Montag, 16. August 2021

LG München I: "LOTTO­Bayern" hat gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen


Lotto wegen "unzulässiger Glücksspielwerbung" verurteilt

München (dpa) - Der Freistaat Bayern betreibt nach einem Urteil des Landgerichts München «unzulässige Glücksspielwerbung» und verstößt damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

Das Gericht gab am Freitag der Klage einer Lotteriewettenfirma aus Malta statt und verurteilte den Freistaat zur Unterlassung.

Eine zweite Klage einer Lotteriegesellschaft aus Gibraltar wies das Gericht ab, weil sie nicht mehr auf dem deutschen Markt tätig und daher nicht mehr anspruchsberechtigt ist.

Landgericht München I, Urteil vom 13.08.2021 - 33 O 16380/18 -


s.a.: