericht ist, wurde ja R. immer gerufen."
Die Rentner, die von den beiden Frauen betreut wurden, sind mittlerweile verstorben und auch der Psychiater lebt nicht mehr. Doch seine Gutachten wirken nach, bis heute.
Ein kleines Dorf in der Nähe von Lüneburg. Nur wenige alte Gehöfte und mitten drin das Haus der Familie Weißer. Uwe Weißer hatte immer wieder Ärger mit einigen Dorfbewohnern. Der Streit wird handgreiflich. Uwe Weißer wird angeklagt wegen Körperverletzung.
Das Amtsgericht Lüneburg beauftragt auch in diesem Fall den Gutachter Christian R. Er soll den Geisteszustand von Uwe Weißer, seine Schuldunfähigkeit, direkt im Gerichtssaal beurteilen.
O-Ton, Uwe Weißer:
"Daraufin kriegte Christian R. ein Signal, sprang auf und machte ein Spontangutachten. Das heißt, so fünf-sechs Sätze, ja der ist sowieso geisteskrank, kann man nicht helfen, ja, schuldunfähig."
Er zeigt uns das Gerichtsprotokoll. Das mündliche Gutachten umfasst darin nur wenige Sätze. Demnach erklärt der Gutachter:
Zitat:
"Ich stelle eine nazistische, paranoide und querulatorische Persönlichkeitsstörung fest."
Kurz darauf ergeht das Urteil. Er wird freigesprochen, doch seitdem gilt er als schuldunfähiger Querulant, bis heute. Uwe Weißer übergibt uns seine Akten. Sie zeigen, wie sehr er seit Jahren für seine Rehabilitierung kämpft.
Darin ein Attest der Charité. Die Ärzte dort können keine Persönlichkeitsstörung feststellen, erklären, dass das Gutachten von Christian R. mangelhaft sei. Doch all das hilft nichts.
Und Lisa Hase? Sie konnte die Begutachtung durch Christian R. verhindern. Eine andere Gutachterin bescheinigte ihr völlige geistige Gesundheit. Doch sie will die Sache nicht auf sich beruhen lassen, hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, Petitionen im Landtag eingereicht.
Wir bitten die niedersächsische Justizministerin um ein Interview zu diesen Fällen. Doch das lehnt sie ab. Schriftlich erklärt sie, im Fall Lisa Hase sei eine rechtliche Bewertung nicht möglich, aufgrund der garantierten Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern.
Mit den Anliegen von Uwe Weißer habe man sich befasst. Anhaltspunkte für einen unsachgemäßen Umgang seien nicht erkennbar.
O-Ton, Prof. Martin Schwab, Jurist Universität Bielefeld:
"Wenn ich Justizminister von Niedersachsen wäre und mir dieser Fall mit sämtlichen, auch subjektiven Begleiterscheinungen vorgetragen würde, würde ich mich in der Pflicht sehen, hier dienstaufsichtlich tätig zu werden."
O-Ton, Lisa Hase:
"Wenn Richter sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen, dann sind sie eine absolute Gefahr für die Menschen."
Abmoderation Fritz Frey:
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich momentan mit dem sogenannten Sachverständigenrecht. Als Grund für diesen Gesetzesentwurf wird auch die mitunter mangelnde Qualität von medizinischen Gutachten beklagt, die auf – ich zitiere – "eine fehlerhafte Auswahl der Sachverständigen durch die Gerichte" zurückzuführen sei.
Das Problem also ist durchaus bekannt. Zu diesem Thema unter reportmainz.de auch ein Gespräch mit unserer Autorin.
Stand: 8.6.2016, 10.35 Uhr
Kommentare: .........
Gefälligkeitsgutachten eher Regel als Ausnahme (Dr. Hans Doepner) 08.06.2016, 00:53
Report Mainz hat seit Jahren immer wieder und absolut zu Recht auf übelst unseriöse "Gutachten" hingewiesen. Diese ruinieren leichtfertig und oft vorsätzlich Leben, lernen will Justizia aus Fällen wie Kachelmann, Mollath oder Wörtz wohl nicht. Danke an Report Mainz für die hartnäckige Recherche. Geändert hat sich bis dato nichts. Vom neuen Gesetzentwurf ist nicts zu erwarten, es schreiben die Gutachter die Regeln gerade mit. Es ist ein System der maximalen Bequemlichkeit entstanden, bei dem es anscheinend nicht mehr um Wahrheitsfindung, sondern nur noch um einfache Arbeit und Abfertigung geht. Zumindest im Bereich Familiengericht sind fast alle "Gutachten" derart desolat, in jeder Hinsicht, dass es ausnahmslos jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter erkennnen kann und muss und alles sofort verwerfen müsste. Ich mache der (Familien)Justiz daher den Vorwurf, praktisch flächendeckend unseriöse Gutachten zu initiieren und zu dulden. Eine Gegenwehr ist de facto unmöglich. Weder der Rechtsweg noch die Befangenheitsablehnung noch die Dienstaufsichtsbeschwerde sind gangbare "Rechtsmittel". Nicht jeder Richter weiss das Geschenk der "richterlichen Unabhängigkeit" zu würdigen. Für Schlamperei, mangelndes Interesse und die Arbeit mit Pseudogutachten ist dieses Privileg sicher nicht gedacht gewesen. Im besten Fall genügt Justiz sich selbst, Manus manum lavat. Bisweilen habe ich aber eher den Eindruck, es ist ein Staat im Staat geworden, der nicht mehr auf dem Boden der Verfassung steht und die besten Möglichkeiten zum Betrug hat. Etwa im Betreuungsrecht. Zu Einzelheiten Familiengerichtlicher Verfahren und der Problematik flächendeckend unseriöser Gutachten siehe mehr unter www.gustav.es.
Quelle
Mehr:
In den Fängen der Psychiatrie
Fehlerhafte Gutachten in der Justiz
Frontal21 am 08.09.2015:
"75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft."
weiterlesen
Gesetzentwurf zur Qualität von Sachverständigen
Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen.weiterlesen
Donnerstag, 2. Juni 2016
Heute im TV: In den Fängen der Psychiatrie
update: Report Mainz
Wie unbequeme Kläger mit fragwürdigen Gutachten mundtot gemacht werden
Do, 2. Jun 2016 · 22:00-22:45 · SWR BW
odysso - Wissen im SWR
In den Fängen der Psychiatrie
Querulatorische Persönlichkeitsstörung - zu diesem Schluss kam ein Gutachter bei Ilona H. nachdem sie ihre Nachbarin angeblich mit einem Einkaufswagen verletzt haben soll. Die Beurteilung des Gutachters blieb nicht ohne Folgen. Der Richter entschied, dass Ilona H. in eine forensische Klinik muss. Ganze sieben Jahre wird sie weggesperrt. "odysso" zeigt: Kein Einzelfall. Die Sendung befasst sich außerdem mit den Themen: * Wie wird man Gutachter? * Wann droht die Zwangseinweisung? * Sind zu viele Straftäter in der Psychiatrie? Moderation: Dennis Wilms Querulatorische Persönlichkeitsstörung - zu diesem Schluss kam ein Gutachter bei Ilona H. nachdem sie ihre Nachbarin angeblich mit einem Einkaufswagen verletzt haben soll. Weitere gefährlichere Straftaten seien zu erwarten. Eine anmaßende, schwer zu belegende Behauptung, so scheint es. Aber wenn ein Gutachter so etwas schreibt, bleibt das nicht ohne Folgen. Der Richter entscheidet bei Ilona H., dass sie in eine forensische Klinik muss. Ganze sieben Jahre wird sie weggesperrt. Das Wissenschaftsmagazin "odysso" zeigt: Kein Einzelfall, immer wieder werden Menschen von Gutachtern ohne lange zu zögern als "schuldunfähig" oder "vermindert schuldfähig" eingestuft, auch bei Bagatelldelikten. Weitere Themen der Sendung: Wie wird man Gutachter? Wann droht die Zwangseinweisung? Sind zu viele Straftäter in der Psychiatrie?
Webseite: SWR
Wie kann die Unabhängigkeit und Neutralität gewahrt bleiben, wenn Richter dem von ihm bestellten Sachverständigen signalisieren, in welche Richtung sein Gutachten gehen solle? (vgl.. Schwintowski)
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Das Bundesverfassungsgericht legte am 8. Januar 2015 - 2 BvR 2419/13 fest, dass Gutachter eine Beurteilung nicht einseitig und fachwidrig zugunsten der Interessen ihrer Auftraggeber vornehmen dürfen.
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Wie Gerichtsgutachter Familien zerstören
Bis zu 1000 Gutachten für Familiengerichte pro Jahr fehlerhaft
Der Deutsche Richterbund fordert seit langem, die Qualität von Sachverständigengutachten zu verbessern und begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf.
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Gesetzentwurf zur Qualität von Sachverständigen
Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen.
Fehlerhaftes Gutachten kann zu einer „Verletzung von Menschenrechten“ führen.
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Mi, 9. Dez 2015 · 20:15-21:00 · SWR BW
betrifft: In der Gutachterfalle
SWR Eberhart Herrmann - Der erfolgreiche Kunst- und Teppichhändler ist vor den Folgen eines vermeintlichen Fehlgutachtens über ihn in die Schweiz geflohen: "Gegen Gutachter hat man keine Chance! - Das wusste ich von meinem Jura-Studium." - Seine Lebensgefährtin ist fassungslos über das deutsche Gutachtersystem.
Es gibt wohl eine ganze Reihe von Gutachtern, die Menschen ohne lange zu zögern als "schuldunfähig" oder "vermindert schuldfähig" einstufen, auch bei Bagatelldelikten. Wohl wissend, dass das häufig viele Jahre im Maßregelvollzug bedeuten kann. Die Schwere der Tat spielt da keine Rolle. Es scheint so, als würden moralische Bedenken oder auch wissenschaftliche Standards teilweise ausgeblendet werden. Persönliches Gerechtigkeitsempfinden, Antipathie, Angst vor Rückfällen und auch die Erwartungen der Auftraggeber spielen offensichtlich eine große Rolle.
Da viele Richter psychiatrische Gutachten nicht oder nur selten kritisch hinterfragen, machen sie die Gutachter zu den eigentlichen Richtern.
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Unfehlbare Richter? Bayerns Justiz in der Vertrauenskrise
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- Pressemeldung: Zum geplanten Gesetz für "Qualifikationsanforderungen für Sachverständige" -
(Kirche zum Mitreden, 14.09.2015)
"75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft." So meldete Frontal21 am 08.09.2015. Im dazugehörigen Filmbeitrag heißt es: "Teuer und mangelhaft - auf Grundlage solcher Gutachten werden in deutschen Gerichtssälen Tag für Tag Urteile gesprochen. Wer sich dagegen wehrt, muss mit einem zermürbenden Rechtsstreit rechnen. [...] Bundesjustizminister Heiko Maas verspricht Besserung. Sein Gesetzentwurf sieht vor, künftig soll genauer überprüft werden, ob Gutachter wirklich geeignet sind. Wie das geschehen soll, ist unklar."
Zugegeben, überwältigend viele Gutachten sind bewiesenermaßen "stark mängelbehaftet" und "als Entscheidungsgrundlage für unsere Gerichte nicht geeignet" (O-Ton Prof. Werner Leitner, IB-Hochschule Berlin, im F21-Video). Aber so eifrig man auch über die erschütternde Menge erschütternder Falschgutachten lamentieren mag: Das eigentliche Problem wird damit eigentlich nur verschleiert. Denn objektiv liegt das Problem immer bei den Richtern.
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Es gibt wohl eine ganze Reihe von Gutachtern, die Menschen ohne lange zu zögern als "schuldunfähig" oder "vermindert schuldfähig" einstufen, auch bei Bagatelldelikten. Wohl wissend, dass das häufig viele Jahre im Maßregelvollzug bedeuten kann. Die Schwere der Tat spielt da keine Rolle. Es scheint so, als würden moralische Bedenken oder auch wissenschaftliche Standards teilweise ausgeblendet werden. Persönliches Gerechtigkeitsempfinden, Antipathie, Angst vor Rückfällen und auch die Erwartungen der Auftraggeber spielen offensichtlich eine große Rolle.
Da viele Richter psychiatrische Gutachten nicht oder nur selten kritisch hinterfragen, machen sie die Gutachter zu den eigentlichen Richtern.
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Die Story vom 1.7.2015
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