Sportwetten-Verbot in Oldenburg vor Gericht
Oldenburg - Mit einem Sportwetten-Verbot für überschuldete Personen und Hartz IV-Empfänger beschäftigt sich am Mittwoch erneut das Landgericht Oldenburg.
Toto-Lotto Niedersachsen hatte Mitte Mai Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt. ...
Das Gericht hatte die Verfügung Mitte April erlassen. Danach ist dem Glücksspielunternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt worden, Sportwetten an Personen zu verkaufen, deren Spieleinsätze in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. weiterlesen
Gericht verhandelt über Sportwetten
Oldenburg (dpa/lni) - Lotto Niedersachsen darf derzeit keine Sportwetten mit höheren Einsätzen an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Über diese einstweilige Verfügung verhandelt heute um 12.00 Uhr das Landgericht Oldenburg. Lotto will dagegen vorgehen, dass es keine Wetten an Menschen mit bekanntermaßen geringem Einkommen verkaufen darf.
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LG gegen hohe Wetteinsätze von Menschen in Armut
Oldenburg - Arme Menschen in Niedersachsen dürfen weiterhin keine hohen Geldbeträge bei Sportwetten einsetzen. Das Oldenburger Landgericht erhielt am Mittwoch eine einstweilige Verfügung aufrecht, nach der Toto-Annahmestellen keine hohen Wetteinsätze annehmen dürfen, wenn sie vermuten, dass die Kunden sich den Einsatz nicht leisten können (Az.: 12 O 1033/11).
Die Mitarbeiter der Annahmestellen müssten im Zweifel den Kunden befragen, ob er sich die Wette leisten könne. „Können die Zweifel nicht ausgeräumt werden, sollten die Verkäufer auf die Annahme des Wettscheins verzichten„, sagte von Häfen. Die Richter betonten, dass die Verfügung für alle Menschen mit niedrigem Einkommen gelten. weiterlesen
Glücksspiel-Beschränkung gilt nicht nur für arme Leute
Mario von Häfen, Richter am Landgericht Oldenburg: ....."Es gibt jedoch eine gesetzliche Regelung, nach der Menschen auch vor sich selbst geschützt werden müssen. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass ein Glücksspielveranstalter unter anderem keine Wetten annehmen darf, wenn er weiß, dass der Spieler überschuldet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen stehen." weiterlesen
Glücksspiel für Arme bleibt eingeschränkt
Die Lotto-Gesellschaft Niedersachsen darf Menschen mit geringem Einkommen oder Überschuldung auch künftig nur eingeschränkt bei Glücksspielen mitmachen lassen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH bleibt aufrechterhalten, entschied das Landgericht Oldenburg. weiterlesen
Urteil ohne Auswirkungen
Lotto Bremen lässt Hartz-4-Empfänger weiter spielen
Lotto Bremen will Hartz-IV-Empfänger weiter wie bisher Lotto und Sportwetten spielen lassen. "Wir wollen unsere Kunden nicht bevormunden", so eine Sprecherin gegenüber Radio Bremen. Das Lotto-Urteil des Landgerichts Oldenburg werde an dieser Praxis nichts ändern. Das Gericht hatte eine Verfügung gegen die niedersächsische Lotto-Gesellschaft bestätigt. weiterlesen
Leserkommentare:
Erst will man private Wettanbieter verbieten mit der Begründung das nur staatliche Wettanbieter dafür sorgen können das niemand mehr verspielt als er sich leisten kann; nimmt das dann jemand ernst und will die staatlichen Wettanbieter dazu verpflichten ist denen das auch wieder nicht recht.
Ist schon dumm wenn man sich ein staatliches Wettmonopol sichern will, aber dafür eine vorgeschobene Begründung wählt, die dann auch noch jemand ernst nimmt. Quelle
update: 06.07.2011
Mittwoch, 8. Juni 2011
Montag, 6. Juni 2011
Neuvergabe der Casinolizenzen in Österreich
Bis jetzt besaß Casinos Austria alle 15 Casinolizenzen für Österreich, doch das soll sich nun ändern.
Anfang nächsten Jahres werden diese neu vergeben und zum ersten Mal überhaupt können sich auch ausländische Unternehmen um die Lizenzen bewerben.
Dem EuGH zufolge muss es Unternehmen aus allen EU-Mitgliedsstaaten möglich sein, in Österreich eine Casinolizenz zu erhalten.
Nun ist ein heißer Kampf zwischen dem Ex-Monopolisten Casinos Austria und dem Herausforderer Novomatic AG entbrannt. weiterlesen
Start der öffentlichen Interessentensuche für Lotterienkonzession
Veröffentlicht am 07.06.2011 11:32 Uhr
Presseinformation des Bundesministeriums für Finanzen
Einreichfrist für ab 1.10.2012 geltende Konzession ist 1. August 2011
Wien (BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen informiert, dass die öffentliche Interessentensuche für die Lotterienkonzession, die ab dem 1.10.2012 gelten wird, begonnen hat. Die Veröffentlichung durch das BMF wird in nationalen wie internationalen Medien sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen, wo auch die Veröffentlichung der Unterlage zur Interessentensuche stattfindet. Diese Unterlage ist auf der Homepage https://www.bmf.gv.at/gluecksspiel/_start.htm veröffentlicht, um möglichst große Transparenz zu gewährleisten. Die Frist für die Interessensbekundung endet am 1. August 2011.
Innerhalb des Bundesministeriums für Finanzen ist mit den Agenden des Glücksspielmonopols in Nachfolge von Staatssekretär Reinhold Lopatka mit der Betrauung vom 23. Mai 2011 Staatssekretär Andreas Schieder beauftragt.
Umfasst von den Lotteriespielen, die in dieser Konzession vergeben werden, sind: Lotto, Toto, Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, Elektronische Lotterien, Bingo und Keno.
Der Zeitplan der Interessentensuche sieht eine Einreichung von Fragen zum Verfahren bis 24. Juni 2011 und die Abgabefrist mit 1. August 2011 vor. Alle weiteren Informationen zum Verfahren finden sich in der Unterlage.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Lotto-Lizenz: 6 Milliarden im Jackpot
In die heiße Phase kommt die Ausschreibung der österreichischen Glücksspiel-Konzessionen. Vor allem beim Lotto geht es beim Staat um Milliardeneinnahmen, spannend wird es aber auch bei Casinos und Automaten.
Lotterien- und Casinos- Generaldirektor Karl Stoss will möglichst alle Konzessionen ergattern, wie er im Gespräch mit den Chefredakteuren der großen Bundesländerzeitungen sagte. weiterlesen
update: 18.06.2011
Anfang nächsten Jahres werden diese neu vergeben und zum ersten Mal überhaupt können sich auch ausländische Unternehmen um die Lizenzen bewerben.
Dem EuGH zufolge muss es Unternehmen aus allen EU-Mitgliedsstaaten möglich sein, in Österreich eine Casinolizenz zu erhalten.
Nun ist ein heißer Kampf zwischen dem Ex-Monopolisten Casinos Austria und dem Herausforderer Novomatic AG entbrannt. weiterlesen
Start der öffentlichen Interessentensuche für Lotterienkonzession
Veröffentlicht am 07.06.2011 11:32 Uhr
Presseinformation des Bundesministeriums für Finanzen
Einreichfrist für ab 1.10.2012 geltende Konzession ist 1. August 2011
Wien (BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen informiert, dass die öffentliche Interessentensuche für die Lotterienkonzession, die ab dem 1.10.2012 gelten wird, begonnen hat. Die Veröffentlichung durch das BMF wird in nationalen wie internationalen Medien sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen, wo auch die Veröffentlichung der Unterlage zur Interessentensuche stattfindet. Diese Unterlage ist auf der Homepage https://www.bmf.gv.at/gluecksspiel/_start.htm veröffentlicht, um möglichst große Transparenz zu gewährleisten. Die Frist für die Interessensbekundung endet am 1. August 2011.
Innerhalb des Bundesministeriums für Finanzen ist mit den Agenden des Glücksspielmonopols in Nachfolge von Staatssekretär Reinhold Lopatka mit der Betrauung vom 23. Mai 2011 Staatssekretär Andreas Schieder beauftragt.
Umfasst von den Lotteriespielen, die in dieser Konzession vergeben werden, sind: Lotto, Toto, Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, Elektronische Lotterien, Bingo und Keno.
Der Zeitplan der Interessentensuche sieht eine Einreichung von Fragen zum Verfahren bis 24. Juni 2011 und die Abgabefrist mit 1. August 2011 vor. Alle weiteren Informationen zum Verfahren finden sich in der Unterlage.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Lotto-Lizenz: 6 Milliarden im Jackpot
In die heiße Phase kommt die Ausschreibung der österreichischen Glücksspiel-Konzessionen. Vor allem beim Lotto geht es beim Staat um Milliardeneinnahmen, spannend wird es aber auch bei Casinos und Automaten.
Lotterien- und Casinos- Generaldirektor Karl Stoss will möglichst alle Konzessionen ergattern, wie er im Gespräch mit den Chefredakteuren der großen Bundesländerzeitungen sagte. weiterlesen
update: 18.06.2011
Freitag, 3. Juni 2011
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Glücksspielstaatsvertrag und Ländergesetze
Geplante Maßnahmen zur Eindämmung des gewerblichen Geld- Gewinnspiels größtenteils unverhältnismäßig
Auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken stoßen nach Auffassung des Staatsrechtlehrers Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Mainzer Universität die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels, wie von den Ministerpräsidenten der Länder im geänderten und erweiterten Glücksspielstaatsvertrag und von einigen Bundesländern in eigenen Gesetzen vorgesehen sind. Hufen ist Autor eines verbreiteten Lehrbuchs zu den Grundrechten und Experte für Fragen der Berufsfreiheit.
Ende des Jahres läuft der Glücksspielstaatsvertrag aus, in dem bisher das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten festgeschrieben war.
Außerdem müssen Bund und Länder nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs tätig werden:
Entweder sie liberalisieren den Glücks- und Gewinnspielmarkt oder sie setzen noch konsequenter als bisher das Staatsmonopol zur Bekämpfung der Spielsucht auf allen Feldern ein.
Diesen Auftrag verstehen die Ministerpräsidenten so, dass sie wenige Lizenzen für private Veranstalter von Sportwetten gegen hohe Gebühren vergeben, gewerbliche Geld-Gewinnspielgeräte und Spielhallen aber umso schärfer bekämpfen und damit eine lästige Konkurrenz ausschalten wollen.
Geplant sind unter dem bezeichnenden Titel: "Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols" u.a. Werbeverbote und zusätzliche verschärfte Erlaubnispflichten für das Aufstellen von Geld-Gewinnspielgeräten in Gaststätten und das Betreiben von Spielhallen, Begrenzung der Gerätezahlen, Höchstzahlen, Mindestabstände und ein Verbot von Mehrfachkonzessionen für Spielhallen. Bestehende Konzessionen sollen angepasst werden oder in spätestens 5 Jahren verfallen.
Betroffen und teilweise in ihrer Existenz bedroht wären von diesen Maßnahmen in Deutschland etwa 6.000 vor allem mittelständische Unternehmen in den Bereichen Herstellung, Handel und Aufstellung von Geldspielgeräten, die mit diesen Geräten nach Abzug der Spielgewinne einen Umsatz von etwa 3,94 Mrd. € erzielen, ca. 70.000 Arbeitsplätze bereitstellen und etwa 1,5 Mrd. € an Steuern und anderen Abgaben zahlen.
Unterstützung erhalten sie jetzt aus verfassungsrechtlicher Sicht. In einem Vorgutachten für die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft legt Prof. Hufen detailliert dar, dass die Massnahmen je für sich und in ihrer Gesamtheit nicht gerechtfertigte kumulative Eingriffe in die Grundrechte der Berufsfreiheit, des Eigentums und einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz darstellen.
So sei bereits fraglich, ob die Länder für eine umfassende Neuregelung des gewerblichen Geldgewinnspiels zuständig sind.
Selbst wenn das Motiv wirklich – wie vorgegeben – die Bekämpfung der Spielsucht und nicht die Bewahrung der Lotterie- Pfründe sei, sei fraglich, ob der Staat berechtigt ist, in wichtige Grundrechte einzugreifen, um erwachsene Menschen vor sich selbst zu schützen.
Auch sei keineswegs erwiesen, dass Gewinnspielgeräte ein höheres Suchtpotential als staatlich geduldete oder sogar geförderte andere Gewinnspiel– und Wettarten aufweisen.
Jedenfalls seien die Maßnahmen ungeeignet, weil sie nur dazu führten, dass die Spieler in unkontrollierbare Bereiche des Internets oder gar in das kriminelle Spielmilieu ausweichen.
Soweit bestehende Konzessionen in Frage gestellt werden, sei dies eine verfassungswidrige Enteignung.
Schließlich lassen die Regelung die durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht geforderte Folgerichtigkeit vermissen, weil sie einseitig und unter Verstoß gegen den Gleichheitssatz das Spiel an gewerblichen Gelsspielgeräten bekämpfen und Sportwetten erlauben.
Das Fazit des Mainzer Professors: "Den Ministerpräsidenten ist dringend anzuraten, die geplanten Maßnahmen nochmals zu überdenken und dabei die verfassungsrechtlichen Maßstäbe und Grenzen besser als bisher in den Blick zu nehmen".
Kontakt: Prof. Dr. Friedhelm Hufen o. Professor für Öffentliches Recht - Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz
Quelle
Auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken stoßen nach Auffassung des Staatsrechtlehrers Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Mainzer Universität die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels, wie von den Ministerpräsidenten der Länder im geänderten und erweiterten Glücksspielstaatsvertrag und von einigen Bundesländern in eigenen Gesetzen vorgesehen sind. Hufen ist Autor eines verbreiteten Lehrbuchs zu den Grundrechten und Experte für Fragen der Berufsfreiheit.
Ende des Jahres läuft der Glücksspielstaatsvertrag aus, in dem bisher das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten festgeschrieben war.
Außerdem müssen Bund und Länder nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs tätig werden:
Entweder sie liberalisieren den Glücks- und Gewinnspielmarkt oder sie setzen noch konsequenter als bisher das Staatsmonopol zur Bekämpfung der Spielsucht auf allen Feldern ein.
Diesen Auftrag verstehen die Ministerpräsidenten so, dass sie wenige Lizenzen für private Veranstalter von Sportwetten gegen hohe Gebühren vergeben, gewerbliche Geld-Gewinnspielgeräte und Spielhallen aber umso schärfer bekämpfen und damit eine lästige Konkurrenz ausschalten wollen.
Geplant sind unter dem bezeichnenden Titel: "Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols" u.a. Werbeverbote und zusätzliche verschärfte Erlaubnispflichten für das Aufstellen von Geld-Gewinnspielgeräten in Gaststätten und das Betreiben von Spielhallen, Begrenzung der Gerätezahlen, Höchstzahlen, Mindestabstände und ein Verbot von Mehrfachkonzessionen für Spielhallen. Bestehende Konzessionen sollen angepasst werden oder in spätestens 5 Jahren verfallen.
Betroffen und teilweise in ihrer Existenz bedroht wären von diesen Maßnahmen in Deutschland etwa 6.000 vor allem mittelständische Unternehmen in den Bereichen Herstellung, Handel und Aufstellung von Geldspielgeräten, die mit diesen Geräten nach Abzug der Spielgewinne einen Umsatz von etwa 3,94 Mrd. € erzielen, ca. 70.000 Arbeitsplätze bereitstellen und etwa 1,5 Mrd. € an Steuern und anderen Abgaben zahlen.
Unterstützung erhalten sie jetzt aus verfassungsrechtlicher Sicht. In einem Vorgutachten für die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft legt Prof. Hufen detailliert dar, dass die Massnahmen je für sich und in ihrer Gesamtheit nicht gerechtfertigte kumulative Eingriffe in die Grundrechte der Berufsfreiheit, des Eigentums und einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz darstellen.
So sei bereits fraglich, ob die Länder für eine umfassende Neuregelung des gewerblichen Geldgewinnspiels zuständig sind.
Selbst wenn das Motiv wirklich – wie vorgegeben – die Bekämpfung der Spielsucht und nicht die Bewahrung der Lotterie- Pfründe sei, sei fraglich, ob der Staat berechtigt ist, in wichtige Grundrechte einzugreifen, um erwachsene Menschen vor sich selbst zu schützen.
Auch sei keineswegs erwiesen, dass Gewinnspielgeräte ein höheres Suchtpotential als staatlich geduldete oder sogar geförderte andere Gewinnspiel– und Wettarten aufweisen.
Jedenfalls seien die Maßnahmen ungeeignet, weil sie nur dazu führten, dass die Spieler in unkontrollierbare Bereiche des Internets oder gar in das kriminelle Spielmilieu ausweichen.
Soweit bestehende Konzessionen in Frage gestellt werden, sei dies eine verfassungswidrige Enteignung.
Schließlich lassen die Regelung die durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht geforderte Folgerichtigkeit vermissen, weil sie einseitig und unter Verstoß gegen den Gleichheitssatz das Spiel an gewerblichen Gelsspielgeräten bekämpfen und Sportwetten erlauben.
Das Fazit des Mainzer Professors: "Den Ministerpräsidenten ist dringend anzuraten, die geplanten Maßnahmen nochmals zu überdenken und dabei die verfassungsrechtlichen Maßstäbe und Grenzen besser als bisher in den Blick zu nehmen".
Kontakt: Prof. Dr. Friedhelm Hufen o. Professor für Öffentliches Recht - Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz
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